Jahresbericht 2024 der Autismus-Stiftung

Die Autismus-Stiftung blickt auf ein Jahr der Kontinuität, des Wachstums und der konkreten Wirkung zurück. Unsere Förderleistungen erreichten Menschen in mehreren Bundesländern. Unser Stiftungskapital wuchs durch eine neue Zustiftung. Und unser digitales Informationsangebot hat sich weiter gefestigt als eine der meistgenutzten Informationsquellen zu Autismus-Spektrum-Störungen im deutschsprachigen Raum.

Dieser Bericht richtet sich an unsere Spenderinnen und Spender, Fördermitglieder, Zustifter und alle Menschen, die uns auf unserem Weg begleiten. Er gibt einen ehrlichen Überblick über unsere Arbeit im Jahr 2024 und zeigt, wohin wir 2025 steuern. Die ordentliche Kassenprüfung wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. Das Geschäftsjahr 2024 schlossen wir mit einem positiven Ergebnis ab.

Seit 2005 setzen wir uns für Menschen im Autismus-Spektrum ein.

Verlässlich, transparent, wirkungsorientiert.

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80.000+ Website-Besucher pro Jahr

autismusstiftung.de ist eine der meistgenutzten deutschsprachigen Informationsquellen zu Autismus-Spektrum-Störungen.

5 Förderprojekte 2024

Freizeit, Beratung, Begegnung und direkte Begünstigtenunterstützung in Hessen und Nordrhein-Westfalen.

2 Bundesländer mit Förderarbeit

Hessen und Nordrhein-Westfalen als Schwerpunkte in 2024, mit Ausbau auf weitere Regionen geplant.

seit 2005 Gemeinnützig und geprüft

Unter Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel, jährliche Kassenprüfung, satzungsgemäße Mittelverwendung.

Konkrete Wirkung in mehreren Regionen Deutschlands

Im Berichtsjahr hat die Autismus-Stiftung Förderleistungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen erbracht. Die Projekte reichen von Freizeitmaßnahmen und Begegnungsangeboten bis hin zu institutioneller Förderung und direkter Begünstigtenunterstützung. Unser Anspruch ist es, Bedarfe in unterschiedlichen Versorgungslandschaften zu adressieren, nicht nur in einer Region.

Kassel, Hessen

Förderung der stiftungseigenen Informations- und Beratungsstelle in Kooperation mit dem ATB Kassel. Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte in der Region.

Region Kassel, Hessen

Unterstützung einer regelmäßigen Samstagsgruppe für Menschen im Autismus-Spektrum. Begegnung, Freizeitgestaltung und soziale Teilhabe als gemeinsamer Förderzweck.

Schwalmstadt, Hessen

Förderung einer Freizeitmaßnahme in Kooperation mit Hephata. Menschen mit Autismus wurden bei gemeinsamen Aktivitäten begleitet und gezielt unterstützt.

Borken, Nordrhein-Westfalen

Förderung eines Motorradausflugs und weiterer Freizeitangebote durch den Träger Maranatha. Erlebnispädagogik, Bewegung und Inklusion in der Praxis.

Bundesweit: Direkte Begünstigtenförderung

Neben Projektförderungen unterstützt die Autismus-Stiftung auch direkt einzelne Begünstigte. Diese individuelle Komponente ist ein wesentliches Merkmal unserer Arbeit, sie erreicht Menschen, die durch bestehende Strukturen nicht vollständig abgedeckt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Freizeitmaßnahmen, die Isolation abbauen und Begegnung ermöglichen. Gleichzeitig sichert die Informationsstelle in Kassel eine niedrigschwellige Erstorientierung für Familien, die neu mit dem Thema Autismus konfrontiert sind.

Ihre Spende ermöglicht Projekte wie diese.

Jede Unterstützung, groß oder klein, wirkt direkt und konkret.

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Solide Basis: Ordnungsgemäß geprüft, positiv abgeschlossen

Das Geschäftsjahr 2024 hat die Autismus-Stiftung mit einem positiven Jahresergebnis abgeschlossen. Die ordentliche Kassenprüfung, durchgeführt im Februar 2025, bestätigte die vollständige Ordnungsmäßigkeit unserer Buchführung und Mittelverwendung ohne jegliche Beanstandungen.

