So gestalten Sie Ihren Nachlass zugunsten gemeinnütziger Zwecke, rechtssicher und steuerlich klug.
Ein gemeinnütziges Testament verbindet private Nachlassplanung mit gesellschaftlicher Wirkung. Sie sichern Ihre Angehörigen ab und lenken zugleich einen Teil Ihres Vermögens in einen Zweck, der Ihnen wichtig ist. Das ist rechtlich klar geregelt und in der Praxis oft unkomplizierter, als es scheint.
Wir beraten diskret und persönlich, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Notarin oder Ihrem Rechtsanwalt. Ziel ist ein Testament, das Ihrer Lebenslage entspricht und keine offenen Fragen hinterlässt.
Je nach Situation passen unterschiedliche Formen. Diese drei Wege tauchen in unserer Beratung am häufigsten auf.
Ein bestimmter Betrag oder Gegenstand geht an die Stiftung, ohne dass Erbinnen und Erben betroffen sind. Der einfachste und häufigste Weg.
Die Stiftung wird neben Angehörigen als Miterbin eingesetzt. Sinnvoll bei klaren Quoten und stabilen Familienverhältnissen.
Besonders bei Menschen ohne direkte Angehörige ein stimmiger Weg. Die Stiftung übernimmt die Abwicklung vollständig.
Neben dem ideellen Wert spielen auch handfeste Überlegungen eine Rolle.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von Erbschaftsteuer befreit. Ein Teil des Vermögens bleibt vollständig erhalten.
Sie können den Zweck präzise benennen, etwa Beratung, Forschung oder ein konkretes Projekt. Eigene Wünsche werden respektiert.
Gut formulierte Regelungen nehmen der Familie Aufgaben ab und vermeiden Unsicherheiten in der Abwicklung.
Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit, ist aber nicht zwingend. Ein eigenhändiges Testament kann ebenso gültig sein, sollte aber sorgfältig formuliert werden.
Ja. Pflichtteile bleiben immer geschützt. Im Rahmen der freien Quote können Sie Ihre Angehörigen und gemeinnützige Zwecke kombinieren.
Jederzeit. Ein Testament ist bis zum Lebensende widerrufbar und änderbar. Niemand bindet sich vorzeitig.
Auf Wunsch setzen Sie eine Testamentsvollstreckung ein. Die Stiftung kann diese Rolle in geeigneten Fällen übernehmen oder vermitteln.
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