Drei Gründe, ein Ziel: Wirkung, die bleibt.
Spenden ist gut. Stiften ist etwas anderes. Wer stiftet, entscheidet sich dafür, einen Teil des eigenen Vermögens dauerhaft einem Zweck zu widmen, der nicht mit dem eigenen Leben endet. Das Kapital bleibt erhalten, nur die Erträge werden eingesetzt. Diese Seite erklärt, warum Menschen stiften, was Stiftungskapital von einer Spende unterscheidet, welche Formen der Unterstützung es bei der Autismus-Stiftung Kassel gibt und was steuerlich zu bedenken ist.
Wenn Sie wissen möchten, wie eine Zustiftung konkret funktioniert, lesen Sie unsere Übersichtsseite Zustiftung. Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament bedenken möchten, finden Sie alle Informationen auf unserer Seite zum Gemeinnützigen Testament. Und wenn Sie den ersten konkreten Schritt gehen möchten, erklärt Stifter werden, wie das praktisch aussieht.
Die Autismus-Stiftung Kassel wurde von Walter Wagner gegründet, einem Unternehmer, der 1937 geboren wurde und 2025 verstarb. Er hinterließ ein Stiftungsvermögen, dessen Erträge bis heute Familien, Forschung und Aufklärung rund um das Autismus-Spektrum finanzieren. Was er aufgebaut hat, trägt. Das ist die Idee hinter dem Stiften.
Wir hören Ihnen zu und helfen, daraus ein konkretes Konzept zu machen.
Stiftungskapital wird nicht verbraucht. Nur die Erträge fließen in Projekte. Der Grundstock bleibt für immer erhalten.
Zustiftungen sind bis zu 1.000.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Der nicht ausgeschöpfte Rest kann im Folgejahr geltend gemacht werden.
Die Autismus-Stiftung Kassel besteht seit 2005. Jede Zustiftung in diesen Jahren hat dauerhaft Wirkung entfaltet.
Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Zustiftungen sind steuerlich absetzbar und von der Erbschaftsteuer befreit.
Die Motivation zu stiften ist so individuell wie die Menschen selbst. In Gesprächen mit unseren Stifterinnen und Stiftern kehren drei Beweggründe immer wieder. Sie zeigen, warum Stiften gerade für Menschen mit Bezug zum Autismus-Spektrum eine besondere Bedeutung hat.
Johanna, 68 Jahre alt, sorgt sich um ihren erwachsenen Sohn im Spektrum. Sie weiß: Es wird eine Zeit geben, in der sie nicht mehr für ihn da sein kann. Eine Zustiftung zur Autismus-Stiftung gibt ihr Gewissheit, dass ihr Sohn in einer Gemeinschaft aufgehoben bleibt, die Autismus versteht und Angebote langfristig bereitstellt. Das Kapital arbeitet weiter, auch wenn sie es nicht mehr tut. Für Johanna ist das keine finanzielle Entscheidung, sondern eine emotionale.
Lisa, 42, jongliert Beruf und Pflege ihrer Tochter im Spektrum. Für sie zählt, dass heutige Entscheidungen in 20 Jahren noch wirken. Eine Spende hilft sofort, aber eine Stiftung denkt in Generationen. Was Lisa heute einbringt, unterstützt künftige Familien, die heute noch gar nicht wissen, dass sie Hilfe brauchen werden. Dieser Zeithorizont passt zur Lebenswirklichkeit junger Familien, die vorausdenken müssen, weil sie keine andere Wahl haben.
Peter, 72, möchte seinem Enkelkind im Spektrum mehr hinterlassen als Geld. Er sucht einen Beitrag, der Wirkung zeigt und sein Engagement sichtbar macht. Eine Namenszustiftung gibt ihm genau das: einen bleibenden Beitrag, der in seinem oder im Namen seines Enkels geführt wird. Wenn Jahrzehnte später Familien von Beratungsleistungen profitieren, die aus dem Kapital seiner Zustiftung finanziert werden, ist sein Name Teil dieser Wirkung.
Lassen Sie uns in einem vertraulichen Gespräch herausfinden, welche Form für Sie die richtige ist.
Viele Menschen spenden regelmäßig und wissen dennoch nicht genau, wie sich eine Stiftung davon unterscheidet. Beide Formen sind wertvoll und ergänzen sich hervorragend. Eine Spende wirkt sofort und konkret: Ihr Beitrag finanziert heute eine Beratung, einen Workshop oder ein Projekt. Eine Stiftung wirkt dauerhaft und strukturell: Ihr Kapital bleibt erhalten, nur die Erträge werden verwendet.