Vermögensanlage und Nachhaltigkeit

Das Stiftungsvermögen wird nach dem Grundsatz des dauerhaften Erhalts verwaltet. Die Anlage erfolgt über drei institutionelle Investmentfonds nach dem Cost-Average-Verfahren, das Marktschwankungen durch regelmäßige Investitionsintervalle ausgleicht. Ergänzt wird das Portfolio durch eine Photovoltaikanlage, die als Sachwert einen laufenden Ertrag erwirtschaftet und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet.

Neue Zustiftung 2024

Im Berichtsjahr durfte die Autismus-Stiftung eine neue Zustiftung entgegennehmen. Zustiftungen erhöhen dauerhaft das Stiftungskapital und stärken damit die langfristige Handlungsfähigkeit der Stiftung. Das Kapital der Autismus-Stiftung ist seit der Gründung 2005 kontinuierlich gewachsen. Für zustiftende Personen gilt die steuerliche Sonderregelung nach § 10b Abs. 1a EStG.

Die vollständige Jahresrechnung wird der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel jährlich vorgelegt. Unsere Mittelverwendung ist satzungsgemäß und ausschließlich zweckgebunden. Auf Anfrage stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Wachstum mit Verantwortung: Was 2025 ansteht

Die Autismus-Stiftung geht mit klaren Prioritäten in das Jahr 2025. Drei strategische Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt:

Förderpartnerschaften ausweiten

Wir planen neue Kooperationen mit Trägern und Einrichtungen in weiteren Bundesländern. Unser Ziel ist eine noch breitere regionale Präsenz und die Erschließung neuer Förderregionen.

Netzwerk Rechtsanwälte und Notare

Mit unserer neuen Seite Für Rechtsanwälte und Notare bauen wir systematisch Partnerschaften im Bereich Behindertentestament und Nachlassplanung auf. Eine erste Fachveranstaltung ist für Q3 oder Q4 2025 geplant.

Digitale Kommunikation

Newsletter-Segmentierung und automatisierte Kommunikationsabläufe für Eltern, Betroffene, Spender und Vorsorge-Interessierte sind in Vorbereitung. Ziel: passgenaue Informationen, zum richtigen Zeitpunkt, an die richtige Person.

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft.

Als Fördermitglied, Zustifter oder durch ein gemeinnütziges Testament: Ihre Wahl, Ihre Wirkung.

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Fragen zum Jahresbericht und zur Arbeit der Stiftung

Warum enthält der Jahresbericht keine genauen Finanzzahlen?

Als gemeinnützige Stiftung legen wir unsere Jahresrechnung gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel als Stiftungsaufsicht vollständig offen. Für den öffentlichen Jahresbericht wählen wir eine qualitative Darstellung, die allen Interessierten einen verständlichen Überblick gibt, ohne buchhalterische Details in den Vordergrund zu stellen. Bei konkreten Rückfragen zur Mittelverwendung sprechen Sie uns gern persönlich an.

Wie wird die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sichergestellt?

Die Autismus-Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht durch das Regierungspräsidium Kassel. Zusätzlich wird jährlich eine interne Kassenprüfung durch einen bestellten Kassenprüfer durchgeführt. Die Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2024 wurde im Februar 2025 ohne Beanstandungen abgeschlossen.

Wie kann ich die Stiftung langfristig unterstützen?

Neben einer Einzelspende oder Dauerspende können Sie die Stiftung als Fördermitglied dauerhaft begleiten oder durch eine Zustiftung das Stiftungskapital nachhaltig stärken. Auch ein gemeinnütziges Testament ist eine Möglichkeit, die Arbeit der Stiftung langfristig zu sichern.

In welchen Regionen ist die Autismus-Stiftung aktiv?

Der Schwerpunkt der Förderarbeit lag 2024 in Hessen (Kassel, Schwalmstadt) und Nordrhein-Westfalen (Borken). Durch unser digitales Informationsangebot auf autismusstiftung.de erreichen wir Menschen im gesamten deutschsprachigen Raum, mit über 80.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr. Der Aufbau weiterer Förderkooperationen in anderen Bundesländern ist für 2025 geplant.

Gibt es den Jahresbericht auch als Dokument zum Download?

Ja. Den vollständigen Jahresbericht 2024 erhalten Sie als Dokument auf Anfrage über unsere Kontaktseite. Er enthält ein Grußwort des Vorstands, eine ausführliche Darstellung der Förderleistungen, einen Finanzüberblick und den Ausblick auf 2025.

Fragen zum Jahresbericht? Wir antworten persönlich.

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da.

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