Stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod genau das bewirkt, was Sie sich wünschen.
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich nicht mehr da bin? Wie stelle ich sicher, dass mein autistisches Kind oder Enkelkind wirklich versorgt ist und trotzdem seinen Anspruch auf staatliche Leistungen behält? Und was geschieht mit dem Geld, das übrig bleibt? Diese Fragen treiben viele Familien um. Nachlassplanung bei autistischen Angehörigen ist komplexer als bei anderen Familien, aber sie ist lösbar.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen die vier Bausteine einer vollständigen Nachlassplanung und erklären, warum jeder einzelne Baustein zählt. Weiterführende Informationen finden Sie unter Behindertentestament, beim Testamentsvollstrecker und bei den steuerlichen Vorteilen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen stirbt ohne Testament. Bei autistischen Angehörigen kann das zum Verlust aller Sozialleistungen führen.
Ohne klares Testament verlieren Familien statistisch gesehen mehr als die Hälfte des Realnachlasses durch Streit, Verfahren und ungeplante Steuern.
Durch gezielte Stiftungszuwendungen und steuerliche Gestaltung kann ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei weitergegeben werden.
Testament, Behindertentestament, Testamentsvollstrecker und Vollmacht: Das sind die vier Mindestbausteine für eine vollständige Nachlassplanung bei Autismus.
Bei einer Familie ohne behinderte Angehörige ist Nachlassplanung vergleichsweise unkompliziert: Testament aufsetzen, Erben benennen, fertig. Bei autistischen Angehörigen, die staatliche Leistungen erhalten, gibt es eine zusätzliche Dimension, die alles verändert.
Das Sozialrecht unterscheidet zwischen Bedürftigen und Nicht-Bedürftigen. Wer eigenes Vermögen über dem Schonbetrag hat, verliert den Anspruch auf Sozialleistungen. Ein normales Testament setzt den autistischen Menschen als Erben ein und übergibt ihm damit Vermögen, das sofort als anrechenbar gilt. Das Sozialamt stellt Zahlungen ein. Das Erbe wird aufgebraucht. Erst danach gibt es wieder staatliche Leistungen. Das ist nicht das, was die Familie gewollt hat.
Hinzu kommt eine zweite Herausforderung: Viele autistische Menschen können komplexe Finanzentscheidungen nicht allein treffen oder brauchen Unterstützung dabei. Ein ungeschütztes Erbe ohne Begleitung kann zur Belastung werden statt zur Hilfe. Deshalb braucht Nachlassplanung bei Autismus Struktur: einen Plan, der das Vermögen schützt, die Versorgung sichert und die richtigen Menschen einbindet.
Baustein 1: Notarielles Testament. Jede Nachlassplanung beginnt mit einem Testament. Es legt fest, wer was erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die in den seltensten Fällen dem entspricht, was die Familie sich wünscht. Ein notarielles Testament hat gegenüber einem handschriftlichen Testament den Vorteil, dass es gerichtsfest ist und kein Erbschein beantragt werden muss.
Baustein 2: Behindertentestament. Sobald ein autistischer Angehöriger Sozialleistungen erhält, muss das Testament eine Behindertentestament-Klausel enthalten. Diese kombiniert Vor- und Nacherbschaft mit Testamentsvollstreckung und verhindert, dass das Erbe als verfügbares Vermögen gilt. Mehr dazu auf der Seite Behindertentestament.
Baustein 3: Testamentsvollstrecker benennen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe des autistischen Menschen nach dem Tod des Erblassers. Er entscheidet, wofür das Geld ausgegeben wird und dokumentiert alle Ausgaben. Er ist verantwortlich dafür, dass das Vermögen dem autistischen Menschen zugute kommt, ohne die Sozialleistungen zu gefährden. Details zur Rolle des Testamentsvollstreckers finden Sie unter Testamentsvollstrecker.
Baustein 4: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für den autistischen Menschen. Wer vertritt den autistischen Menschen, wenn er selbst nicht mehr entscheiden kann? Eine Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die rechtlich handeln darf. Eine Betreuungsverfügung beeinflusst, wen das Gericht als Betreuer bestellt, falls keine Vollmacht vorliegt. Beide Dokumente ergänzen das Testament und schließen eine wichtige Lücke.
Optionaler Baustein 5: Stiftung als Nacherbe. Nach dem Tod des autistischen Vorerben geht das verbleibende Vermögen an den Nacherben. Wenn Sie die Autismus-Stiftung als Nacherbe einsetzen, wirkt Ihr Vermögen dauerhaft für Menschen mit Autismus. Das gibt der gesamten Nachlassplanung einen weiteren Sinn.
Wenn die Autismus-Stiftung als Nacherbe in Ihrem Testament steht, ist es wichtig zu wissen, was mit diesem Geld passiert. Wir legen großen Wert auf Transparenz, weil Vertrauen nicht vorausgesetzt, sondern verdient werden muss.
