Gemeinnützig Vererben: So wirkt Ihr Vermögen über den Tod hinaus

Ein gemeinnütziges Testament verbindet persönliche Vorsorge mit gesellschaftlicher Wirkung. Wenn Sie die Autismus-Stiftung in Ihrem Testament bedenken, schaffen Sie bleibende Werte: Therapieprogramme, Schulbegleitungen und Inklusionsprojekte, die ohne private Vorsorge nicht möglich wären.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Detaillierte Informationen finden Sie unter Testamentsspende, Behindertentestament, Nachlassplanung und Zustiftung.

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Drei Wege, gemeinnützig zu vererben

Vermächtnis

Sie hinterlassen der Autismus-Stiftung einen festen Betrag oder einen Prozentsatz Ihres Nachlasses. Ihre Haupterben bleiben unberührt. Erbschaftssteuerfrei.

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Erbeinsetzung

Sie setzen die Stiftung als Miterbin ein (z.B. zu 20%). Alle anderen Erben bleiben als Miterben bestehen. Die Stiftung erhält anteilig am Nachlass.

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Zustiftung zu Lebzeiten

Sie übertragen bereits zu Lebzeiten Vermögen in das Grundstockvermögen der Stiftung. Die Erträge wirken dauerhaft. Steuerlich absetzbar.

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Warum gemeinnützig vererben sinnvoll ist

0%
Erbschaftssteuer

Vermäechtnisse an gemeinnützige Stiftungen sind vollständig erbschaftssteuerfrei.

100%
Zweckgebunden

Ihr Vermächtnis wird ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet.

Dauerhaft

Eine Zustiftung wirkt nicht einmalig, sondern durch Erträge Jahr für Jahr weiter.

RP Kassel
Staatlich beaufsichtigt

Die Autismus-Stiftung unterliegt der Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel.

Formulierung für Ihr Testament

Vermächtnis

„Ich vermache der Autismus-Stiftung, Sitz Kassel, IBAN DE37 5206 0410 0000 1005 10, als Vermächtnis einen Betrag von EUR [X].“

Lassen Sie die Formulierung von einem Notar oder Fachanwalt prüfen.

Ihre Fragen zum gemeinnützigen Vererben

Kann ich meine Familie und die Stiftung gleichzeitig bedenken?

Ja. Ein Vermächtnis reduziert den Nachlass nur um den festgelegten Betrag. Ihre Haupterben erhalten den Rest. Die Pflichtteilsansprüche bleiben gewahrt.

Ist ein Vermächtnis an die Stiftung erbschaftssteuerfrei?

Ja. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Kein Euro geht an das Finanzamt verloren.

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