Warum Stiften eine gute Vorsorge ist.

Eltern suchen Möglichkeiten Ihre Kinder langfristig zu unterstützen und planen die Vorsorge und Unterstützung für die nächsten Dekaden. Stiftungen in der Autismus-Stiftung können dabei helfen langfristige Vorsorge sicherzustellen.

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Zusätzliche Unterstützung

Stiftungsgründungen sind notwendig, da zu erwarten ist, dass die Leistungen der öffentli­chen Hand in Anbetracht leerer Kassen rückläufig sein werden. Private Einrich­tungen wie Stiftungen können hier einen Ausgleich schaffen.

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Langfristige Vorsorge

Für den Todesfall ist oft die testamentarische Begünstigung behinderter Erben erwünscht. Da ist eine Verfügung, einen Vermögensanteil einer gemeinnützigen Stiftung zukommen zu lassen, eine zweckentsprechende, sinnvolle Lösung.

Steuerliche Begünstigung

Eine Stiftung informiert die Stifter regelmäßig über die Verwendung der Erträge. Zuwendungen an Stiftungen sind in besonderem Maße steuerbegünstigt.

Alle Bürger, auch juristische Personen, können mit Teilstiftungen oder Spenden dazu beitragen, die Ziele der Stiftung zu verfolgen. Wir laden Zustifter von überall ein – engagierte Bürgerinnen und Bürger, für die erste in Deutschland registrierte BÜRGERSTIFTUNG zum Wohle von Autisten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Zustiftungen ab mindestens 10.000 Euro

Die Autismus-Stiftung bietet Stiftern/ Zustiftern die Möglichkeit zu bestimmen, wie ein Drittel der Erträge aus dem gestifteten Kapital verwendet werden. Darüber hinaus haben Sie folgende Vorteile:

Steuerliche Vorteile:

Weiterhin können Sie mit Stiftungen bzw. Zustiftungen weitere Ziele realisieren:

Zwei Drittel der Erträge

gehen in den gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 2 der Verfassung der Autismus-Stiftung.
Die meisten Stifter sind Eltern, Angehörige, Verwandte, Freunde oder Förderer von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung und sind daran interessiert, dass die anteiligen zwei Drittel Erträge zur Förderung von Maßnahmen im Lebensumfeld von Person im autistischen Spektrum (für Wohngruppen, ihrem Arbeits- oder Beschäftigungsbereich, ihren Freizeitgruppen usw.) Verwendung finden. Die Entscheidung über die Verwendung von Stiftungsmitteln obliegt dem Stiftungsvorstand.

Ein Drittel der Erträge

Die Autismus-Stiftung verpflichtet sich, ein Drittel der Erträge aus dem eingebrachten Stiftungsanteil an einen Begünstigten bzw. an einen zweckbezogenen Anlass jährlich im Rahmen der Abschlussrechnung auszuzahlen.
Mit dieser Auflage verfügt der Stifter/Zustifter, dass das verbleibende eine Drittel nach Erstellung der Jahresrechnung an den Begünstigten oder den begünstigten Zweck zu überweisen ist. Möchte ein Stifter/Zustifter über einen Teil der Erträge (höchstens ein Drittel) aufgrund eigener Entscheidung verfügen können, so muss die Auflage entsprechend modifiziert werden. Eine Abtretung des Anspruchs an eine andere Person ist zulässig.

Ihre Unterstützung ist so wichtig wie jeder Tag im Leben unserer Freunde und Verwandten. Nur durch Ihre Hilfe ist es möglich, auch in Zukunft die Vorsorge von Menschen mit Autismus sicherzustellen.

Nur durch Ihre Spende bzw. Stiftung können notwendige Projekte und Zuwendungen durchgeführt werden sowie die Arbeit der Stiftung weiter ausgebaut werden.

Es gibt viele Arten, die Arbeit der Stiftung zu unterstützen, sei es durch Zustiftungen, Spenden, Teilnahme an als Ehrenamtlicher in der Stiftung sowie Helfer bei unseren Projekten. Informieren Sie sich und sprechen Sie uns an – über die verschiedenen Möglichkeiten beraten wir Sie gerne.

Wir danken allen unseren Unterstützern für Ihre Verbundenheit und Hingabe und freuen uns auf die Arbeit mit Ihnen und allen zukünftigen neuen Partnern.

Jede Spende ist eine wesentliche Hilfe, die das Leben eines jeden autistischen Menschen verbessert

Ob als Spende für ein bestimmtes Projekt oder als Stifter für die Zukunft Ihrer Liebsten. Mit der ehrenamtlichen Unterstützung unserer Stiftung oder einfach mit Ihren warmen Worten.