Ihre Spende wird im laufenden Jahr für konkrete Projekte eingesetzt. Das Geld hilft sofort, zum Beispiel bei einer Einzelberatung für eine Familie mit neu diagnostiziertem Kind oder bei einem Workshop zur beruflichen Orientierung. Spenden sind flexibel, jede Summe zählt und jeder Betrag ist unmittelbar steuerlich absetzbar. Auf unserer Seite Online spenden können Sie einfach und sicher beitragen.
Eine Zustiftung geht in das dauerhafte Stiftungsvermögen ein. Nur die Erträge werden verwendet, das Kapital selbst bleibt erhalten. So wirkt Ihr Beitrag über Jahrzehnte und schafft strukturelle Stabilität für die gesamte Stiftungsarbeit. Zustiftungen ab 25.000 Euro können als Namenszustiftung geführt werden. Mehr dazu auf unserer Seite Zustiftung.
Es gibt noch einen dritten Weg: das Testament. Wer die Autismus-Stiftung im Testament bedenkt, sorgt dafür, dass ein Teil des eigenen Vermögens nach dem Tod in das Stiftungskapital einfließt. Der Steuereffekt ist erheblich, denn Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Auf unserer Seite zum Gemeinnützigen Testament erklären wir alle Gestaltungswege im Detail.
Stiften ist nicht nur sinnvoll, es ist auch steuerlich klug. Die relevanten Regelungen im Überblick, damit Sie in Ihrem nächsten Beratungsgespräch wissen, worüber Sie sprechen.
Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen können bis zu 1.000.000 Euro pro Person und Veranlagungszeitraum als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag. Nicht genutzter Abzug kann in den folgenden zehn Jahren verwendet werden. Das macht Zustiftungen auch bei größeren Beträgen steuerlich attraktiv.
Wer die Autismus-Stiftung im Testament bedenkt, spart Erbschaftsteuer. Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften sind nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vollständig befreit. Das gilt unabhängig vom Betrag. Ein Vermögen, das an Dritte mit erheblicher Steuerbelastung übergehen würde, kommt der Stiftung also ohne Abzug zugute.
Neben Zustiftungen sind auch laufende Spenden abzugsfähig, bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Umsätze und Löhne. Wir stellen Ihnen jederzeit eine Zuwendungsbestätigung aus, die für die Steuererklärung ausreicht.
Für eine fundierte steuerliche Planung empfehlen wir immer das Gespräch mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin. Wir können auf Wunsch Kontakte vermitteln, die Erfahrung mit gemeinnützigen Zuwendungen haben.
Von der einmaligen Zustiftung bis zur Namensstiftung, wir erklären alle Wege auf Stifter werden.
Rechtlich gibt es keine Mindesthöhe. In der Praxis sprechen wir bei Zustiftungen ab 10.000 Euro von einem sinnvollen Grundbeitrag, der nachhaltig Erträge erzeugt. Ab 25.000 Euro bieten wir die Einrichtung einer Namenszustiftung an. Bei Testamentszuwendungen spielt die Höhe keine Rolle, jede Summe wird mit dem gleichen Respekt behandelt.
Eine eigene Stiftung zu gründen erfordert in der Regel mindestens 100.000 Euro Stiftungskapital, laufende Verwaltungsaufgaben und behördliche Genehmigung. Eine Zustiftung zur Autismus-Stiftung ist unkomplizierter: Sie stärken ein bestehendes Kapital, das bereits arbeitet, bereits anerkannt ist und bereits Wirkung erzeugt. Wer die Stiftungsidee teilt, aber keine eigene Verwaltung übernehmen möchte, ist mit einer Zustiftung besser bedient.
Ja, innerhalb der Satzungszwecke der Autismus-Stiftung. Sie können benennen, ob Ihre Erträge für Beratung, Forschung, Wohnprojekte oder allgemeine Stiftungszwecke eingesetzt werden sollen. Bei Namenszustiftungen dokumentieren wir Ihren Wunsch und berichten Ihnen jährlich, wie Ihre Erträge genutzt wurden.
Sehr. Wir veröffentlichen jährlich einen Wirkungs- und Finanzbericht, lassen unsere Jahresrechnung von einer Wirtschaftsprüfung prüfen und unterliegen der Aufsicht der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Auf unserer Seite zur Wirkung der Stiftung finden Sie aktuelle Kennzahlen zu Beratungen, Projekten und Mittelverwendung.
Auf unserer Seite Buchempfehlungen finden Sie ausgewählte Titel zu Stiftungsrecht, Nachlassplanung und gemeinnützigem Engagement. Darunter praktische Ratgeber, die verständlich erklären, was Stiften bedeutet und wie man es steuerlich und rechtlich richtig angeht.
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