Ihr Weg zum Behindertentestament – wir begleiten Sie

Ein Behindertentestament schützt die Zukunft Ihres Kindes. Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen – und verbinden Sie mit geprüften Experten.

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Was die Autismus-Stiftung für Sie tun kann

Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und kein Notariat. Wir sind eine gemeinnützige Stiftung, die sich seit Jahren für Familien mit autistischen Angehörigen einsetzt. Wir kennen die Fragen, die Familien bewegen – und wir kennen die richtigen Experten, die Antworten liefern.

Orientierung und Erstberatung

Wir erklären Ihnen verständlich, was ein Behindertentestament ist, welche Entscheidungen Sie treffen müssen und welche Optionen Sie haben. Kein Fachjargon, kein Zeitdruck – sondern ein offenes Gespräch auf Augenhöhe.

Empfehlung geprüfter Experten

Wir empfehlen Ihnen Fachanwälte für Erbrecht und erfahrene Testamentsvollstrecker aus unserem Netzwerk – passend zu Ihrer Situation und Region. Alle Partner sind auf Behindertentestamente spezialisiert und von uns geprüft.

Langfristige Begleitung

Auch nach der Beurkundung des Testaments stehen wir als Anlaufstelle für Familien zur Verfügung – für Fragen, Veränderungen und neue Lebenslagen.

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Was Sie beim Behindertentestament entscheiden müssen

Ein Behindertentestament ist kein Standarddokument – es spiegelt Ihre persönliche Situation wider. Fünf zentrale Entscheidungen müssen Sie treffen. Wir helfen Ihnen, diese vorzubereiten.

1. Wer wird Vorerbe?

Der Vorerbe ist Ihr autistisches Kind oder Ihr autistischer Angehöriger. Er erbt tatsächlich – aber sein Erbrecht ist beschränkt. Er kann über das Kapital nicht frei verfügen. Diese Beschränkung ist der Kern des rechtlichen Schutzmechanismus: Ohne freie Verfügbarkeit gilt das Erbe sozialrechtlich nicht als anrechenbares Vermögen.

2. Wer wird Nacherbe?

Der Nacherbe erhält das verbleibende Vermögen nach dem Tod des Vorerben. Häufig sind das Geschwister, andere Angehörige oder eine gemeinnützige Organisation wie die Autismus-Stiftung. Die Benennung eines Nacherben ist zwingend – ohne ihn würde das Vorerbenrecht das Vermögen in die gesetzliche Erbfolge führen.

3. Wer wird Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe über Jahrzehnte, entscheidet über Auszahlungen und schützt das Vermögen vor sozialrechtlicher Anrechnung. Wir helfen Ihnen, die richtige Person oder Institution zu finden – aus unserem geprüften Partnernetzwerk. Mehr dazu auf unserer Seite zum Testamentsvollstrecker.

4. Welche Ausschüttungsregeln gelten?

Im Testament legen Sie fest, wofür das Geld ausgegeben werden darf: Urlaubsreisen, Therapien über den Grundbedarf hinaus, Hobbyausstattung, besondere Pflegemittel, Taschengeld. Die Regeln müssen präzise genug sein, damit der Testamentsvollstrecker rechtssicher handeln kann – aber flexibel genug für künftige Lebenslagen.

5. Wer ist Ersatzvollstrecker?

Was passiert, wenn der Testamentsvollstrecker stirbt, erkrankt oder das Amt niederlegt? Ein Ersatzvollstrecker sorgt dafür, dass keine Lücke entsteht. Wir empfehlen dringend, mindestens eine Ersatzregelung im Testament zu verankern.

Wir kennen die richtigen Experten

Ein Behindertentestament muss von einem Notar beurkundet werden. Die rechtliche Gestaltung erfordert Fachanwaltswissen an der Schnittstelle von Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Wir haben unser Netzwerk über Jahre aufgebaut und kennen Fachanwälte und Testamentsvollstrecker mit nachgewiesener Erfahrung.

Orientierung zu den Kosten

Für die laufende Testamentsvollstreckung fallen jährlich typischerweise 1,5 % bis 5 % des verwalteten Vermögens an. Bei einem Nachlass von 200.000 Euro bedeutet das Jahreskosten von rund 3.000 bis 10.000 Euro – finanziert aus dem Nachlassvermögen. Wir beraten Sie gerne zur Einordnung dieser Kosten.

In 5 Schritten zum Behindertentestament

Der Weg zum fertigen Behindertentestament ist überschaubar – wenn man ihn strukturiert angeht. Wir begleiten Sie durch jeden dieser Schritte.

Schritt 1: Erstgespräch mit uns

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre Situation: Welche Sozialleistungen erhält Ihr Angehöriger? Wie sieht Ihre Vermögenssituation aus? Wer kommt als Testamentsvollstrecker infrage? Am Ende wissen Sie, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.

Schritt 2: Empfehlung des passenden Fachanwalts

Wir vermitteln Sie an einen auf Behindertentestamente spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Dieser berät Sie zu den rechtlichen Einzelheiten und erstellt einen Entwurf für Ihr Testament.

Schritt 3: Planung des Testaments

Gemeinsam mit dem Fachanwalt legen Sie alle wesentlichen Punkte fest: Vorerbe, Nacherbe, Testamentsvollstrecker, Ausschüttungsregeln und Ersatzregelungen. Dieser Schritt erfordert Zeit und Sorgfalt – er lohnt sich für Jahrzehnte.

Schritt 4: Empfehlung des Testamentsvollstreckers

Falls Sie noch keinen geeigneten Testamentsvollstrecker gefunden haben, empfehlen wir Ihnen aus unserem Partnernetzwerk erfahrene Vollstrecker, die auf Behindertentestamente spezialisiert sind und die spezifische Lebenssituation von Menschen mit Autismus kennen.

Schritt 5: Notarielle Beurkundung

Das fertige Testament wird beim Notar beurkundet. Mit der Unterzeichnung tritt der Rechtsschutz in Kraft. Wir empfehlen, das Testament alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen. Wir bleiben auch danach Ihre Anlaufstelle.

Checkliste: Sind Sie vorbereitet?

Beantworten Sie diese sieben Fragen ehrlich. Wenn auch nur eine mit „Nein“ beantwortet wird, lohnt sich ein Gespräch mit uns.

  • Haben Sie ein Testament aufgesetzt?
  • Enthält Ihr Testament eine Behindertentestament-Klausel (Vor- und Nacherbschaft)?
  • Ist ein Testamentsvollstrecker namentlich benannt?
  • Ist ein Ersatzvollstrecker für den Fall des Ausfalls des Hauptvollstreckers geregelt?
  • Sind die Ausschüttungsregeln klar und flexibel genug formuliert?
  • Ist ein Nacherbe benannt, an den das verbleibende Vermögen nach dem Tod des Vorerben geht?
  • Haben Sie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für Ihren Angehörigen erstellt?