Zustiftung: Wie Ihr Kapital dauerhaft für Menschen mit Autismus wirkt

Eine Zustiftung ist keine Spende. Wer der Autismus-Stiftung eine Zustiftung zukommen lässt, führt Kapital dauerhaft dem Stiftungsvermögen zu. Dieses Kapital wird nicht verbraucht. Nur die Erträge daraus fließen in Projekte und Fördermaßnahmen. Das macht die Zustiftung zur nachhaltigsten Form der Unterstützung: Ihr Kapital wirkt nicht ein Jahr lang, sondern für Generationen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was eine Zustiftung von einer Spende unterscheidet, welche steuerlichen Vorteile sie bietet und wie Sie eine Zustiftung zu Lebzeiten oder im Testament gestalten können. Weiterführende Informationen finden Sie unter Nachlassplanung, Behindertentestament und bei den steuerlichen Vorteilen.

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dauerhaft Kapital wirkt immer

Das Kapital einer Zustiftung wird nicht verbraucht. Es bleibt im Stiftungsvermögen und erzeugt Jahr für Jahr Erträge für den Stiftungszweck.

ab 500 € Mindestbetrag

Zustiftungen beginnen bei 500 Euro und sind nach oben offen. Es gibt keine Obergrenze für das Kapital, das Sie einbringen möchten.

bis 1 Mio. € Steuerlicher Sonderabzug

Nach § 10b Abs. 1a EStG können Zustiftungen bis zu 1 Million Euro zusätzlich zum normalen Spendenabzug als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

10 Jahre Steuerliche Verteilung

Bei hohen Beträgen kann der steuerliche Abzug auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. So lässt sich der Steuervorteil auch bei begrenztem Jahreseinkommen vollständig nutzen.

Was ist eine Zustiftung und warum ist sie so wirkungsvoll?

Eine Zustiftung ist eine Kapitalzuführung an eine bestehende Stiftung. Das Geld fließt in das sogenannte Grundstockvermögen, also das gebundene Kapital der Stiftung, das dauerhaft erhalten bleiben muss. Es wird nicht für laufende Ausgaben verwendet. Stattdessen erwirtschaftet dieses Kapital Erträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen), und nur diese Erträge fließen in Projekte und Fördermaßnahmen.

Das klingt zunächst weniger direkt als eine Spende. Aber der Effekt ist um ein Vielfaches größer: Eine Zustiftung von 20.000 Euro, die eine Rendite von 3 % erzielt, stellt der Stiftung jedes Jahr 600 Euro für Projekte zur Verfügung. Nach zehn Jahren hat die Zustiftung 6.000 Euro bewegt, nach zwanzig Jahren 12.000 Euro, und das Kapital selbst ist noch vollständig vorhanden. Eine einmalige Spende von 600 Euro wäre nach einem Jahr aufgebraucht.

Für Menschen, die wollen, dass ihr Beitrag für Menschen mit Autismus langfristig wirkt und nicht nur ein einzelnes Projekt finanziert, ist die Zustiftung daher die wirkungsvollste Form der Unterstützung. Das Kapital trägt den Stiftungszweck weiter, unabhängig davon, wie sich Spendeneinnahmen oder Förderprogramme in der Zukunft entwickeln.

Wie wird die Rendite Ihrer Zustiftung verteilt?

Die Erträge aus Ihrer Zustiftung folgen einem klaren Modell. Ein Drittel fließt direkt an die von Ihnen benannte Person. Zwei Drittel stärken das Umfeld dieser Person, also Wohnen, Betreuung, Tagesstruktur und Teilhabe. So bleibt die Unterstützung über die gesamte Lebensspanne wirksam, auch wenn Eltern oder Angehörige nicht mehr da sind.

1/3 direkt an die begünstigte Person

Dieses Drittel der jährlichen Erträge erreicht die in der Zustiftungsurkunde namentlich genannte Person ohne Umweg, etwa für persönliche Hilfen, individuelle Therapien oder Anschaffungen, die das tägliche Leben erleichtern.

2/3 stärken das Umfeld

Diese zwei Drittel fließen in Wohnformen, Tagesstrukturen, Betreuungsangebote und Teilhabeprojekte. Damit unterstützen Sie genau die Strukturen, von denen Ihre Person täglich profitiert.

