Einstieg:
Wenn ein Mensch im Autismus-Spektrum erbt, stoßen zwei Rechtsbereiche aufeinander: das Erbrecht und das Sozialrecht. Das Ergebnis kann — ohne die richtige Vorbereitung — dazu führen, dass eine gut gemeinte Erbschaft mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Diese Seite erklärt, was zu beachten ist.
Viele autistische Menschen erhalten staatliche Unterstützung:
Diese Leistungen sind von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit abhängig. Wer Vermögen über den gesetzlichen Freibeträgen hat, erhält keine oder reduzierte Leistungen.
Das Problem:
Erhält ein Sozialleistungsempfänger ein normales Erbe, zählt dieses als Vermögen. Die Folge: Die staatliche Unterstützung wird eingestellt, bis das Erbe aufgebraucht ist.
Die Lösung:
Ein speziell gestaltetes Behindertentestament, das die Erbschaft so strukturiert, dass sie nicht als direkt verfügbares Vermögen gilt.
→ [Mehr zum Behindertentestament →]
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet:
1. Das Kind erbt als direkter Nachkomme
2. Das Erbe wird als Vermögen im Sinne des Sozialrechts gewertet
3. Der Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter, Sozialamt) kann Leistungen einstellen
4. Das Kind muss das Erbe für Lebenshaltungskosten aufbrauchen, bevor es wieder Leistungen erhält
5. Bestimmte Sozialleistungsträger haben nach dem Tod des Leistungsempfängers Rückforderungsansprüche aus dem Nachlassvermögen
Konsequenz: Das Erbe, das für das Kind gedacht war, landet letztlich beim Staat.
Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind im Sozialrecht problematisch:
Auch hier gilt: Ohne Fachberatung können gut gemeinte Schenkungen schaden.
1. Behindertentestament
Die sichere Grundlage für die Erbschaft. Kombiniert Vor-/Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung.
→ [Behindertentestament →]
2. Zustiftung bei der Autismus-Stiftung
Eine Zustiftung ist keine direkte Vermögensübertragung an das Kind — sie ist eine Einzahlung in das Stiftungsvermögen. Die Erträge fließen zweckgebunden und gelten nicht als direktes Vermögen des Kindes.
→ [Zustiftung →]
3. Frühzeitige Beratung
Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Kombination mit unserer stiftungsrechtlichen Beratung ist die effektivste Kombination.
Menschen im Autismus-Spektrum mit einem regulären Arbeitsverhältnis, eigenem Einkommen und Vermögen unterliegen teilweise anderen Regeln. In diesem Fall gilt:
In jedem Fall: eine individuelle Beratung ist unerlässlich.
> Sie möchten wissen, was in Ihrer konkreten Situation gilt?
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> Erbschaft & Autismus: Schnittpunkt Erbrecht + Sozialrecht. Kernproblem: Normales Erbe zählt als Vermögen → Sozialleistungen werden eingestellt. Lösung: Behindertentestament (Vor-/Nacherbschaft + Dauertestamentsvollstreckung). Schenkungen zu Lebzeiten ebenfalls problematisch (10-Jahres-Frist, Anrechenbarkeit). Schutzmaßnahmen: Behindertentestament, Zustiftung (kein direktes Vermögen des Kindes), frühzeitige Beratung. Domain rankt #1 für „erbe autismus planung“.