Schützen Sie das Erbe Ihres Kindes, ohne Sozialleistungen zu gefährden. Juristisch durchdacht, menschlich erklärt.
Ein Erbe soll Gutes tun. Ohne die richtige Gestaltung kann es bei autistischen Menschen das Gegenteil bewirken: Grundsicherung, Eingliederungshilfe und andere Leistungen brechen weg, bis das Vermögen aufgebraucht ist. Das Behindertentestament verhindert genau das. Höchstrichterlich anerkannt seit 1993, in der Praxis von Familien aber zu selten genutzt.
So viel Vermögen darf jemand höchstens haben, der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht. Eine durchschnittliche Erbschaft überschreitet diese Schwelle leicht.
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Empfänger der Eingliederungshilfe bis zu diesem Betrag halten. Wer parallel SGB XII bezieht, ist trotzdem an die 10.000 Euro gebunden.
Das Behindertentestament wurde vom Bundesgerichtshof als wirksame Konstruktion bestätigt. Sozialämter dürfen das so geschützte Vermögen nicht anrechnen.
Die Beurkundung kostet einmalig, geregelt durch die GNotKG-Tabelle. Für kleinere Vermögen oft unter 250 Euro, ein guter Schutz mit geringem Aufwand.
Wer als autistischer Mensch Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, darf nach SGB XII nur 10.000 Euro Vermögen besitzen. Wer Eingliederungshilfe nach SGB IX bekommt, hat seit 2026 einen Freibetrag von 71.190 Euro. Beide Schwellen gelten parallel, sobald jemand beide Leistungsarten erhält. Ein einfaches Erbe von 32.000 Euro überschreitet die niedrigere Grenze sofort. Die Folge: Das Sozialamt stellt die Zahlungen ein, der autistische Mensch verbraucht das Erbe, und nach einigen Jahren ist die Lage wie vorher, nur das Erbe ist weg.
Großmutter Lisa hinterlässt Finn 32.000 Euro. Das Sozialamt erfährt vom Erbe, stellt die Grundsicherung ein. Finn lebt drei Jahre vom Erbe. Danach beantragt er erneut Grundsicherung. Der Wille der Großmutter, Finns Leben zu verbessern, ist verpufft.
Lisa setzt Finn als Vorerben ein, Sohn Thomas als Testamentsvollstrecker, Enkelin Marie als Nacherbin. Thomas verwaltet die 32.000 Euro, finanziert Urlaube, Therapien und Hilfsmittel für Finn. Die Grundsicherung läuft weiter. Was Finn nicht verbraucht, geht später an Marie oder die Stiftung.
Das Behindertentestament beruht auf drei rechtlichen Bausteinen, die zusammen ein System bilden. Erst alle drei zusammen schützen das Vermögen vor sozialrechtlicher Anrechnung.
Der autistische Mensch wird als nicht-befreiter Vorerbe eingesetzt. Er erbt rechtlich, kann über das Kapital aber nicht selbst verfügen. Sein Anteil liegt bewusst leicht über dem gesetzlichen Pflichtteil, damit kein Pflichtteilsanspruch entsteht, den das Sozialamt eintreiben könnte.
Eine vom Erblasser benannte Vertrauensperson verwaltet das Vermögen auf Lebenszeit. Sie gibt die Erträge zweckgebunden frei: für Urlaube, Therapien, Hilfsmittel, Teilhabe, also genau für die Dinge, die das sozialrechtliche Existenzminimum nicht abdeckt.
Nach dem Tod des autistischen Vorerben geht das verbleibende Vermögen an einen Nacherben. Häufig sind das Geschwister, andere Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation wie die Autismus-Stiftung. So bleibt das Vermögen wirkungsvoll.
BGH IV ZR 231/92. Grundsatzurteil: Das Behindertentestament ist nicht sittenwidrig.
BGH IV ZR 7/10. Auch der notarielle Pflichtteilsverzicht ist nicht sittenwidrig.
BGH XII ZB 560/18. Auch ohne konkrete Verwaltungsanweisungen wirksam.
OLG Hamm 10 U 19/21. Auch Pflichtteils-Erlass nach Erbfall zulässig.
Welche Vermögenswerte werden vererbt? Welche Sozialleistungen bezieht Ihr autistischer Angehöriger heute, welche kommen voraussichtlich hinzu? Das bestimmt, welche Schwellen für Sie relevant sind.
