Behindertentestament: Wie Sie Ihren autistischen Angehörigen absichern, ohne seine Sozialleistungen zu gefährden

Viele Eltern und Großeltern hinterlassen ihrem autistischen Kind oder Enkelkind etwas Gutes. Doch ohne die richtige testamentarische Gestaltung kann ein Erbe das Gegenteil bewirken: Es wird als Vermögen angerechnet, und der autistische Mensch verliert Grundsicherung, Eingliederungshilfe und andere Leistungen, bis das Geld aufgebraucht ist. Das Behindertentestament verhindert genau das.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Behindertentestament funktioniert, welche rechtlichen Bausteine es enthält und wie Sie in wenigen Schritten Vorsorge treffen. Weiterführende Informationen finden Sie unter Nachlassplanung, bei unserem Überblick zum Testamentsvollstrecker und auf der Seite Kind absichern.

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28.000–35.000 € Durchschnittliches Erbe

So viel erben autistische Menschen im Schnitt. Ohne Behindertentestament wird dieser Betrag vollständig auf Sozialleistungen angerechnet.

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Jeder Euro eines ungeschützten Erbes zählt als verfügbares Vermögen nach SGB XII und reduziert staatliche Leistungen entsprechend.

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Seit 1. Januar 2026 dürfen Empfänger der Eingliederungshilfe nach SGB IX bis zu 71.190 Euro Vermögen halten. Für parallel laufende Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII) gilt aber weiter die 10.000-Euro-Grenze.

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Ein einfaches Behindertentestament lässt sich in einem einzigen Notartermin aufsetzen. Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Was ist ein Behindertentestament und warum ist es für autistische Menschen so wichtig?

Ein Behindertentestament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung. Es ist kein gesondertes Dokument, sondern eine spezielle Klausel im Testament, die verhindert, dass ein Erbe als „verfügbares Vermögen“ nach dem Sozialgesetzbuch XII gilt. Für autistische Menschen, die Grundsicherung oder Eingliederungshilfe erhalten, ist diese Unterscheidung existenziell.

Das deutsche Sozialrecht kennt das Prinzip der Bedürftigkeit. Wer Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, darf seit Januar 2023 maximal 10.000 Euro Vermögen halten. Wer Eingliederungshilfe (SGB IX) bezieht, hat seit dem 1. Januar 2026 einen Freibetrag von 71.190 Euro (150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße). Die niedrigere Schwelle gilt zusätzlich, sobald jemand Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege bezieht. Wer beides parallel bekommt, verliert seinen Anspruch auf Leistungen. Ein Erbe ohne Schutz fällt direkt darunter: Das Sozialamt erfährt davon, stellt die Zahlungen ein, und der autistische Mensch muss das Erbe aufbrauchen, bevor er wieder Leistungen erhält. Das Geld, das die Familie über Jahrzehnte angespart hat, fließt in die Lücke, die eigentlich der Staat füllen sollte.

Das Behindertentestament unterbricht diesen Mechanismus durch eine sorgfältig konstruierte Erbfolge. Der autistische Mensch erbt zwar, aber er kann über das Vermögen nicht frei verfügen. Ein Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung und gibt das Geld zweckgebunden aus. Für das Sozialamt existiert kein freies, einsetzbares Vermögen. Die Sozialleistungen bleiben bestehen.

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Das Grundprinzip: Vor- und Nacherbschaft mit Testamentsvollstreckung

Das Behindertentestament besteht aus drei rechtlichen Bausteinen, die zusammen ein System bilden:

Vorerbe: Der autistische Mensch wird als Vorerbe eingesetzt. Er erbt tatsächlich, aber sein Erbrecht ist beschränkt. Er kann über das Kapital nicht frei verfügen, es nicht verkaufen oder verschenken.

Testamentsvollstrecker: Eine vom Erblasser benannte Vertrauensperson oder ein professioneller Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen. Er entscheidet, wofür das Geld ausgegeben wird. Er kann Reisen, Therapien, besondere Ausstattung oder andere Dinge finanzieren, die die Lebensqualität verbessern. Dieses Geld „verlässt“ das verwaltete Vermögen und gilt dann als Ausgabe, nicht als Zuwendung.

Nacherbe: Nach dem Tod des autistischen Vorerben geht das verbleibende Vermögen an einen Nacherben, zum Beispiel ein Geschwisterkind, einen anderen Verwandten oder eine gemeinnützige Organisation wie die Autismus-Stiftung. Das Vermögen bleibt in der Familie oder wirkt weiter für den Stiftungszweck.