Ein Rechen-Beispiel macht es greifbar

Ein Kapital von 100.000 Euro im Stiftungsvermögen erzielt bei einer angenommenen Rendite von 4 Prozent rund 4.000 Euro pro Jahr. Davon erreichen 1.333 Euro direkt die begünstigte Person, 2.667 Euro fließen in das Umfeld. Das Kapital selbst bleibt vollständig erhalten und arbeitet weiter, Jahr für Jahr.

Zweckbindung in der Zustiftungsurkunde

Wenn Sie eine Zweckbindung wünschen, halten wir die begünstigte Person und die Verteilung ein Drittel zu zwei Drittel in der Zustiftungsurkunde fest. So ist über die gesamte Lebensspanne hinweg klar, wem Ihre Zustiftung zugutekommt. Auch ohne namentliche Zweckbindung ist eine Zustiftung möglich, dann fließen die Erträge vollständig in die Stiftungsarbeit.

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Warum zu Lebzeiten zustiften: Steuerliche Vorteile und persönliche Wirkung

Wer zu Lebzeiten zustiftet, profitiert von erheblichen steuerlichen Vorteilen, die über den normalen Spendenabzug hinausgehen. Der entscheidende Paragraph ist § 10b Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes. Er erlaubt es, Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen in Höhe von bis zu einer Million Euro zusätzlich zu den üblichen Spendenabzügen als Sonderausgabe geltend zu machen. Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag auf bis zu zwei Millionen Euro.

Dieser Steuervorteil gilt getrennt vom normalen Spendenabzug. Sie können also sowohl die üblichen Spenden als auch die Zustiftung absetzen. Wenn der Abzug in einem Jahr steuerlich nicht vollständig genutzt werden kann, kann der verbleibende Betrag auf bis zu zehn Jahre verteilt werden. Das Finanzamt trägt den offenen Betrag Jahr für Jahr fort, bis er vollständig aufgebraucht ist.

Neben dem Steuervorteil gibt es einen weiteren Grund, zu Lebzeiten zu zustiften: Sie erleben, wie Ihr Kapital wirkt. Sie können verfolgen, welche Projekte aus den Erträgen Ihrer Zustiftung finanziert werden. Wenn Sie möchten, bleiben wir in Kontakt und berichten Ihnen, was mit Ihrem Beitrag passiert. Diese persönliche Verbindung ist vielen Zustifterinnen und Zustiftern besonders wichtig.

Für Schenkungsteuer gilt: Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungsteuer befreit. Sie können also auch größere Beträge steuerfrei einbringen, sofern sie direkt an die Stiftung fließen.

Zustiftung, Spende oder Fördermitglied: Was passt zu mir?

Es gibt verschiedene Formen der Unterstützung der Autismus-Stiftung. Welche die richtige ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen ab.

Spende: Eine Spende wird für laufende Ausgaben verwendet, zum Beispiel für ein konkretes Projekt, Beratungsleistungen oder Personal. Sie ist einmalig oder regelmäßig möglich, flexibel und ohne Mindestbetrag. Die Wirkung ist sofort spürbar, aber begrenzt: Nach der Verwendung ist das Geld ausgegeben.

Zustiftung: Das Kapital bleibt dauerhaft im Stiftungsvermögen. Es erzeugt Erträge, die für Projekte genutzt werden. Die Wirkung ist langfristig und generationenübergreifend. Zustiftungen beginnen ab 500 Euro und bieten einen steuerlichen Sonderabzug nach § 10b Abs. 1a EStG. Die Zustiftung ist die nachhaltigste Form, wenn Sie wollen, dass Ihr Beitrag bleibt.

Fördermitglied: Als Fördermitglied unterstützen Sie die Stiftung mit einem regelmäßigen Beitrag und erhalten im Gegenzug Informationen, Berichte und eine persönliche Verbindung zur Stiftungsarbeit. Die Mitgliedschaft ist flexibel kündbar und beginnt bei kleinen monatlichen Beiträgen. Sie ist besonders geeignet, wenn Sie die Stiftung kontinuierlich begleiten und informiert bleiben möchten.