Eine Vertrauensperson, die das Vermögen jahrzehntelang verantwortungsvoll verwaltet. Geschwister, professionelle Vollstrecker oder spezialisierte Fachanwälte. Mehr zur Auswahl.
Wer erhält das Vermögen, das nach dem Tod Ihres Angehörigen übrig bleibt? Geschwister, andere Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation wie die Autismus-Stiftung als Nacherbin.
Das Behindertentestament muss notariell beurkundet werden. Bringen Sie Unterlagen mit: Ausweis, Vermögensübersicht, Namen der vorgesehenen Personen. Kosten siehe unten.
Vermögensgrenzen, Steuerfreibeträge und Sozialleistungs-Regeln verändern sich. Lassen Sie das Testament alle drei bis fünf Jahre durchschauen.
Bundeseinheitlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, Tabelle B). Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten verdoppelt sich die Gebühr.
1,0-Gebühr Einzeltestament. Gemeinschaftliches Testament 330 €.
Gemeinschaftliches Testament 1.070 €.
Gemeinschaftliches Testament 1.870 €.
Gemeinschaftliches Testament 3.470 €.
Zusätzlich 18 € Testamentsregister, 75 € amtliche Verwahrung Amtsgericht, 19 % USt. Anwaltsberatung Erstgespräch maximal 250 € (§ 34 RVG). Komplettgestaltung mit spezialisiertem Anwalt typisch 1.000 bis 3.000 €. GNotKG Anlage 2 Tabelle B
Selbst geschriebene Testamente mit kostenlosen Online-Mustern verlieren in einem erheblichen Anteil der Fälle den Schutz. Eine notarielle Beurkundung mit einem auf Behindertentestamente spezialisierten Anwalt lohnt sich auch bei kleineren Nachlässen.
Vertrauen & Transparenz
Warum Familien uns ihre wichtigsten Entscheidungen anvertrauen, vier Zahlen, die jederzeit nachprüfbar sind.
Satzung, Jahresberichte und das Wirtschaftsprüfer-Testat unter Jahresbericht. Vorstand Johannes Schatt persönlich erreichbar unter +49 561 8279 5566.
Ja, ein Erbe kann ausgeschlagen werden, dann geht es an den nächsten gesetzlichen Erben. Das Problem: Ohne Behindertentestament bleibt oft nur die Ausschlagung, um Sozialleistungen zu schützen, dann ist aber das ganze Erbe weg. Das Behindertentestament ist die bessere Lösung, weil es das Erbe schützt und gleichzeitig erhält.
Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro liegt die 1,0-Gebühr für ein Einzeltestament bei 273 Euro, bei 250.000 Euro rund 535 Euro, bei 500.000 Euro 935 Euro. Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten verdoppelt die Gebühr. Hinzu kommen 18 Euro Testamentsregister, 75 Euro Verwahrung und 19 Prozent Umsatzsteuer. Eine spezialisierte anwaltliche Beratung kostet typischerweise 1.000 bis 3.000 Euro zusätzlich. Rechtsgrundlage: GNotKG Tabelle B.
Sie können im Testament einen Ersatztestamentsvollstrecker benennen, das ist dringend empfehlenswert. Alternativ kann das Nachlassgericht auf Antrag einen neuen Testamentsvollstrecker bestellen. Wichtig ist, dass das Testament eine Nachfolgeregelung enthält.
Ja. Das Behindertentestament gilt unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob eine gesetzliche Betreuung besteht. Der Betreuer vertritt den autistischen Menschen im Rechtsverkehr, das Behindertentestament regelt die erbrechtliche Seite eigenständig.
Ja, ein bestehendes Testament kann jederzeit geändert oder durch ein neues ersetzt werden. Lassen Sie das bestehende Testament zunächst von einem auf Behindertentestamente spezialisierten Anwalt oder Notar prüfen, dann müssen Sie nur die nötigen Anpassungen vornehmen.
Wer kommt infrage, welche Aufgaben fallen an, vier häufige Fehlerquellen. Zum Vertiefer
Die Autismus-Stiftung als Nacherbin im Behindertentestament. § 13 ErbStG, vier Pflicht-Klauseln. Zustiftung verstehen
Die Gesamtschau: Vermögensgrenzen, Erbvolumen-Hebel, gesellschaftlicher Kontext. Zur Nachlassplanung
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