Orientierung, eine Übersicht, keine Direktförderung
Familien fragen uns oft: „Welche Stelle fördert eigentlich was, und was muss ich dafür ausfüllen?“ Diese Seite gibt Ihnen eine Orientierung über die wichtigsten öffentlichen und gemeinnützigen Förderwege in Deutschland, sortiert nach dem Anlass: Hilfsmittel, Therapie, Studium und Beruf, Wohnen und Pflege.
Sie finden hier keine vollständige Datenbank. Sie finden konkrete erste Anlaufstellen, jeweils mit Hinweis auf Voraussetzungen, Antragsdauer und Ansprechpartner. Wenn ein Weg in Ihrer Region nicht passt, schreiben Sie uns gerne, wir leiten dort weiter, wo wir können.
Wichtiger Hinweis: Die Autismus-Stiftung gibt keine Direktförderung an Privatpersonen. Wir sind eine Stiftung mit gemeinnützigem Zweck und arbeiten satzungsgemäß ausschließlich strukturell, über Beratung, Wissensvermittlung und Vorsorgeplanung.
Diese Liste ist eine kuratierte redaktionelle Übersicht, keine Empfehlung im Sinne des Stiftungsrechts und keine Beratung im Einzelfall. Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung selbst.
Bereich 1
Vom Time Timer über Lärmschutzkopfhörer bis zur Kommunikations-App: Hilfsmittel werden in Deutschland je nach Art über die Krankenkasse, die Pflegekasse, gemeinnützige Stiftungen oder regionale Programme finanziert. Es lohnt sich, mehrere Wege parallel zu prüfen.
Was: Förderfinder mit aktuell rund 1.000 laufenden Programmen für Privatpersonen, Vereine und Initiativen, auch konkrete Hilfsmittel-Zuschüsse.
Voraussetzungen: in der Regel Antrag über einen anerkannten Träger oder Verein. Wenige Programme richten sich direkt an Familien.
Antragsdauer: sechs bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit, je nach Programm.
Was: Hilfsmittel mit medizinischer Indikation aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Für Menschen im Autismus-Spektrum relevant: Kommunikationshilfen, Therapie-Hilfsmittel, in Einzelfällen Sinnes-Hilfsmittel.
Voraussetzungen: ärztliche Verordnung, Hilfsmittelnummer im Verzeichnis, ggf. Kostenvoranschlag.
Antragsdauer: drei Wochen gesetzliche Frist; bei Widerspruch deutlich länger.
Was: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei vorliegendem Pflegegrad. Bis zu 4.180 € einmalig pro Maßnahme, 42 € monatlich für Verbrauchshilfsmittel.
Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad (mindestens 1) und nachvollziehbarer Pflegebezug der Maßnahme.
Antragsdauer: in der Regel vier bis acht Wochen.
Was: Über 400 Bürgerstiftungen in Deutschland fördern Familien in besonderen Lebenslagen. Förderhöhen meist zwischen 200 und 2.000 € pro Familie.
Voraussetzungen: Wohnsitz in der Region der jeweiligen Bürgerstiftung; oft Empfehlung über Sozialdienst oder anerkannten Verein.
Antragsdauer: meist vier bis acht Wochen.
Bereich 2
Autismus-spezifische Therapien sind in Deutschland je nach Konstellation Leistungen der Krankenkasse, der Eingliederungshilfe nach SGB IX (BTHG) oder kommunaler Sozialhilfe. Der Antrag ist aufwendig, und je nach Bundesland variieren die Zuständigkeiten erheblich. Eine ergänzende Beratung über eine EUTB-Stelle ist fast immer hilfreich.
Was: Leistungen zur sozialen Teilhabe, Teilhabe an Bildung und an Arbeit. Umfasst Autismus-Therapie, Schulbegleitung, Assistenz im Alltag und beruflicher Teilhabe.
Voraussetzungen: festgestellter Bedarf nach Gesamtplanverfahren, in der Regel auf Basis ärztlicher Diagnose.
Antragsdauer: drei bis zwölf Monate, je nach Bundesland und Gesamtplankonferenz.
Was: Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie auf ärztliche Verordnung. Für Menschen im Autismus-Spektrum häufig Logopädie und Ergotherapie.
Voraussetzungen: ärztliche Verordnung; ab 18 Jahren in der Regel zehn Prozent Eigenanteil zuzüglich Rezeptgebühr.
Antragsdauer: mit Verordnung sofort beginnbar; keine separate Genehmigung außer bei langfristigem Heilmittelbedarf.
Was: Auffangregelung, wenn kein anderer Träger zuständig ist. Übernimmt in Einzelfällen Therapiekosten oder ergänzende Hilfen.
Voraussetzungen: Bedürftigkeitsprüfung, Vorrang anderer Sozialleistungen, individueller Bedarfsbescheid.
Antragsdauer: drei bis sechs Monate üblich.
Was: Bundesweit rund 800 Beratungsstellen, die kostenfrei zu allen Reha- und Teilhabeleistungen beraten, unabhängig vom Kostenträger.
