Fachanwälte für Sozial-, Erb- und Familienrecht mit Spezialisierung auf Behindertentestament und Autismus-spezifische Themen.
Bei rechtlichen Fragen rund um Autismus geht es oft um existenzielle Themen: Behindertentestament, Sozialleistungen, Sorgerecht. Unser Netzwerk vermittelt spezialisierte Fachanwälte mit nachgewiesener Erfahrung.
Der Erstkontakt über die Stiftung und die Vermittlung an einen Fachanwalt sind kostenfrei. Anwaltliche und notarielle Beratung selbst nach gesetzlichen Gebührensätzen.
Erbrecht mit Schwerpunkt Behindertentestament, Sozialrecht für Eingliederungshilfe und Schwerbehinderten-Status, Familienrecht bei autistischem Kind.
Sie können sich von uns auch begleiten lassen: zum ersten Anwaltstermin, mit Vorbereitungs-Material und mit Nachklärung, wenn nötig.
Unsere Empfehlung läuft ausschließlich über Kanzleien mit nachgewiesener Erfahrung in den drei genannten Schwerpunkten.
Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Pflichtteilsfragen. BGH-Linie seit 1993 etabliert. Behindertentestament →
Eingliederungshilfe nach SGB IX, Pflegegrad, Schwerbehinderten-Status, Antrags-Beratung. Wichtig: Sozialrecht ändert sich oft, aktuelle Beratung zählt.
Sorgerecht, Betreuung nach Volljährigkeit, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wichtig bei Trennung mit autistischem Kind.
Vom ersten Kontakt zur passenden Kanzlei in vier Schritten.
Kostenfreies Gespräch mit der Stiftung über Ihre Situation. 30 bis 45 Minuten, vertraulich, ohne Verkaufsdruck.
Wir nennen Ihnen ein oder zwei Kanzleien mit dem passenden Fachgebiet und in passender Region. Sie entscheiden frei.
Sie nehmen direkt Kontakt zur Kanzlei auf. Wir kündigen Sie auf Wunsch an und stellen Vorbereitungs-Material zur Verfügung.
Wenn nach dem Anwaltstermin Fragen offen sind, sprechen wir gern noch einmal mit Ihnen. Auch hier kostenfrei.
Die Vermittlung durch die Autismus-Stiftung ist komplett kostenfrei. Für die anwaltliche oder notarielle Beratung selbst gelten die gesetzlichen Gebührensätze. Diese werden im Voraus transparent erläutert.
Schwerpunkte sind Erbrecht (Behindertentestament, Vor- und Nacherbschaft, Pflichtteilsklauseln), Sozialrecht (Eingliederungshilfe, Pflegegrad, Schwerbehinderten-Antrag) und Familienrecht bei autistischem Kind (Sorgerecht, Betreuung).
Erstgespräche bei der Stiftung sind innerhalb von 1 bis 2 Wochen möglich. Anwaltliche Folgeberatungen liegen je nach Kanzlei und Region zwischen 2 und 6 Wochen Vorlauf.
Ja. Wir empfehlen ausschließlich Kanzleien mit nachgewiesener Erfahrung im Behindertentestament und im Sozialrecht für autistische Kinder. Diese Spezialisierung ist entscheidend, weil Standard-Anwälte oft nicht alle Konstellationen kennen.
Vermögensübersicht, Familienverhältnisse (auch Pflichtteil-Berechtigte), bestehende Verfügungen (Testament, Vollmacht), und gegebenenfalls die Diagnose Ihres Kindes als formale Grundlage. Je strukturierter Sie kommen, desto effektiver das Gespräch.
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