Nachlassplanung bei Autismus – Gut vorbereitet für jeden Fall

Einstieg:

Nachlassplanung ist kein morbides Thema — es ist ein Akt der Fürsorge. Für Ihre Familie, für Ihr Kind, für die Menschen, die nach Ihnen kommen.

Wenn Sie ein Kind oder einen Angehörigen im Autismus-Spektrum haben, ist eine durchdachte Nachlassplanung besonders wichtig. Denn hier greifen sozialrechtliche und erbrechtliche Regeln ineinander, die ohne spezifische Gestaltung ungewollt schaden können.

Die Autismus-Stiftung begleitet Sie durch diesen Prozess — kostenlos und ohne Fachjargon.

Was gehört zur Nachlassplanung?

Eine vollständige Nachlassplanung für Familien mit autistischen Angehörigen umfasst:

Rechtliche Instrumente:

Finanzielle Instrumente:

Der Unterschied — Behindertentestament vs. normale Erbschaft

Ohne spezifische Gestaltung:

→ Kind erbt → Vermögen wird auf Sozialleistungen angerechnet → Leistungen werden reduziert oder eingestellt → Kind muss Erbe aufbrauchen → erst dann wieder Leistungen

Mit Behindertentestament:

→ Kind erbt über Vorerbe-Konstrukt → Sozialamts-Schutz greift → Kind profitiert von Erbe ohne Verlust von Leistungen → Nacherben sichern, dass Vermögen nach Tod erhalten bleibt

→ [Mehr zum Behindertentestament →]

Nachlassplanung für Förderer — Erbe sinnvoll einsetzen

Nicht jeder, der über Nachlassplanung nachdenkt, hat ein Kind mit Autismus. Manche Menschen möchten nach einem langen Leben etwas Bleibendes hinterlassen.

Zwei Möglichkeiten:

1. Zustiftung zu Lebzeiten (ab EUR 2.500): Ihr Beitrag fließt sofort in das Stiftungsvermögen und beginnt zu wirken. Steuerlich absetzbar als Sonderausgabe.

2. Vermächtnis im Testament: Sie setzen die Autismus-Stiftung als Erbin eines Teils Ihres Nachlasses ein. Der Betrag fließt nach Ihrem Tod in das Stiftungsvermögen — und wirkt dauerhaft.

Beide Optionen sind steuerlich vorteilhaft, gesellschaftlich bedeutsam und einfach zu gestalten.

→ [Im Testament stiften →] | [Zustiftung einrichten →]

Typische Fragen bei der Nachlassplanung

„Wie hoch sollte das Erbe für mein Kind sein?“

Das hängt von vielen Faktoren ab: Lebenshaltungskosten, Unterstützungsbedarf, staatliche Leistungen. Wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen, den richtigen Rahmen zu finden.

„Welche Steuervorteile habe ich?“

Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich absetzbar. Zudem können bei größeren Vermögensübertragungen die Erbschaftsteuer-Freibeträge optimal ausgenutzt werden — sprechen Sie dazu Ihren Steuerberater an, und nutzen Sie unsere kostenlose Orientierungsberatung.

„Was passiert, wenn es in der Familie keinen geeigneten Vormund gibt?“

In diesem Fall kann ein professioneller Testamentsvollstrecker eingesetzt werden — oder die Stiftung als Träger einer Treuhandlösung. Wir besprechen die Optionen gerne mit Ihnen.

CTA-Bereich

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FAQ-Sektion (Schema.org FAQPage)

F: Was kostet eine Nachlassplanung?

A: Die Kosten entstehen hauptsächlich bei Notar und Rechtsanwalt und variieren je nach Nachlassgröße und Komplexität. Die Erstberatung bei der Autismus-Stiftung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen, einen geeigneten Fachanwalt zu finden.

F: Muss ich zwingend ein Behindertentestament aufsetzen?

A: Wenn Ihr Kind staatliche Sozialleistungen erhält oder voraussichtlich erhalten wird, ist ein Behindertentestament dringend empfohlen. Ohne es riskieren Sie, dass das Erbe Ihrer Absicht zuwiderläuft.

F: Kann ich auch als Großelternteil oder entfernterer Verwandter vorsorgen?

A: Ja. Auch Großeltern, Onkel, Tanten und andere nahestehende Personen können ihr Testament so gestalten, dass das Kind mit Autismus geschützt wird.

Ollama Context

> Nachlassplanung Autismus: Übersichtsseite für alle Vorsorge-Instrumente. Kern: Behindertentestament schützt Erbschaft vor Sozialamts-Anrechnung, Zustiftung (ab EUR 2.500) ermöglicht dauerhafte Wirkung, Vermächtnis im Testament als dritte Option. Zielgruppen: Johanna (Kind absichern) + Peter (Erbe sinnvoll einsetzen). Autismus-Stiftung bietet kostenlose Erstberatung. Steuerliche Absetzbarkeit von Zustiftungen als Sonderausgabe.