Ihr Kapital wirkt dauerhaft. Ab 2.500 Euro werden Sie Teil einer Gemeinschaft, die Verantwortung übernimmt.
Eine Zustiftung ist eine besondere Form des Stiftens: Ihr Kapital fließt nicht in den Verbrauch, sondern wird dauerhaft in das Stiftungsvermögen der Autismus-Stiftung eingebracht. Nur die Erträge aus diesem Vermögen werden verwendet, um Menschen im Autismus-Spektrum zu unterstützen: durch Beratung, Forschungsförderung, Wohnprojekte und gemeindenahe Angebote. Ihr Kapital bleibt also erhalten und wirkt über Jahrzehnte und Generationen hinweg.
Der Unterschied zu einer klassischen Spende ist grundlegend. Eine Spende wird im laufenden Jahr für konkrete Projekte verausgabt: Sie hilft sofort, aber einmalig. Eine Zustiftung ist dagegen ein Beitrag zur Substanz der Stiftung: Sie wirkt solange die Stiftung besteht. Wer zustiftet, schafft Stabilität und Kontinuität.
Diese Seite erklärt, wie eine Zustiftung funktioniert, welche Mindestbeträge gelten, welche steuerlichen Vorteile Sie erwarten können und wie der konkrete Prozess abläuft. Zur Spendenseite | Persönliche Beratung
Wer zustiftet, trägt zum dauerhaften Kapital einer bestehenden Stiftung bei. Das Stiftungsvermögen wird nach konservativen Anlagerichtlinien verwaltet. Jährlich werden die Erträge entnommen und in die satzungsgemäße Arbeit gesteckt. Das Grundkapital wird nicht angetastet.
Ihr Kapital bleibt für immer im Stiftungsvermögen. Anders als eine Spende wird es nicht verbraucht, sondern als finanzielle Grundlage bewahrt. Selbst in 50 oder 100 Jahren wird Ihr Beitrag noch wirken.
Sie können Ihre Zustiftung einem bestimmten Zweck widmen: Forschung, Wohnprojekte, Beratung oder Kultur und Teilhabe. Der Stiftungsvorstand garantiert, dass Ihr Wunsch respektiert wird.
Zusätzlich zum regulären Spendenabzug können Sie bis zu 1 Million Euro innerhalb von zehn Jahren als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Bei Ehepaaren gilt dieser Betrag pro Person, also bis zu 2 Millionen Euro zusammen.
Eine Zustiftung ist eine bedeutsame Entscheidung. Der Prozess ist deshalb bewusst transparent und unaufgeregt gestaltet. Die Autismus-Stiftung setzt Sie nicht unter Druck.
Sie vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Dort lernen wir uns kennen, Sie stellen Ihre Fragen, wir erklären unsere Arbeit und zeigen konkrete Projekte. Persönlich in Kassel, telefonisch oder per Videogespräch.
Wir klären Ihre Fragen zu Mindestbetrag, Zweckbindung, steuerlichen Aspekten und dem Ablauf. Bei Bedarf ziehen wir Ihren Steuerberater oder Anwalt mit ein.
Sie erhalten einen Zustiftungsvertrag zur Durchsicht. Der Vertrag regelt Höhe, Zeitpunkt, Zweckbindung und Ihre Berichtsrechte. Erst wenn alles stimmig ist, unterzeichnen Sie.
Nach der Unterzeichnung überweisen Sie den Betrag. Ab 2.500 Euro ist eine Zustiftung möglich. Sie können auch in Teilbeträgen über mehrere Jahre einzahlen.
Ihr Kapital wird in das Stiftungsvermögen überführt. Sie erhalten eine steuerliche Zuwendungsbescheinigung und werden in den Kreis der Stifterinnen und Stifter aufgenommen. Jährliche Berichte halten Sie auf dem Laufenden.
Die Autismus-Stiftung hat bewusst niedrige Einstiegshürden gesetzt, damit nicht nur große Vermögen, sondern auch bewusst eingesetzte Ersparnisse wirken können.
Eine Zustiftung beginnt bei 2.500 Euro. Sie können in einer Summe einzahlen oder über mehrere Jahre in Teilbeträgen. Das Kapital wird ab dem Zeitpunkt der Einzahlung im Stiftungsvermögen angelegt und erwirtschaftet Erträge. Sie erhalten einen Zustiftungsvertrag, eine steuerliche Zuwendungsbescheinigung und auf Wunsch eine Urkunde.
Ab 50.000 Euro können Sie eine Namenszustiftung einrichten. Ihr Beitrag wird als eigenständiger Fonds innerhalb der Stiftung geführt und trägt Ihren Namen. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die erwirtschafteten Erträge und deren Verwendung. Mehr zur Namenszustiftung
Spenden können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Gesamteinkommens als Sonderausgaben absetzen. Zustiftungen sind zusätzlich begünstigt: bis zu 1 Million Euro (bei Ehepaaren 2 Millionen) innerhalb von zehn Jahren als Sonderausgaben. Die steuerliche Wirkung ist bei größeren Zuwendungen oft deutlich höher als bei reinen Spenden.
Die Autismus-Stiftung untersteht der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Jährliche Rechnungslegung, testierter Jahresabschluss und ein öffentlicher Tätigkeitsbericht stellen sicher, dass jede Zustiftung nachvollziehbar verwaltet wird. Transparenzseite
Nein, eine Zustiftung ist nicht widerrufbar. Das ist rechtlich vorgeschrieben, weil Stiftungskapital dauerhaft gebunden sein muss. Deshalb empfehlen wir ein sorgfältiges Vorgespräch, in dem wir Ihre persönliche Situation gemeinsam prüfen. Vertrauliches Gespräch vereinbaren
Die Erträge hängen von Marktentwicklungen ab. Realistisch rechnen wir mit einer ausschüttungsfähigen Rendite von etwa 2 bis 3 Prozent pro Jahr nach Kosten. Bei einer Zustiftung von 10.000 Euro sind das jährlich 200 bis 300 Euro, die direkt in Förderprojekte fließen.
Spenden können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Gesamteinkommens absetzen. Zustiftungen sind zusätzlich begünstigt: bis zu 1 Million Euro innerhalb von zehn Jahren als Sonderausgaben. Die steuerliche Wirkung ist bei größeren Zuwendungen oft deutlich höher.
Die Satzung regelt für diesen Fall, dass das Stiftungsvermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft mit gleichem Zweck übertragen wird. Ihre Zustiftung bleibt also der gemeinnützigen Autismus-Arbeit erhalten.
Ja. Wenn Sie eine Zustiftung machen möchten, ohne dass Ihr Name in Berichten erscheint, regeln wir das vertraglich. Intern benötigen wir Ihre Angaben für die steuerliche Zuwendungsbescheinigung, nach außen bleibt Ihr Name ungenannt.
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