Menschen im Autismus-Spektrum und ihre Familien haben in Deutschland Anspruch auf eine Reihe von Unterstützungsleistungen. Doch die rechtliche Landschaft ist komplex, und viele Ansprüche werden nicht geltend gemacht, weil Familien schlicht nicht wissen, dass sie existieren. Diese Seite gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Rechte und Fördermöglichkeiten.

Wir ersetzen keine Rechtsberatung, aber wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen und die passenden Anlaufstellen zu finden. Für individuelle Fragen beraten wir Sie vertraulich und kostenfrei über unsere Kontaktseite.

Eingliederungshilfe: die zentrale Leistung

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist die wichtigste Sozialleistung für Menschen mit Autismus in Deutschland. Sie umfasst Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Arbeit, sozialem Leben und Wohnen. Seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden die Leistungen zunehmend personenzentriert erbracht.

Für Kinder und Jugendliche

Frühförderung, Schulbegleitung, heilpädagogische Leistungen und Autismus-Therapie gehören zu den häufigsten Leistungen. Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt gestellt. Welches Amt zuständig ist, hängt davon ab, ob eine seelische oder eine geistige Behinderung vorliegt. In der Praxis ist diese Zuordnung oft strittig.

Für Erwachsene

Assistenz im Alltag, Begleitetes Wohnen, Werkstattbeschäftigung oder Unterstützung am Arbeitsplatz sind typische Leistungen für Erwachsene. Mit der Einführung des Teilhabeplanverfahrens sollen Leistungen besser auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden. Der Antrag läuft über den Träger der Eingliederungshilfe in Ihrem Bundesland.

Antragstellung

Ein ärztliches Gutachten oder eine fachärztliche Stellungnahme mit Autismus-Diagnose ist Voraussetzung. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber möglichst konkret beschreiben, welche Unterstützung benötigt wird. Die EUTB hilft kostenfrei bei der Antragstellung.

Sie brauchen Hilfe beim Antrag? Die EUTB berät kostenfrei und unabhängig in Ihrer Region.

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Nachteilsausgleich in Schule, Studium und Beruf

Nachteilsausgleiche sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht durch die Rahmenbedingungen von Prüfungen, Unterricht oder Arbeit benachteiligt werden. Sie verändern nicht die Anforderungen, sondern die Bedingungen, unter denen diese erfüllt werden.

In der Schule

Zeitzuschlag bei Prüfungen, separater Prüfungsraum, Nutzung von Hilfsmitteln oder angepasste Aufgabenformate. Der Antrag wird bei der Schulleitung gestellt und muss fachärztlich begründet sein. Die Entscheidung liegt bei der Schule, in einigen Bundesländern bei der Schulaufsicht.

Im Studium

Ähnliche Regelungen wie in der Schule, ergänzt um Studienassistenz, Ruhezonen und flexible Prüfungszeiträume. Die Behindertenbeauftragten der Hochschulen beraten vertraulich und helfen bei der Antragstellung. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht zwingend erforderlich.

Im Beruf

Reizarmer Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, klare Kommunikationsstrukturen und Jobcoaching sind typische Anpassungen. Arbeitgeber können über das Integrationsamt Fördermittel beantragen. Der Schwerbehindertenausweis erleichtert den Zugang zu diesen Leistungen erheblich.

Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis

Zwei weitere zentrale Instrumente, die den Alltag von Familien erheblich erleichtern können. Beide sind unabhängig voneinander und können parallel beantragt werden.

Pflegegrad

Auch ohne körperliche Pflegebedürftigkeit kann bei Autismus ein Pflegegrad zuerkannt werden, wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag erheblich ist. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Ein Pflegegrad bringt Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsleistungen mit sich.

Schwerbehindertenausweis

Der Grad der Behinderung (GdB) wird beim Versorgungsamt beantragt. Bei Autismus liegt der GdB häufig zwischen 50 und 80, abhängig von den individuellen Einschränkungen. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vergünstigungen und bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst.

Wir beraten Familien vertraulich zu Vorsorge, Recht und Absicherung.

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Weitere Leistungen und Anlaufstellen

Neben Eingliederungshilfe, Nachteilsausgleich und Pflegegrad gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die je nach Situation relevant sein können.

Kindergeld und Kindergelderhöhung: Für volljährige Kinder mit Behinderung kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Grundsicherung: Erwachsene mit dauerhafter Erwerbsminderung haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern (seit 2020). Persönliches Budget: Statt Sachleistungen können Sie ein Persönliches Budget beantragen und die Unterstützung selbst organisieren.

Die wichtigsten Anlaufstellen für alle Fragen rund um Recht und Förderung: die EUTB-Beratungsstellen (kostenfrei, unabhängig), die Regionalverbände des Bundesverbands autismus Deutschland e.V. und unser Einrichtungsverzeichnis mit über 6.400 Adressen in ganz Deutschland.

Häufige Fragen zu Recht und Förderung

Brauche ich für alle Anträge eine Diagnose?

In der Regel ja. Für Eingliederungshilfe, Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis ist eine fachärztliche Diagnose Voraussetzung. Für Nachteilsausgleich in der Schule reicht manchmal auch eine fachärztliche Stellungnahme. Unsere Seite Diagnose beschreibt den Diagnoseweg im Detail.

Wo bekomme ich kostenfreie Hilfe bei der Antragstellung?

Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) berät kostenfrei und unabhängig zu allen Fragen rund um Behinderung und Teilhabe. Sie finden eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter teilhabeberatung.de. Auch wir beraten Sie vertraulich über unsere Kontaktseite.

Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich und in vielen Fällen erfolgreich. Die EUTB und Sozialverbände helfen bei der Formulierung. In einigen Fällen kann auch ein Anwalt für Sozialrecht sinnvoll sein. Die Autismus-Stiftung kann an spezialisierte Beratungsstellen und Anwälte vermitteln.

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig beziehen?

Ja. Eingliederungshilfe, Pflegegeld, Kindergeld und Nachteilsausgleich schliessen sich nicht gegenseitig aus. Sie werden von verschiedenen Trägern finanziert und können parallel bezogen werden. Eine gute Beratung hilft, alle Ansprüche systematisch zu prüfen.

Kennen Sie alle Ihre Ansprüche? Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

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