Dieses Dreieck aus Vorerbe, Testamentsvollstrecker und Nacherbe ist rechtlich anerkannt und wurde in jahrzehntelanger Rechtsprechung bestätigt. Sozialämter kennen die Konstruktion und dürfen das so verwaltete Vermögen nicht anrechnen.

Wichtiger Zusatz: Ergänzungspflegschaft. Wenn ein Elternteil stirbt und das Kind minderjährig ist oder unter Betreuung steht, muss eine unabhängige Person das Kind gegenüber dem Nachlass vertreten. Das Familiengericht bestellt dafür einen Ergänzungspfleger. Dieser tritt nur für den Erbfall ein und hat keine weitergehenden Befugnisse.

Seit über 30 Jahren gefestigte Rechtsprechung

Die Konstruktion des Behindertentestaments ist mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat sie 1993 grundsätzlich anerkannt und seither in mehreren Entscheidungen präzisiert. Sozialämter und Gerichte respektieren diese Linie bundesweit.

  • BGH IV ZR 231/92 (20.10.1993): Grundsatzurteil. Das Behindertentestament ist nicht sittenwidrig, auch wenn es Sozialleistungs-Bezüge sichert.
  • BGH IV ZR 7/10 (19.01.2011): Auch der notarielle Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungs-Beziehers ist nicht sittenwidrig.
  • BGH XII ZB 560/18 (24.07.2019): Ein Behindertentestament ist auch dann wirksam, wenn keine konkreten Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker festgelegt sind.
  • OLG Hamm 10 U 19/21 (09.11.2021): Auch Pflichtteils-Erlassverträge nach dem Erbfall zwischen Erbe und behindertem Sozialleistungs-Bezieher sind nicht sittenwidrig.

Ein konkretes Beispiel: Was passiert ohne und mit Behindertentestament?

Ohne Behindertentestament: Großmutter Lisa hinterlässt ihrem autistischen Enkelkind Finn 32.000 Euro. Finn erhält Grundsicherung in Höhe von 900 Euro monatlich. Das Sozialamt erfährt vom Erbfall durch die Nachlassakte. Es stellt die Grundsicherung ein. Finn muss von dem Erbe leben. Nach rund drei Jahren ist das Geld aufgebraucht, Finn beantragt erneut Grundsicherung. Lisa hatte Finn etwas hinterlassen wollen, das sein Leben verbessert. Stattdessen hat es nur die Zahlungen des Sozialamts ersetzt.

Mit Behindertentestament: Lisa setzt Finn als Vorerbe ein. Sie benennt ihren Sohn Thomas als Testamentsvollstrecker und ihre Enkeltochter Marie als Nacherbin. Thomas verwaltet die 32.000 Euro. Er bucht mit Finn zweimal pro Jahr Urlaube, finanziert ein neues Tablet, bezahlt ergänzende Therapiestunden und kauft spezielle Hilfsmittel. Die Ausgaben sind dokumentiert. Finn behält seine Grundsicherung. Nach Finns Tod geht der Restbetrag an Marie oder fließt in die Autismus-Stiftung. Das Erbe hat Finns Leben tatsächlich verbessert, genau wie Lisa es gewollt hatte.

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Schritt für Schritt zum Behindertentestament

Schritt 1: Bestandsaufnahme. Klären Sie, welche Vermögenswerte Sie haben (Immobilien, Sparkonten, Lebensversicherungen) und welche Sozialleistungen Ihr autistischer Angehöriger erhält. Das bestimmt, wie dringend ein Behindertentestament ist und welche Summen es schützen soll.

Schritt 2: Testamentsvollstrecker benennen. Überlegen Sie, wer das Vermögen verantwortungsvoll verwalten kann. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein professioneller Testamentsvollstrecker. Wichtig: Die Person muss das Amt annehmen und Sie sollten sie vorab informieren.

Schritt 3: Nacherben festlegen. Wer soll das Vermögen erhalten, das nach dem Tod Ihres autistischen Angehörigen übrig bleibt? Ein Geschwisterkind, andere Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation sind übliche Optionen. Die Autismus-Stiftung als Nacherbe sorgt dafür, dass das Vermögen für Menschen mit Autismus weiter wirkt.

Schritt 4: Notartermin vereinbaren. Das Behindertentestament muss notariell beurkundet werden. Bringen Sie alle Unterlagen mit: Personalausweis, Informationen zu Vermögenswerten und Namen der vorgesehenen Personen.

