Stiften per Testament

Indem Sie der Autismus-Stiftung in Ihrem Testament eine erwähnen, können Sie weiterhin das direkte Umfeld Ihres Kindes, Ihrer Freunde und Verwandten mit Autismus-Spektrum-Störungen unterstützen, damit sie das Leben führen können, das sie sich in einer integrativen Gesellschaft wünschen.

||   Vorsorge für Menschen mit Autismus

Vererben an eine Stiftung – Möglichkeiten & Chancen

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Zuwendung an eine Person, eine Wohltätigkeitsorganisation oder eine Organisation, die für Sie von Bedeutung ist.

Bei einer Stiftung per Testament kann statt einer Person eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise die Autismus-Stiftung als Erbe eingesetzt werden.

 

Die Autismus-Stiftung geht mit testamentarischen Zuwendungen sehr sorgfältig um – sie werden für die Zukunft angelegt und die Erträge für Projekte im Autismus-Umfeld Ihres Kindes, Ihrer Freunde und Verwandten sowie gemäß unseres Stiftungszwecks verwendet. Diese Projekte werden ein dauerhaftes Vermächtnis hinterlassen und über Jahre hinweg Bestand haben.

Wie Sie der Autismus-Stiftung eine Zuwendung in Ihrem Testament machen können

Eine Zuwendung an die Autismus-Stiftung durch ein Vermächtnis in Ihrem Testament kann in verschiedenen Formen erfolgen:

 

  • Es kann eine bestimmte Geldsumme sein
  • Sie können einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens vermachen oder einen Teil Ihres Vermögens, der nach den Vermächtnissen an Familie, Freunde und andere Organisationen verbleibt (ein Vermächtnis mit Restwert)
  • Sie können einen bestimmten Vermögenswert in Form von Immobilien, Aktien, Kunstwerken, Schmuck usw. vererben.
  • Sie können auch Gegenstände verschenken, die für die Mittelbeschaffung verwendet werden können.

Zuwendungen können auf verschiedene Art und Weise erbracht werden

Besonderheiten des Stiftens per Testament ist, dass ein gestiftetes Erbe von der Erbschaftssteuer befreit ist. Mit diesen, rechtlich fest verankerten Regelungen stellen Sie sicher, dass Ihr gestiftetes Vermögen tatsächlich Menschen zu Gute kommt.

Unentgeltliche Vermögensübertragungen (Schenkung, Erbschaft, Vermächtnis) an die Stiftung sind von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit. Das von Ihnen der Autismus-Stiftung zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert der Stiftungsarbeit und den Umfeld Ihrer Hinterbliebenen zugute.

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Vermögensübertragung

Vermögensübertragung Sogar wenn Sie selbst geerbt haben und die Erbschaftsteuer bereits entrichtet haben, können Sie von einer Vermögensübertragung an die Bürgerstiftung Pfalz profitieren. Wenn Sie das ererbte Vermögen an die Bürgerstiftung Pfalz weitergeben, erstattet Ihnen das Finanzamt die Erbschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Hinweise allgemeiner Natur sind und eine Beratung durch einen Steuerberater und Rechtsanwalt nicht ersetzen können.

Die Stiftung per Testament ist eine Chance, ein positives Vermächtnis zu hinterlassen und gleichzeitig direkt Kinder, Freunde und Verwandten mit Autismus-Spektrum-Störungen zu unterstützen. Ein Testament regelt die Erbfolge und wie das zu Lebzeiten angesammelte Vermögen gezielt eingesetzt werden kann.

Gestaltung der Zuwendung in Ihrem Testament

Ein Testament verfassen

Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen gut versorgt sind und Ihre letzten Wünsche erfüllt werden. Bevor Sie Entscheidungen über Ihr Testament treffen, sollten Sie unbedingt mit einem qualifizierten Rechtsberater sprechen, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Fordern Sie per E-Mail eine aktuelle Liste von Fachanwälten mit besonderen Kenntnissen im Bereich „Behindertentestament“ in Ihrer Region an.

Ein Testament aktualisieren

Wenn Sie bereits ein Testament haben, ist es sehr einfach, es zu aktualisieren. Fachleute empfehlen Ihnen, Ihr Testament alle paar Jahre zu überprüfen, um sicherzugehen, dass es immer noch alles abdeckt, was Sie brauchen.

 

Für kleinere Änderungen oder Ergänzungen Ihres Testaments können Sie eine letztwillige Verfügung erstellen, der zusammen mit Ihrem Testament aufbewahrt und zu gegebener Zeit verlesen werden kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nichts an Ihr Testament anhängen dürfen, da dies Ihr Testament ungültig macht. Bei größeren Änderungen ist es immer am besten, einen Anwalt oder einen professionellen Testamentsersteller zu konsultieren. Es ist möglich, dass diese eine geringere Gebühr verlangen, wenn sie nicht Ihr ganzes Testament neu verfassen.

Autismusarbeit unterstützen

Sie wollen schon heute etwas für die Zukunft tun? Sie können ein aktives Mitglied in der Autismus-Stiftung werden oder einfach Online Spenden