Viele Erwachsene erkennen erst Mitte dreißig, vierzig oder fünfzig, dass ihre lebenslangen Schwierigkeiten mit Reizfilterung, Konzentration, Routinen und sozialem Energieverbrauch einen Namen haben: AuDHD, die Kombination aus Autismus-Spektrum und ADHS. Studien legen nahe, dass 40 bis 70 Prozent der autistischen Menschen zusätzlich ADHS-Kriterien erfüllen.
Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die sich in der Beschreibung wiederfinden, sowie an Angehörige und Behandelnde. Sie finden hier: die typischen Erkennungsmuster im Erwachsenenleben, den Diagnoseweg, Anlaufstellen für Diagnostik und Beratung und Hinweise zu Kostenträgern. Wenn Sie eine Vertiefung zu Symptomatik und Therapie suchen, finden Sie die auf unserer Übersichtsseite Autismus und ADHS.
Unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Unser kurzer, anonymer Selbsttest für Erwachsene gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung. Er ist ein Screening und ersetzt keine Diagnose; die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser.
Zum Autismus-SelbsttestEine späte Erkennung ist keine Modeerscheinung. Sie hat damit zu tun, dass Erwachsene mit AuDHD über Jahrzehnte gelernt haben, Auffälligkeiten zu kompensieren (Masking) und Strukturen zu finden, die einigermaßen tragen. Die Diagnose wird oft erst dann gestellt, wenn diese Kompensation an ihre Grenzen stößt: nach einem Burnout, einer Lebensumstellung, einer Diagnose des eigenen Kindes oder dem Wechsel in eine Lebensphase mit weniger äußerer Struktur.
Hochfunktional am Arbeitsplatz, aber zuhause kollabieren. Wechsel von Hyperfokus-Phasen in vollständige Erschöpfung. Häufige Jobwechsel oder umgekehrt jahrzehntelange Treue zu einem einzigen Spezialgebiet.
Wenige, aber tiefe Freundschaften. Erschöpfung durch Smalltalk, Familienfeiern, Großraumbüros. Konflikte durch direkte Kommunikation oder durch unerwartete Stimmungswechsel.
Klare Routinen werden gebraucht und gleichzeitig gehasst. Zeitblindheit trifft auf rigides Planen. Reizüberflutung in Supermärkten, in der Bahn, in Restaurants. Schlafprobleme, Stimmungsschwankungen, körperliche Symptome ohne klaren Befund.
Der Weg zur AuDHD-Diagnose im Erwachsenenalter ist in Deutschland nicht standardisiert. In der Regel wird Autismus und ADHS getrennt abgeklärt, oft an unterschiedlichen Stellen. Folgende fünf Schritte haben sich bewährt:
Termin mit Schilderung der Lebenssituation und Bitte um Überweisung zu einer psychiatrischen Praxis oder einer Spezial-Ambulanz. Die Überweisung sichert die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.
Für Erwachsene gibt es spezialisierte Autismus-Ambulanzen an Universitätskliniken (zum Beispiel Köln, Hamburg, Berlin, Freiburg, Frankfurt, Tübingen, München). Wartezeiten betragen zwölf bis vierundzwanzig Monate. Parallel kann eine ADHS-Sprechstunde angesteuert werden.
Für Autismus: meist ADOS-2 Modul 4 kombiniert mit ADI-R, ergänzt um Fragebögen wie AQ und RAADS-R. Für ADHS: standardisiertes Interview, Wender-Utah-Skala, Conners-Skalen. Eine vollständige Diagnostik braucht in der Regel mehrere Termine über zwei bis sechs Monate.
Erwachsene mit AuDHD haben häufig zusätzlich Depressionen, Angststörungen oder Persönlichkeitsdiagnosen erhalten. Eine gute Erst-Diagnostik klärt, was Grund- und was Folgediagnose ist, statt Diagnosen einfach zu addieren.
Nach der Diagnose: Therapie bei einer auf Autismus oder ADHS spezialisierten Psychotherapeutin, Beratung über regionale Selbsthilfegruppen, gegebenenfalls medikamentöse Einstellung der ADHS-Symptomatik. Selbsthilfegruppen finden →
Bei deutlicher Beeinträchtigung kann ein GdB-Antrag beim Versorgungsamt sinnvoll sein. Vorteile: Steuerfreibetrag, Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage, in manchen Konstellationen ein Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz.
Wir haben für jedes Bundesland die wichtigsten Diagnostik-Anlaufstellen recherchiert und nach Region geordnet.
Erwachsenen-Diagnostik nach BundeslandDiagnostik und ambulante Psychotherapie bei einer kassenzugelassenen Praxis sind Regelleistung. Die Wartezeit für einen Therapieplatz beträgt häufig vier bis zwölf Monate. Über das Kostenerstattungsverfahren nach Paragraf 13 Absatz 3 SGB V können auch Privatpraxen abgerechnet werden, wenn keine kassenzugelassene Praxis verfügbar ist. Was die GKV genau zahlt →
Die meisten Privatversicherungen erstatten Diagnostik und Therapie nach Genehmigung eines Antrags. Genaue Bedingungen variieren stark, ein Vorabtelefonat mit der Versicherung lohnt sich.
Nach der Diagnose können Beratung und Assistenz im Alltag bei deutlicher Teilhabeeinschränkung über die Eingliederungshilfe (Paragraf 113 SGB IX) finanziert werden. Träger ist je nach Bundesland ein überregionaler Sozialhilfeträger.
Bei beruflicher Gefährdung trägt die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit Maßnahmen wie Coaching, Umschulung oder unterstützte Beschäftigung. Antrag stellen, bevor das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
Nein. Auch im Alter von siebzig oder achtzig wird in spezialisierten Ambulanzen diagnostiziert. Die Diagnose kann Selbstverständnis, Therapieplanung und gegebenenfalls Nachteilsausgleich verändern. Sie ist nie zu spät.
Bei Kassenpatienten in der Regel nichts außer der üblichen Quartalsgebühr. Bei Privatzahlung liegen die Kosten für eine vollständige Erwachsenen-Diagnostik (ADOS-2 + ADI-R + ADHS-Diagnostik) zwischen 1.200 und 2.500 Euro.
Ambulanzen mit Forschungsschwerpunkt Frauen und Autismus arbeiten in Hamburg, Frankfurt, Freiburg und Tübingen. Konkrete Adressen finden Sie über unsere Liste der Diagnostik-Anlaufstellen.
Selbst-Einschätzung über Fragebögen wie AQ, RAADS-R, ASRS kann ein wichtiger erster Schritt sein. Für offizielle Nachteilsausgleiche und Therapie braucht es allerdings eine formale Diagnostik durch eine Fachperson.
Bei der ADHS-Komponente werden meist Stimulanzien (Methylphenidat, Lisdexamfetamin) verordnet, deren Einstellung bei autistischem Profil besonders sorgfältig erfolgen sollte. Für die autistische Komponente selbst gibt es keine ursächliche Medikation. SSRI, Anxiolytika oder andere Wirkstoffe werden bei Komorbiditäten verschrieben.
Ja, vollständig. Eine ärztliche Diagnose unterliegt der Schweigepflicht. Sie entscheiden allein, wem Sie es mitteilen. Auch gegenüber Arbeitgeberinnen besteht keine Pflicht zur Offenlegung, außer Sie beantragen einen Nachteilsausgleich auf Basis des Schwerbehindertenausweises.
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