Familien und Erwachsene im Autismus-Spektrum haben Anspruch auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen. Doch das System ist komplex: Unterschiedliche Träger, verschiedene Gesetzbücher und lange Antragsverfahren machen es schwer, den Überblick zu behalten. Diese Seite gibt Ihnen eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Leistungen und zeigt, wie Sie Ansprüche geltend machen.
Ergänzende Informationen finden Sie unter Grundsicherung und Bürgergeld, Recht und Förderung und Schulbegleitung.
Kernleistung für Menschen mit Behinderung. Umfasst Therapien, Assistenz, Hilfsmittel und Wohnunterstützung. Zuständig ist der überöortliche Träger der Sozialhilfe.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 steht Ihnen Pflegegeld zu. Viele autistische Kinder und Erwachsene erfuellen die Voraussetzungen, auch ohne körperliche Einschränkung.
Bei einem GdB ab 50 erhalten Sie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und kostenlose Beförderung im ÖPNV. Antrag beim Versorgungsamt.
Eine gesicherte Diagnose (ICD-11 Code 6A02) ist Grundlage für fast alle Leistungen. Wenden Sie sich an eine Autismus-Ambulanz oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum.
Führen Sie ein Tagebuch über Unterstützungsbedarf im Alltag. Arztberichte, Therapiedokumentation und Stellungnahmen stärken Ihren Antrag.
Eingliederungshilfe beim Sozialamt, Pflegegeld bei der Pflegekasse, Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt. Bei Kindern ist das Jugendamt zuständig (§35a SGB VIII).
Wird Ihr Antrag abgelehnt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert.
Vermögensschutz: Wer Grundsicherung bezieht, darf nur begrenzt Vermögen besitzen. Ein Behindertentestament schützt geerbtes Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts.
Kostenfreie Beratung: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist kostenfrei und steht allen Menschen mit Behinderung offen. Beratungsstellen finden Sie über unser Verzeichnis.
Frist beachten: Widerspruchsfristen betragen in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.
Ja, wenn eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht. Eingliederungshilfe nach SGB IX umfasst Leistungen zur sozialen Teilhabe, Assistenz und therapeutische Unterstützung.
Viele autistische Kinder erhalten Pflegegrad 2 oder 3, bei hohem Betreuungsbedarf auch Pflegegrad 4. Entscheidend ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ja. Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe deckt behinderungsbedingte Bedarfe. Beide Leistungen ergänzen sich.
Passende Themen auf autismusstiftung.de: Grundsicherung, Schulbegleitung, Rechtliche Ansprüche, Behindertentestament, Persönliche Beratung.
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