Viele Unterstützer kombinieren mehrere Formen: Sie sind Fördermitglied, spenden für konkrete Projekte und planen eine Zustiftung zu Lebzeiten oder im Testament. Es gibt kein Entweder-oder.

Ihr Kapital kann bleibende Wirkung entfalten

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So geht eine Zustiftung: Schritt für Schritt

Schritt 1: Entscheiden Sie, ob Sie zu Lebzeiten oder im Testament zustiften möchten. Beide Wege sind möglich und haben unterschiedliche steuerliche und persönliche Konsequenzen. Zu Lebzeiten erleben Sie die Wirkung. Im Testament regeln Sie gleichzeitig Ihre Nachlassplanung und können die Zustiftung mit einem Behindertentestament kombinieren.

Schritt 2: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie persönlich, welche Form der Zustiftung zu Ihrer Situation passt. Wir erklären Ihnen, wie das Kapital verwaltet wird, welche Projekte davon profitieren und was mit Ihrem Beitrag konkret passiert. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Schritt 3: Klären Sie die steuerliche Seite mit Ihrem Steuerberater. Bringen Sie den Freistellungsbescheid der Autismus-Stiftung (erhältlich auf Anfrage) zu Ihrem Steuerberater. Gemeinsam können Sie prüfen, in welchem Jahr der steuerliche Abzug am wirkungsvollsten ist und ob eine Verteilung auf mehrere Jahre sinnvoll ist.

Schritt 4: Zustiftung zu Lebzeiten. Wenn Sie zu Lebzeiten zustiften, überweisen Sie den vereinbarten Betrag auf das Stiftungskonto. Wir stellen Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus, die Sie für die Steuererklärung benötigen. Der Vorgang ist unkompliziert und in wenigen Schritten abgeschlossen.

Schritt 5: Zustiftung im Testament. Wenn Sie im Testament zustiften möchten, nennen Sie die Autismus-Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin. In Kombination mit dem Behindertentestament kann die Stiftung als Nacherbe eingesetzt werden. Ihr Notar beurkundet die entsprechenden Klauseln. Informieren Sie uns vorab, damit wir das Erbe ordnungsgemäß entgegennehmen und zweckgebunden einsetzen können.

Checkliste: Nachlassplanung mit Zustiftung

Wenn Sie eine Zustiftung an die Autismus-Stiftung erwägen, hilft Ihnen diese 5-stufige Checkliste, Ziele und Form Ihrer Beteiligung zu klären, bevor Sie zum Notar gehen.

Checkliste als PDF laden PDF, ca. 120 KB · Vorbereitung für Anwalt-/Notargespräch

Die Autismus-Stiftung als Nacherbin im Behindertentestament

Familien autistischer Erwachsener kombinieren häufig zwei Konstruktionen: Ein Behindertentestament sichert das autistische Familienmitglied zu Lebzeiten ab, und die Autismus-Stiftung wird als Nacherbin eingesetzt. So bleibt das Vermögen zunächst geschützt für die persönliche Lebensqualität, und nach dem Tod des Vorerben fließt der verbleibende Anteil in die Stiftung und wirkt dauerhaft für andere autistische Menschen weiter.

Erbschaftsteuer-Befreiung 100 Prozent. Nach § 13 Absatz 1 Nummer 16 Buchstabe b ErbStG sind Zuwendungen an gemeinnützige inländische Stiftungen vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, sofern die Stiftung gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung dient. Die Autismus-Stiftung Deutschland erfüllt diese Voraussetzungen.

10-Jahres-Frist beachten. Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn die Stiftung innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung die Gemeinnützigkeit verliert und das Vermögen nicht weiter gemeinnützigen Zwecken zugeführt wird. In der Praxis ist dies bei einer etablierten Stiftung kaum ein Risiko, der Punkt sollte aber im Testament durch eine Ersatz-Nacherben-Klausel abgesichert werden.

