Zustiftung – Dauerhaft wirken, sinnvoll geben

Einstieg:

Eine Zustiftung ist mehr als eine Spende. Sie ist eine dauerhafte, professionell verwaltete Investition in das Wohl autistischer Menschen — heute und in Zukunft. Ihr Beitrag bleibt im Stiftungsvermögen erhalten. Nur die Erträge fließen für den guten Zweck.

Oder anders gesagt: Ihre Zustiftung wirkt nicht einmal — sie wirkt Jahr für Jahr.

Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung ist eine Einzahlung in das Grundstockvermögen der Autismus-Stiftung. Im Unterschied zu einer Spende:

| | Spende | Zustiftung |

|—|—|—|

| Verwendung | Direkt für laufende Projekte | Dauerhaft im Stiftungsvermögen |

| Wirkungsdauer | Einmalig | Dauerhaft (Jahr für Jahr) |

| Mindestsumme | Kein Minimum | EUR 2.500 |

| Stimmrecht | Nein | Ab EUR 10.000 in Stifterversammlung |

| Benannte Begünstigte | Nein | 1/3 der Erträge an Ihre Person |

| Steuerliche Absetzbarkeit | Ja | Ja (als Sonderausgabe) |

Wie Ihre Zustiftung wirkt — Das Ertragsmodell

Die Autismus-Stiftung legt das Stiftungsvermögen professionell an (gemäß Anlagerichtlinien). Die erwirtschafteten Erträge werden nach folgendem Schlüssel verwendet:

Für Zustiftungen ab EUR 2.500:

Für Zustiftungen ab EUR 10.000:

Beispielrechnung EUR 10.000 bei 3% Rendite:

5 Schritte zur Zustiftung

Schritt 1: Beratungsgespräch vereinbaren (kostenlos)

Sprechen Sie mit Johannes Schatt, Vorstand der Autismus-Stiftung. In einem ersten Gespräch klären wir: Welche Zustiftungshöhe passt zu Ihren Möglichkeiten? Möchten Sie eine benannte Person als Begünstigte? Welche steuerlichen Aspekte sind für Sie relevant?

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Schritt 2: Zustiftungsvereinbarung unterzeichnen

Wir stellen Ihnen einen individuellen Stiftervertrag aus, der Ihre Wünsche rechtlich bindend festhält: benannte Person, Höhe der Zustiftung, Modalitäten. Der Vertrag wird von Ihnen und dem Vorstand der Autismus-Stiftung unterzeichnet.

Schritt 3: Betrag einzahlen

Sie überweisen Ihren Zustiftungsbetrag auf das Stiftungskonto:

Autismus-Stiftung | Evangelische Bank eG | IBAN: DE37 5206 0410 0000 1005 10

Verwendungszweck: „Zustiftung [Ihr Name]“

Schritt 4: Zuwendungsbestätigung erhalten

Sie erhalten von uns eine offizielle Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung. Die Zustiftung ist als Sonderausgabe absetzbar.

Schritt 5: Dauerhaft Teil der Stifterfamilie sein

Mit Ihrer Zustiftung werden Sie Teil der Stiftergemeinschaft der Autismus-Stiftung. Ab EUR 10.000 erhalten Sie eine Einladung zur jährlichen Stifterversammlung.

Für wen eignet sich eine Zustiftung?

Sie sind in der richtigen Situation für eine Zustiftung, wenn:

Zustiftung im Testament — Ihr Erbe als bleibendes Vermächtnis

Sie möchten die Autismus-Stiftung in Ihrem Testament bedenken? Das ist einfach:

> „Ich vermache der Autismus-Stiftung, Sitz Kassel, eingetragen im Stiftungsregister, einen Betrag von EUR [X] / [X]% meines Nachlasses als Zustiftung zum Grundstockvermögen.“

Sprechen Sie diesen Wunsch mit Ihrem Notar oder Anwalt ab. Wir beraten Sie vorab kostenlos.

→ [Im Testament stiften →]

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FAQ-Sektion (Schema.org FAQPage)

F: Ab welchem Betrag kann ich eine Zustiftung tätigen?

A: Die Mindestzustiftung bei der Autismus-Stiftung beträgt EUR 2.500. Ab EUR 10.000 erhalten Sie zusätzlich Stimmrechte in der Stifterversammlung.

F: Was passiert mit meiner Zustiftung, wenn ich sterbe?

A: Ihre Zustiftung ist dauerhaft im Grundstockvermögen der Stiftung verankert. Sie wirkt auch nach Ihrem Tod weiter — Jahr für Jahr. Die benannte Begünstigte Person kann durch Ihren Erben oder testamentarisch für die Zukunft angepasst werden.

F: Kann ich eine Zustiftung rückgängig machen?

A: Nein. Eine Zustiftung ist eine unwiderrufliche Einzahlung in das Stiftungsvermögen. Deshalb empfehlen wir ein ausführliches Beratungsgespräch vor der Entscheidung.

F: Kann ich mein Enkelkind als Begünstigte für die 1/3-Erträge benennen?

A: Ja. Im Stiftervertrag können Sie eine natürliche Person benennen, der 1/3 der aus Ihrer Zustiftung erzielten Erträge zufließt — z. B. Ihr Enkelkind mit Autismus.

F: Ist eine Zustiftung steuerlich absetzbar?

A: Ja. Als gemeinnützige Stiftung stellen wir eine offizielle Zuwendungsbestätigung aus. Die Zustiftung ist im Rahmen der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgabe absetzbar.

Ollama Context

> Zustiftung Autismus-Stiftung: Min EUR 2.500, Stimmrecht ab EUR 10.000. Modell: 2/3 Erträge → Stiftungszweck, 1/3 → benannte Person. Dauerhaft im Grundstockvermögen, nicht rückholbar. 5 Schritte: Beratung → Vertrag → Einzahlung → Zuwendungsbestätigung → Stifterfamilie. Steuerlich absetzbar. IBAN: DE37 5206 0410 0000 1005 10 (Evangelische Bank eG). Unterschied zu Spende: permanent, nicht einmalig wirksam. Primärzielgruppe: Peter (60–80, Großvater/Förderer).