Steuerliche Vorteile beim Spenden und Zustiften

Wer gemeinnützig stiftet oder spendet, wird vom Staat unterstützt. Zuwendungen an die Autismus-Stiftung sind steuerlich absetzbar, oft bis zu überraschend hohen Beträgen. Die Regeln sind klar geregelt, in der Praxis aber nicht immer bekannt.

Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Grundsätze und gibt Ihnen konkrete Rechenbeispiele an die Hand. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrer Steuerberatung, bei Bedarf ergänzt durch unser Netzwerk.

Grundsätzlich gilt: Jede Spende an die Autismus-Stiftung ist steuerlich begünstigt, denn wir sind als gemeinnützig anerkannt und unterliegen der Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel. Das Finanzamt Kassel hat unsere Gemeinnützigkeit zuletzt mit Bescheid bestätigt.

Drei Grundfälle im Überblick

Steuerlich werden Spenden und Zustiftungen unterschiedlich behandelt. Die wichtigsten Konstellationen im Überblick.

Spende

Bis 20 Prozent Ihrer Jahreseinkünfte können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Was darüber liegt, wird automatisch in die Folgejahre vorgetragen (sogenannter Spendenvortrag). Dies gilt für Einmal- und Dauerspenden gleichermaßen.

Zustiftung

Zustiftungen in den Kapitalstock einer gemeinnützigen Stiftung können zusätzlich zum Sonderausgabenabzug bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a EStG). Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf zwei Millionen Euro.

Vermächtnis

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen aus einem Nachlass sind vollständig von Erbschaftsteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG). Darüber hinaus mindern sie gegebenenfalls die Steuerlast der übrigen Erben.

Konkrete Rechenbeispiele

So wirkt sich Ihre Spende auf die Steuerlast aus. Die Beispiele zeigen die ungefähre Ersparnis bei einem durchschnittlichen Steuersatz.

Dauerspende 25 Euro/Monat

Jahressumme: 300 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent erstattet das Finanzamt rund 105 Euro. Ihre tatsächliche Belastung beträgt damit nur 195 Euro pro Jahr, also etwa 16 Euro im Monat.

Einmalspende 1.000 Euro

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent liegt die Steuerersparnis bei rund 420 Euro (zzgl. Solidaritätszuschlag). Ihre effektive Belastung beträgt damit nur 580 Euro, die volle Summe kommt der Stiftung zugute.

Zustiftung 50.000 Euro

Neben dem regulären Sonderausgabenabzug nutzen Sie den zusätzlichen Freibetrag für Zustiftungen. Die steuerliche Wirkung verteilt sich über bis zu zehn Jahre und kann so auch bei geringeren Einkünften vollständig geltend gemacht werden.

Hinweis: Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Bitte konsultieren Sie Ihre Steuerberatung für eine verbindliche Berechnung.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation? Wir besprechen das gerne mit Ihnen und Ihrer Steuerberatung.

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Was Sie praktisch beachten sollten

Einige Grundregeln erleichtern die Abwicklung und verhindern Rückfragen vom Finanzamt.

Zuwendungsbestätigung

Für jede Zuwendung über 300 Euro benötigt das Finanzamt eine offizielle Bestätigung. Wir stellen sie automatisch zum Jahresende aus und senden sie Ihnen per Post oder E-Mail. Für Beträge bis 300 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis.

Verwendungszweck

Bei Zustiftungen oder zweckgebundenen Spenden bitte den Verwendungszweck klar angeben. So wird die steuerliche Einordnung eindeutig. Geben Sie idealerweise an: Spende oder Zustiftung plus Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse.

Sachspenden und Wertpapiere

Auch Nichtbargeld-Zuwendungen sind absetzbar. Der Wert wird nach klaren Regeln bestimmt: bei Gebrauchsgegenständen der Zeitwert, bei Wertpapieren der Kurswert am Tag der Übertragung. Wir begleiten die Abwicklung.

Häufige Fragen zur Steuer

Wie kann ich eine Zuwendungsbestätigung anfordern?

Sie erhalten sie automatisch nach Eingang der Zuwendung. Für zurückliegende Jahre genügt eine kurze Anfrage per E-Mail an hallo [at] autismusstiftung [punkt] de. Bitte geben Sie dabei Ihren vollen Namen, die Adresse und das Spendendatum an.

Genügt bei kleinen Beträgen der Kontoauszug?

Ja. Für Zuwendungen bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank als vereinfachten Nachweis (§ 50 Abs. 4 EStDV). Eine gesonderte Bescheinigung ist erst darüber nötig.

Was passiert, wenn ich mehr spende als ich absetzen kann?

Der Betrag, der die 20-Prozent-Grenze übersteigt, wird automatisch als Spendenvortrag in die folgenden Jahre übertragen. Sie verlieren den steuerlichen Vorteil also nicht, er verschiebt sich lediglich zeitlich.

Gilt die Million-Euro-Grenze auch für Paare?

Ja, und sie verdoppelt sich sogar. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern können bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren zusätzlich als Sonderausgaben für Zustiftungen geltend gemacht werden.

Ist eine Spende an die Autismus-Stiftung auch als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja. Unternehmen können Zuwendungen als Betriebsausgabe geltend machen. Die Grenzen liegen bei 20 Prozent des Gewinns oder alternativ bei 4 Promille der Summe aus Umsatz und Löhnen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Unternehmen und Corporate Giving.

Wo trage ich die Spende in der Steuererklärung ein?

Spenden gehören in die Anlage Sonderausgaben. Bei Zustiftungen gibt es ein zusätzliches Feld für den erhöhten Abzug. Ihr Steuerprogramm oder Ihre Steuerberatung hilft beim korrekten Eintrag.

Bankverbindung für Ihre Spende

Kontoinhaber: Autismus-Stiftung

IBAN: DE37 5206 0410 0000 1005 10

BIC: GENODEF1EK1

Bank: Evangelische Bank Kassel

Verwendungszweck: Spende + Ihr vollständiger Name und Adresse (für die Spendenquittung)