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⚠️ Warum normale Vorsorge nicht ausreicht

Standard-Finanzplanung (Sparbuch, Depot, Lebensversicherung) schützt den Nachlass Ihres Kindes oft nicht. Menschen mit staatlichen Sozialleistungen unterliegen Vermögensanrechnungsregeln:

  • Ein ererbtes Sparbuch kann dazu führen, dass staatliche Unterstützung wegfällt
  • Das Kind muss das Erbe zunächst aufbrauchen, bevor es wieder Leistungen erhält
  • Eine gut gemeinte Erbschaft kann ohne Gestaltung mehr schaden als nützen
Die vier Bausteine

So sichern Sie Ihr Kind ab

Maßgeschneiderte Lösungen, die ineinandergreifen – rechtlich, finanziell, organisatorisch.

1

Behindertentestament

Das wichtigste Instrument: schützt das Erbe vor dem Sozialamt und erhält staatliche Leistungen.

→ Mehr erfahren
2

Zustiftung

Bereits ab EUR 2.500 können Sie Vermögen dauerhaft und gemeinnützig binden – geschützt vor staatlichem Zugriff.

→ Mehr zur Zustiftung
3

Vorsorgevollmacht

Legen Sie fest, wer für Ihr Kind entscheiden darf, wenn Sie selbst nicht mehr können.

→ Nachlassplanung
4

Staatliche Leistungen

Pflegegrad, Eingliederungshilfe, Grundsicherung – viele Familien schöpfen vorhandene Leistungen nicht vollständig aus.

→ Langfristige Vorsorge

Womit anfangen?

Jeder Fall ist anders. In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte für Sie sinnvoll sind – ohne Fachjargon, ohne Verpflichtung.

Erstgespräch anfragen
Konkrete Hilfe

Die größten Fehler bei der Absicherung – und wie Sie sie vermeiden

Viele Familien treffen gut gemeinte, aber rechtlich riskante Entscheidungen. Hier die häufigsten – mit konkreten Alternativen.

Häufiger Fehler

„Ich enterbe mein Kind und hinterlasse alles dem Geschwisterkind“

Das Geschwisterkind ist moralisch nicht verpflichtet, das Geld später für das behinderte Kind zu verwenden. Was passiert bei Tod, Scheidung oder Insolvenz des Geschwisterkindes?

Bessere Lösung

Behindertentestament mit Dauertestamentsvollstreckung

Rechtlich verbindliche Regelung: Das Erbe kommt dem behinderten Kind zugute – geschützt vor staatlichem Zugriff und unabhängig vom Wohlwollen Dritter. → Mehr erfahren

Häufiger Fehler

„Ich spare monatlich auf ein Konto für mein Kind“

Sobald das Kind volljährig wird und Grundsicherung beantragt, wird das Sparguthaben auf den Leistungsanspruch angerechnet. Das Kind muss es erst aufbrauchen.

Bessere Lösung

Zustiftung in einen gemeinnützigen Stiftungsfonds

In eine Stiftung eingebrachtes Vermögen gilt nicht als Vermögen des Begünstigten. Die Stiftung kann für das Kind eintreten, ohne dessen Sozialleistungen zu gefährden. → Zur Zustiftung

Häufiger Fehler

„Wir kümmern uns darum, wenn wir älter sind“

Ein Behindertentestament, eine Vorsorgevollmacht oder eine Stiftungseinlage kann nur errichtet werden, solange beide Elternteile geschäftsfähig und einig sind. Warten ist das größte Risiko.

Bessere Lösung

Jetzt handeln – kostenlose Erstberatung in 30 Minuten

Die Autismus-Stiftung bietet eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung. Sie erhalten eine Orientierung, welche Schritte für Ihre konkrete Situation sinnvoll sind – ohne Druck, ohne Kosten.

✅ Checkliste: Haben Sie schon an alles gedacht?

Noch Haken offen? Kein Problem – genau dafür ist unsere kostenlose Erstberatung da.

Jetzt beraten lassen →
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Die Zukunft Ihres Kindes – heute gestalten

Sie müssen das nicht alleine durchdenken. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

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