Vorsorge mit den richtigen Menschen
Ein Behindertentestament gestaltet sich nicht wie ein Standard-Testament. Es braucht eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung in Erbrecht und Sozialrecht — und einen Notar, der das Schluss-Erbe korrekt beurkundet. Wer hier spart, riskiert, dass das Testament im Ernstfall vor Gericht nicht hält.
Die Autismus-Stiftung baut aktuell ein eigenes Netzwerk an spezialisierten Kanzleien auf. Bis dieses öffentlich kuratiert ist, geben wir Ihnen drei verlässliche Wege, eine passende Anwältin oder einen passenden Anwalt zu finden — und einen vierten, schnellen Weg über uns selbst.
Die Autismus-Stiftung empfiehlt keine einzelnen Kanzleien öffentlich. Wir vermitteln auf Anfrage diskret an Anwält:innen und Notar:innen, mit denen Familien aus unserem Beratungsnetz gute Erfahrungen gemacht haben — gegen einen klar kommunizierten ehrenamtlichen Vermittlungsaufwand, ohne Provision.
Diese Seite nennt deshalb keine Kanzleinamen. Sie zeigt, wie Sie selbst eine passende Kanzlei finden — und wie wir Ihnen dabei helfen können.
So finden Sie die richtige Kanzlei
Vier Quellen, die wir empfehlen — geordnet nach Aufwand und Tiefe der Spezialisierung. Der vierte Weg ist der schnellste, wenn Sie nicht selbst suchen wollen.
Der DAV ist der größte Berufsverband der Anwaltschaft. Über die Anwaltsuche filtern Sie nach Fachgebiet (Erbrecht), Postleitzahl und Spezialisierung. Verlässlich, aber breit — Sie brauchen ein zweites Filterkriterium.
Tipp: Suchen Sie nach „Fachanwalt für Erbrecht“ + Schwerpunkt „Behindertentestament“ oder „Sozialrecht“.
Für die Beurkundung Ihres Testaments brauchen Sie einen Notar. Die Bundesnotarkammer hat ein offizielles bundesweites Verzeichnis aller bestellten Notar:innen. Beurkundungstermine sind in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen verfügbar.
Tipp: Wählen Sie einen Notar in Ihrer Nähe — die Beurkundung erfordert Ihre persönliche Anwesenheit.
Die Lebenshilfe und einige Behindertenverbände führen regional eigene Empfehlungslisten für Fachanwält:innen mit Behindertentestament-Erfahrung. Oft persönlich erprobt, regional fokussiert — eine sehr gute zweite Quelle.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Lebenshilfe-Verein gezielt nach Anwält:innen, die Behindertentestamente begleitet haben.
Wenn Sie nicht selbst recherchieren möchten: Wir vermitteln Ihnen aus unserem Beratungsnetz eine passende Kanzlei in Ihrer Region. Wir kennen Familien, die schon Behindertentestamente erstellt haben, und nennen Ihnen die Anwält:innen, mit denen sie zufrieden waren.
Wie es geht: Kostenfreies Erstgespräch mit Vorstand Schatt, kurze Klärung Ihrer Situation, danach Vermittlung per E-Mail mit zwei bis drei konkreten Empfehlungen.
Worauf Sie achten sollten
Bevor Sie sich für eine Kanzlei entscheiden, lohnt es sich, beim ersten Telefonat die wichtigsten Fragen zu stellen. Die folgenden sieben Punkte helfen Ihnen, schnell zu erkennen, ob die Kanzlei zu Ihrer Situation passt.
Faustregel: Mindestens fünf bis zehn Fälle in den letzten drei Jahren. Behindertentestamente sind keine Standardware — Erfahrung schlägt Lehrbuch.
Ein Fachanwalt-Titel ist keine Pflicht, aber ein gutes Signal. Er zeigt mindestens 80 nachgewiesene Fälle in den letzten drei Jahren plus regelmäßige Fortbildung. Alternativ: Schwerpunkt „Erbrecht“ über mehrere Jahre.
Das Behindertentestament greift ins Sozialrecht ein — die Kanzlei muss verstehen, was Eingliederungshilfe, Pflegegeld und Sozialhilfe bedeuten. Wer „Erbrecht ja, Sozialrecht weiß ich nicht“ antwortet, ist nicht optimal.
Eine seriöse Kanzlei nennt Ihnen einen Kostenrahmen. Behindertentestamente kosten typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro Anwaltskosten plus Notarkosten (nach Vermögen). Konkrete Zahlen vorab schaffen Vertrauen.
Eine Kanzlei mit Erfahrung weiß, dass eine gemeinnützige Stiftung als Schluss-Erbin steuerlich klug und werteorientiert ist. Bei einer skeptischen Reaktion lohnt es, eine zweite Meinung zu suchen.
Erfahrene Erbrechts-Kanzleien arbeiten regelmäßig mit zwei bis drei Notar:innen zusammen, die sich mit Behindertentestamenten auskennen. Eine Empfehlung erspart Ihnen die zweite Suche.
Faustregel: Erstgespräch — Konzeption — Entwurf — Notartermin. Realistisch sind drei bis vier Termine über etwa drei Monate. Wer Ihnen ein Behindertentestament „in zwei Wochen“ verspricht, hat es nicht durchdacht.
Kein Weg zu komplex
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Wir nehmen uns Zeit für ein kostenfreies Erstgespräch, hören zu und schlagen den ersten Schritt vor — ob Sie selbst suchen oder eine Vermittlung über uns wünschen, entscheiden Sie danach.
Stand: 30. April 2026 · Wenn Sie mit einer Kanzlei besonders gute Erfahrungen gemacht haben und wir sie in unser Beratungsnetz aufnehmen sollen, schreiben Sie uns gerne an hallo[at]autismusstiftung[punkt]de. Wir bauen unser Netzwerk im Sinne unserer Familien aus.
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