Vier Klauseln, die das Testament enthalten sollte

  1. Eindeutige Nacherben-Klausel: Die Autismus-Stiftung wird als Nacherbin oder Schlusserbin nach dem Tod des behinderten Vorerben benannt.
  2. Zweckbindung: Eine Anweisung, dass das ererbte Vermögen ausschließlich der gemeinnützigen Aufgabe der Stiftung zugeführt wird, schützt zusätzlich gegen einen rückwirkenden Wegfall der Steuerbefreiung.
  3. Dauertestamentsvollstreckung: Verwaltung des Vermögens während der Vorerbschaft durch eine vom Erblasser benannte Person, häufig ein Geschwister oder ein spezialisierter Anwalt.
  4. Ersatz-Nacherben-Klausel: Eine zweite gemeinnützige Organisation für den Fall, dass die Autismus-Stiftung im Nacherbfall nicht mehr besteht oder die Gemeinnützigkeit verloren hat.

Vor der Beurkundung empfehlen wir, mit einer auf Behindertentestamente spezialisierten Kanzlei zu sprechen. Aktuelle Mustertestamente bieten der BVKM-Ratgeber (9. Auflage 2025) und die Lebenshilfe-Broschüre (Beck-Verlag, 3. Auflage 2025).

Vertrauen & Transparenz

Geprüft. Anerkannt. Erreichbar.

Warum Familien uns ihre wichtigsten Entscheidungen anvertrauen, vier Zahlen, die jederzeit nachprüfbar sind.

92 %fließen direkt in Förderung und Beratung
< 8 %Verwaltungsquote · jährlich von Wirtschaftsprüfer testiert
21 Jahreanerkannt unter Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel
100 %transparent · Jahresbericht öffentlich einsehbar

Satzung, Jahresberichte und das Wirtschaftsprüfer-Testat unter Jahresbericht. Vorstand Johannes Schatt persönlich erreichbar unter +49 561 8279 5566.

Häufige Fragen zur Zustiftung

Kann ich eine Zustiftung rückgängig machen?

Eine abgeschlossene Zustiftung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden, weil das Kapital dauerhaft dem Stiftungsvermögen zufließt. Das ist der Wesensunterschied zur Spende. Deshalb empfehlen wir, bei größeren Beträgen vorab ein persönliches Gespräch zu führen und die steuerliche Seite mit einem Steuerberater zu klären. Eine im Testament vorgesehene Zustiftung kann jedoch jederzeit durch ein neues Testament geändert werden, solange Sie handlungsfähig sind.

Was passiert mit meiner Zustiftung, wenn die Autismus-Stiftung aufgelöst wird?

Die Satzung der Autismus-Stiftung regelt, was im Falle einer Auflösung mit dem Vermögen geschieht. Es fließt an eine andere gemeinnützige Organisation mit ähnlichem Stiftungszweck. Ihr Kapital bleibt also gemeinnützig gebunden und geht nicht verloren. Die genaue Regelung können Sie in der Stiftungssatzung nachlesen, die wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

Bekomme ich eine Zuwendungsbestätigung für die Steuererklärung?

Ja. Jede Zustiftung wird mit einer offiziellen Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenquittung) dokumentiert. Diese Bestätigung enthält alle Angaben, die das Finanzamt verlangt, und ist die Grundlage für den steuerlichen Abzug nach § 10b Abs. 1a EStG. Sie erhalten die Bestätigung zeitnah nach Eingang der Zustiftung.

Kann ich festlegen, wofür die Erträge aus meiner Zustiftung verwendet werden?

In gewissem Rahmen ja. Wenn Sie einen konkreten Förderzweck haben, zum Beispiel therapeutische Frühförderung oder Beratungsangebote für Familien, können wir bei der Zustiftungsvereinbarung prüfen, ob und wie dieser Wunsch in den Stiftungszweck passt. Zustiftungen ohne Zweckbindung geben der Stiftung die größte Flexibilität, um dort zu wirken, wo der Bedarf am größten ist.

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Zustiftung und einem Vermächtnis im Testament?

Ja. Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, die beim Tod des Erblassers fällig wird und aus dem Nachlass entnommen wird. Es kann eine einmalige Geldsumme, einen Gegenstand oder auch eine dauerhafe Kapitalzuführung umfassen. Eine Zustiftung ist die spezifische Form, bei der das Kapital dauerhaft ins Stiftungsvermögen fließt. Wenn Sie im Testament eine Zustiftung vorsehen, nennt man das eine Erbschafts-Zustiftung oder testamentarische Zustiftung. Beides ist möglich und rechtlich anerkannt.

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