Eine Schulbegleitung unterstützt autistische Kinder und Jugendliche im Unterricht, in Pausen und bei sozialen Situationen. Sie ist eine der wichtigsten Leistungen der Eingliederungshilfe und kann den Unterschied zwischen Schulabbruch und erfolgreichem Abschluss ausmachen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten. Weitere Informationen finden Sie unter Finanzielle Hilfe, Autismus im Kindergarten und Recht und Förderung.
Schulbegleitungen helfen bei der Strukturierung des Schultags, unterstützen bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern, begleiten Übergänge zwischen Unterrichtsstunden und geben Sicherheit in überfordernden Situationen. Sie übernehmen keine Lehraufgaben, sondern ermöglichen Teilhabe.
Für Kinder mit seelischer Behinderung (Autismus) greift §35a SGB VIII (Jugendhilfe). Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig. Der Antrag wird beim Jugendamt oder Sozialamt gestellt.
Sie benötigen eine aktuelle Autismus-Diagnose und eine Stellungnahme der Schule über den konkreten Unterstützungsbedarf.
Schriftlicher Antrag beim Jugendamt (§35a SGB VIII) oder Sozialamt (SGB IX). Fügen Sie Diagnose, Schulbericht und ärztliche Stellungnahme bei.
Das Amt lädt zum Hilfeplangespräch. Hier werden Umfang (Stunden pro Woche), Qualifikation der Begleitung und Ziele festgelegt.
Sie können den Träger der Schulbegleitung oft mitbestimmen. Achten Sie auf Erfahrung mit Autismus und feste Ansprechpartner.
Tipp: Wird der Antrag abgelehnt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Holen Sie sich Unterstützung bei einer EUTB-Beratungsstelle. Die Erfolgsquote im Widerspruchsverfahren ist hoch.
Die Beziehung zwischen Kind und Begleitung ist entscheidend. Fordern Sie eine Kennenlernphase und scheuen Sie sich nicht, einen Wechsel zu beantragen.
Nicht jeder Träger hat Erfahrung mit Autismus. Fragen Sie gezielt nach Fortbildungen und Supervision für die eingesetzten Fachkräfte.
Schulbegleitung ist keine Dauerlösung. Im Hilfeplangespräch wird jährlich geprüft, ob Umfang und Ziele angepasst werden müssen.
Nein. Die Schule kann eine bewilligte Schulbegleitung nicht ablehnen. Sie hat ein Kooperationsgebot. Praktisch ist eine gute Zusammenarbeit aber entscheidend.
Das wird individuell im Hilfeplangespräch festgelegt. Manche Kinder benötigen Vollzeitbegleitung, andere nur in bestimmten Fächern oder Situationen.
Die Kosten trägt das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe. Für Eltern ist die Leistung kostenfrei. Es fallen keine Eigenanteile an.
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