Nachlässe, die der Stiftung zufließen, werden je nach Testamentswunsch entweder dem Stiftungskapital zugeführt (Zustiftung) oder für direkte Projektförderung verwendet. Wenn Sie möchten, dass Ihr Nachlass eine konkrete Maßnahme finanziert, zum Beispiel therapeutische Angebote für junge Erwachsene mit Autismus, können Sie das im Testament festhalten. Wir setzen diesen Wunsch um und berichten darüber.
Unsere Verwaltungsquote liegt unter 10 %. Das bedeutet, dass mehr als 90 Cent von jedem Euro direkt in Projekte fließen. Wir veröffentlichen jährlich einen Wirkungsbericht, in dem Sie nachlesen können, welche Maßnahmen finanziert wurden. Der Freistellungsbescheid des Finanzamts bestätigt unsere Gemeinnützigkeit und erlaubt Ihnen, Zustiftungen und Nachlasszuwendungen steuerlich geltend zu machen.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie eine Zustiftung oder ein Nachlassvermächtnis konkret aussieht? Auf der Seite Zustiftung finden Sie alle Details, oder Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf.
Schritt 1: Bestandsaufnahme. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen. Immobilien, Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen. Klären Sie, welche Sozialleistungen Ihr autistischer Angehöriger erhält. Dieser Überblick ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Schritt 2: Fachkundige Beratung suchen. Nachlassplanung bei autistischen Angehörigen ist ein Schnittfeld aus Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Ein Notar oder ein auf Behindertenrecht spezialisierter Anwalt kann sicherstellen, dass Ihr Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Autismus-Stiftung begleitet Familien in diesem Prozess und empfiehlt geprüfte Fachanwälte aus ihrem Netzwerk. Mehr dazu: Beratung Behindertentestament. Nehmen Sie dafür ausreichend Zeit mit.
Schritt 3: Die richtigen Personen einbinden. Sprechen Sie mit dem vorgesehenen Testamentsvollstrecker. Klären Sie mit den benannten Nacherben, dass sie die Rolle übernehmen wollen. Informieren Sie Ihren autistischen Angehörigen in einem für ihn verständlichen Rahmen, sofern das möglich ist.
Schritt 4: Testament notariell beurkunden und regelmäßig prüfen. Ein Testament ist kein Einmaldokument. Prüfen Sie es alle drei bis fünf Jahre oder nach wesentlichen Lebensveränderungen (Geburt von Enkeln, Kauf einer Immobilie, Änderungen im Sozialrecht). Änderungen sind jederzeit möglich.
Vom ersten Gedanken zum tragfähigen Plan — in fünf Etappen. Inklusive Stiftung als möglicher Partner für Vermächtnis, Zustiftung oder Treuhandstiftung.
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Vertrauen & Transparenz
Warum Familien uns ihre wichtigsten Entscheidungen anvertrauen — vier Zahlen, die jederzeit nachprüfbar sind.
Satzung, Jahresberichte und das Wirtschaftsprüfer-Testat unter Jahresbericht. Vorstand Johannes Schatt persönlich erreichbar unter +49 561 8279 5566.
Nein. Ein einziges Testament kann alle Erbfälle regeln, also auch das Behindertentestament für Ihren autistischen Angehörigen. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen (Berliner Testament). Ihr Notar wird Ihnen empfehlen, alle relevanten Regelungen in einem Dokument zu bündeln.
Ein Erbe übernimmt den gesamten Nachlass einschließlich Schulden. Ein Vermächtnis ist ein konkreter Gegenstand oder Geldbetrag, der einer Person zugewiesen wird, ohne dass diese Erbe wird. Im Kontext des Behindertentestaments ist das Erbe (als Vorerbe) die üblichere Gestaltung, weil sie die Testamentsvollstreckung besser verankert. Ihr Notar erklärt Ihnen die Unterschiede im Detail.
Dann ist ein klassisches Behindertentestament möglicherweise nicht erforderlich, aber eine Testamentsvollstreckung kann trotzdem sinnvoll sein. Wenn Ihr autistischer Angehöriger Unterstützung bei Finanzentscheidungen braucht, sorgt ein Testamentsvollstrecker dafür, dass das Erbe zweckgemäß verwendet wird. Sprechen Sie mit Ihrem Notar über eine maßgeschneiderte Lösung.
Ja. Die Stiftung wird üblicherweise als Nacherbe eingesetzt, nicht als Haupterbe. Ihr autistisches Kind ist der Vorerbe und profitiert zu Lebzeiten von dem Vermögen. Erst nach seinem Tod fließt das Restkapital an die Stiftung. Ihr Kind geht nicht leer aus, und das Vermögen wirkt nach seinem Tod weiter für den Stiftungszweck.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Testament aufzusetzen. Aber je länger Sie warten, desto größer das Risiko: Krankheit oder ein plötzlicher Todesfall können dazu führen, dass Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Wer heute ein Testament aufsetzt, kann es jederzeit ändern. Wer wartet, riskiert, dass die gesetzliche Erbfolge gilt und alle Sozialleistungen gefährdet sind.
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