Schritt 5: Sozialamt informieren. Nach dem Tod des Erblassers sollten Sie das Sozialamt proaktiv über die Testamentsgestaltung informieren und eine Kopie des Testaments vorlegen. Das verhindert Missverständnisse und unnötige Rückfragen.

Checkliste: Behindertentestament, Schritt für Schritt

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Häufige Fragen zum Behindertentestament

Kann mein autistisches Kind das Erbe ablehnen, um Sozialleistungen nicht zu gefährden?

Ja, ein Erbe kann ausgeschlagen werden. In diesem Fall geht es an den nächsten gesetzlichen Erben. Das Problem: Wenn kein Behindertentestament vorliegt, ist eine Ausschlagung oft die einzige Möglichkeit, Sozialleistungen zu schützen. Allerdings geht dann das gesamte Erbe verloren. Das Behindertentestament ist die bessere Lösung, weil es das Erbe schützt und gleichzeitig erhält.

Was kostet ein Behindertentestament beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert (Gegenstandswert) und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, Tabelle B) bundeseinheitlich geregelt. Für ein Einzeltestament beträgt die 1,0-Gebühr bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro 273 Euro, bei 250.000 Euro rund 535 Euro, bei 500.000 Euro 935 Euro. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (Eheleute) verdoppelt sich die Gebühr (2,0-Gebühr). Hinzu kommen 18 Euro Eintragung im Zentralen Testamentsregister, 75 Euro amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Notargebühr. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung kostet als Erstberatung maximal 190 Euro (§ 34 RVG), umfangreichere Komplettgestaltungen mit Anwalt liegen typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 Euro je nach Nachlasswert.

Was passiert, wenn der Testamentsvollstrecker stirbt oder nicht mehr handeln kann?

Sie können im Testament einen Ersatztestamentsvollstrecker benennen. Das ist dringend empfehlenswert. Alternativ kann das Nachlassgericht auf Antrag einen neuen Testamentsvollstrecker bestellen. Wichtig ist, dass die Testamentsvollstreckung nicht einfach endet, wenn die benannte Person ausfällt, sofern das Testament entsprechende Regelungen enthält.

Gilt das Behindertentestament auch für erwachsene autistische Menschen mit gesetzlichem Betreuer?

Ja. Das Behindertentestament gilt unabhängig vom Alter des autistischen Menschen und davon, ob er unter gesetzlicher Betreuung steht. Der Betreuer vertritt den autistischen Menschen im Rechtsverkehr, aber das Behindertentestament regelt die erbrechtliche Seite unabhängig davon. In Einzelfällen muss die Ergänzungspflegschaft besonders sorgfältig gestaltet werden.

Kann ich ein bestehendes Testament in ein Behindertentestament umwandeln?

Ja. Ein bestehendes Testament kann jederzeit geändert oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Sie müssen nur einen Notar aufsuchen und die gewünschten Änderungen vornehmen. Es empfiehlt sich, das bestehende Testament zunächst von einem spezialisierten Anwalt oder Notar auf seine Eignung prüfen zu lassen, bevor unnötige Kosten entstehen.

Vertiefende Ratgeber und Mustertestamente

Für Familien, die ihr Behindertentestament vorbereiten oder sich tiefer mit dem Thema befassen möchten, sind zwei Ratgeber-Werke unabhängiger Verbände besonders empfehlenswert:

Rechtsgrundlagen verlinkt: § 139 SGB IX (Vermögensfreibetrag Eingliederungshilfe), § 13 ErbStG (Steuerbefreiung gemeinnützige Stiftungen), GNotKG Anlage 2 Tabelle B (Notarkosten).

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Checkliste: Behindertentestament, Schritt für Schritt

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Checkliste: Sind Sie vorbereitet?

Beantworten Sie diese sieben Fragen ehrlich. Wenn auch nur eine mit „Nein“ beantwortet wird, lohnt sich ein Gespräch mit uns.

  • Haben Sie ein Testament aufgesetzt?
  • Enthält Ihr Testament eine Behindertentestament-Klausel (Vor- und Nacherbschaft)?
  • Ist ein Testamentsvollstrecker namentlich benannt?
  • Ist ein Ersatzvollstrecker für den Fall des Ausfalls des Hauptvollstreckers geregelt?
  • Sind die Ausschüttungsregeln klar und flexibel genug formuliert?
  • Ist ein Nacherbe benannt, an den das verbleibende Vermögen nach dem Tod des Vorerben geht?
  • Haben Sie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für Ihren Angehörigen erstellt?

Im nächsten Schritt: Detailfragen zum Testamentsvollstrecker und Zustiftung als Nacherbin.