Voraussetzungen: keine, jede:r kann sich beraten lassen.
Antragsdauer: Beratungstermin meist innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Bereich 3
Junge Erwachsene im Autismus-Spektrum haben oft besondere Begabungen, und besondere Hürden im Bewerbungs- und Studiensystem. Neben den allgemeinen Förderwegen wie BAföG gibt es Stipendien-Programme, die explizit Vielfalt und Inklusion fördern, sowie Studienzuschüsse für Studierende mit Behinderung. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich an der Hochschule ist oft der wichtigste erste Schritt.
Was: Studierende und Auszubildende erhalten je nach Einkommen der Eltern bis zu 992 € monatlich (Stand 2025/26), zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als zinsloses Darlehen.
Voraussetzungen: Studium oder anerkannte Ausbildung, Einkommens- und Vermögensgrenzen. Bei Behinderung erhöhter Bedarf möglich.
Antragsdauer: sechs bis zehn Wochen. Online-Antrag verfügbar.
Was: Studienstiftung des deutschen Volkes, Hans-Böckler-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Cusanuswerk, Avicenna-Studienwerk und weitere. Stipendien zwischen 300 und 1.000 € monatlich plus Bildungspauschale.
Voraussetzungen: herausragende Leistungen, gesellschaftliches Engagement, Eigenbewerbung oder Vorschlag durch Schule/Hochschule.
Antragsdauer: mehrstufiges Auswahlverfahren über drei bis sechs Monate.
Was: Mehrere Bundesländer fördern Studierende mit Behinderung über die Eingliederungshilfe oder eigene Programme, etwa für Studienassistenz, technische Hilfen oder eine längere Studienzeit.
Voraussetzungen: Schwerbehindertenausweis oder vergleichbarer Nachweis, Einschreibung an einer Hochschule, individueller Bedarfsnachweis.
Antragsdauer: drei bis sechs Monate; Behinderten-Beauftragte:r der Hochschule unterstützt.
Was: Mikroförderung Bildung bis 5.000 €, Förderlinie für inklusive Bildung bis 250.000 €. Adressiert primär Träger und Initiativen, mittelbar aber auch Familien.
Voraussetzungen: Antragstellung über einen anerkannten Träger oder gemeinnützigen Verein.
Antragsdauer: Mikroförderung sechs bis zwölf Wochen, Förderlinie länger.
Bereich 4
Mit zunehmendem Alter, bei jungen Erwachsenen wie bei älteren Familienangehörigen, verschiebt sich die Frage von Therapie hin zu Alltag, Wohnen und Pflege. Auch hier gibt es eine Reihe gut etablierter Leistungen, die zusammen oft mehr ausmachen, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis und Wohngeld lassen sich kombinieren.
Was: Steuerfreie Geldleistung an pflegende Angehörige, gestaffelt nach Pflegegrad: Pflegegrad 2 = 332 €, Pflegegrad 3 = 573 €, Pflegegrad 4 = 765 €, Pflegegrad 5 = 947 € (Stand 2026).
Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Antragsdauer: Erstantrag in der Regel drei bis sechs Monate; Höherstufung schneller.
Was: Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter:innen oder Eigentümer:innen mit niedrigem Einkommen. Seit der Wohngeldreform 2023 deutlich höhere Freibeträge.
Voraussetzungen: Mietverhältnis oder Eigentum, Einkommen unter Schwellenwerten, kein Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung.
Antragsdauer: meist vier bis zehn Wochen, je nach Wohngeldstelle.
Was: Steuerlicher Pauschbetrag, gestaffelt nach Grad der Behinderung: bei GdB 50 = 1.140 €, bei GdB 100 = 2.840 €, bei Merkzeichen H/Bl = 7.400 € pro Jahr.
Voraussetzungen: festgestellter Grad der Behinderung beim Versorgungsamt; Eintragung in der Steuererklärung.
Antragsdauer: Feststellungsverfahren drei bis sechs Monate; steuerliche Wirkung sofort mit Bescheid.
Was: Geldleistung statt Sachleistung: Menschen mit Behinderung können Reha- und Teilhabeleistungen selbst organisieren, etwa Assistenz, Wohnen oder Freizeitgestaltung.
Voraussetzungen: festgestellter Teilhabebedarf, Antrag bei zuständigem Reha-Träger, Zielvereinbarung.
Antragsdauer: drei bis neun Monate, oft längere Verhandlungsphase.
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Manche Familien schreiben uns, weil sie keinen Antrag suchen, sondern einen Menschen, der zuhört. Wir vermitteln gerne weiter, an Diagnostik-Stellen, Beratungsstellen und Selbsthilfe-Netzwerke in Ihrer Region.
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Letzte Aktualisierung: 30. April 2026 · Förderhöhen, Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege ändern sich regelmäßig. Bitte prüfen Sie alle Angaben vor einer Antragstellung selbst auf Aktualität. Bei Fehlern oder Hinweisen schreiben Sie uns gerne an hallo[at]autismusstiftung[punkt]de.
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