Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuwendungen liegt im Ermessen der Autismus-Stiftung. Die Autismus-Stiftung nimmt keine Geschenke an, es sei denn, sie können im Einklang mit dem Zweck und der Mission der Autismus-Stiftung verwendet oder ausgegeben werden.
Es werden keine unwiderruflichen Geschenke angenommen, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder lebenslängliche Schenkungen handelt, wenn das Geschenk unter irgendeiner vernünftigen Reihe von Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Die Autismus-Stiftung unterlässt es, Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen zu erteilen, und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Abwicklung ihrer Spende zu unterstützen.
Die Autismus-Stiftung nimmt Spenden in Form von Bargeld oder öffentlich gehandelten Wertpapieren entgegen. Sachspenden werden nach dem Ermessen der Autismus-Stiftung akzeptiert.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die sie für die Autismus-Stiftung darstellen können, vor der Annahme überprüft werden.
Die Autismus-Stiftung wird Spendern, die die steuerlichen Anforderungen an das von der Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhaltene Eigentum erfüllen, eine Bestätigung ausstellen. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und öffentlich gehandelten Wertpapieren darf jedoch kein Wert auf eine Quittung oder eine andere Form der Begründung eines von der Autismus-Stiftung erhaltenen Geschenks angerechnet werden.
Die Autismus-Stiftung respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und solche, die sich auf den Wunsch beziehen, anonym zu bleiben. In Bezug auf anonyme Geschenke beschränkt die Autismus-Stiftung die Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter, die dies wissen müssen.
Die Autismus-Stiftung entschädigt weder durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel Dritte für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders an die Autismus-Stiftung.