Testamentsspende: Ihr Vermächtnis für autistische Menschen

Eine Testamentsspende ist eine der wirkungsvollsten Formen der Unterstützung. Sie kostet Sie zu Lebzeiten nichts und entfaltet nach Ihrem Tod dauerhafte Wirkung. Ob ein fester Betrag, ein Prozentsatz Ihres Nachlasses oder ein konkreter Gegenstand: Jedes Vermächtnis verändert Leben.

Ergänzende Informationen: Gemeinnützig Vererben, Nachlassplanung, Behindertentestament und Stifter werden.

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Was Ihre Testamentsspende bewirkt

Therapien fördern

Ihre Testamentsspende finanziert Therapiezuschüsse für autistische Kinder und Erwachsene, deren Familien die Kosten nicht allein tragen können.

Schulbegleitungen ermöglichen

Wenn Behörden Anträge ablehnen oder Wartezeiten zu lang sind, kann die Stiftung Überbrückungshilfen finanzieren.

Inklusion stärken

Freizeitprojekte, Berufsvorbereitung und Aufklärungsarbeit schaffen Teilhabe in Schule, Beruf und Gesellschaft.

In drei Schritten zur Testamentsspende

1

Informieren und beraten lassen

Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir beraten kostenlos und vertraulich, welche Form der Testamentsspende für Sie passt: Vermächtnis, Erbeinsetzung oder Zustiftung.

2

Testament aufsetzen

Ihr Notar formuliert die testamentarische Verfügung. Wir stellen Ihnen Mustertexte zur Verfügung. Wichtig: Nennen Sie den vollständigen Namen und Sitz der Stiftung.

3

Sicher aufbewahren

Hinterlegen Sie Ihr Testament beim Amtsgericht (Kosten ab 75 EUR). So wird es im Todesfall sicher gefunden und ausgeführt.

Formulierung für Ihr Testament

Bestimmter Betrag

„Ich vermache der Autismus-Stiftung, Sitz Kassel, IBAN DE37 5206 0410 0000 1005 10, als Vermächtnis einen Betrag von EUR [X].“

Prozentsatz des Nachlasses

„Ich setze die Autismus-Stiftung, Sitz Kassel, als Miterbin zu [X]% ein.“

StiftungsaufsichtRP Kassel
GemeinnützigSteuerlich anerkannt
VertraulichDSGVO-konform
TransparentJahresbericht online

Ihre Fragen zur Testamentsspende

Kann ich meine Testamentsspende jederzeit ändern?

Ja. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Erst nach Ihrem Tod wird die Verfügung wirksam.

Gibt es einen Mindestbetrag?

Nein. Jeder Betrag ist willkommen und wirkt. Es gibt keinen Mindestbetrag für ein Vermächtnis an die Autismus-Stiftung.

Muss ich die Stiftung informieren?

Sie müssen nicht, aber wir freuen uns, wenn Sie es tun. So können wir uns bei Ihnen bedanken und sicherstellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

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