Welche finanziellen Hilfen stehen Menschen mit Autismus in Deutschland zu?

Familien und Erwachsene im Autismus-Spektrum haben Anspruch auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen. Doch das System ist komplex: Unterschiedliche Träger, verschiedene Gesetzbücher und lange Antragsverfahren machen es schwer, den Überblick zu behalten. Diese Seite gibt Ihnen eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Leistungen und zeigt, wie Sie Ansprüche geltend machen.

Ergänzende Informationen finden Sie unter Grundsicherung und Bürgergeld, Recht und Förderung und Schulbegleitung.

Überfordert vom Antragsdschungel? Wir helfen bei der Orientierung.

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Die wichtigsten Leistungen für autistische Menschen und ihre Familien

Eingliederungshilfe (SGB IX)

Kernleistung für Menschen mit Behinderung. Umfasst Therapien, Assistenz, Hilfsmittel und Wohnunterstützung. Zuständig ist der überöortliche Träger der Sozialhilfe.

P

Pflegegeld (SGB XI)

Bei Pflegegrad 2 bis 5 steht Ihnen Pflegegeld zu. Viele autistische Kinder und Erwachsene erfuellen die Voraussetzungen, auch ohne körperliche Einschränkung.

S

Schwerbehindertenausweis

Bei einem GdB ab 50 erhalten Sie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und kostenlose Beförderung im ÖPNV. Antrag beim Versorgungsamt.

So stellen Sie Anträge richtig: Schritt für Schritt

1

Diagnose sichern

Eine gesicherte Diagnose (ICD-11 Code 6A02) ist Grundlage für fast alle Leistungen. Wenden Sie sich an eine Autismus-Ambulanz oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum.

2

Bedarfe dokumentieren

Führen Sie ein Tagebuch über Unterstützungsbedarf im Alltag. Arztberichte, Therapiedokumentation und Stellungnahmen stärken Ihren Antrag.

3

Zuständigen Träger finden

Eingliederungshilfe beim Sozialamt, Pflegegeld bei der Pflegekasse, Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt. Bei Kindern ist das Jugendamt zuständig (§35a SGB VIII).

4

Widerspruch einlegen

Wird Ihr Antrag abgelehnt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert.

Was Sie bei der Antragstellung beachten sollten

Vermögensschutz: Wer Grundsicherung bezieht, darf nur begrenzt Vermögen besitzen. Ein Behindertentestament schützt geerbtes Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts.

Kostenfreie Beratung: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist kostenfrei und steht allen Menschen mit Behinderung offen. Beratungsstellen finden Sie über unser Verzeichnis.

Frist beachten: Widerspruchsfristen betragen in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.

Ihre Fragen zu finanziellen Hilfen

Bekomme ich als Erwachsener Eingliederungshilfe?

Ja, wenn eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht. Eingliederungshilfe nach SGB IX umfasst Leistungen zur sozialen Teilhabe, Assistenz und therapeutische Unterstützung.

Welchen Pflegegrad bekommen autistische Kinder?

Viele autistische Kinder erhalten Pflegegrad 2 oder 3, bei hohem Betreuungsbedarf auch Pflegegrad 4. Entscheidend ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Kann ich Grundsicherung und Eingliederungshilfe gleichzeitig beziehen?

Ja. Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe deckt behinderungsbedingte Bedarfe. Beide Leistungen ergänzen sich.

Passende Themen auf autismusstiftung.de: Grundsicherung, Schulbegleitung, Rechtliche Ansprüche, Behindertentestament, Persönliche Beratung.

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