Eltern eines autistischen Kindes kommen früher oder später an diesen einen Punkt: Auf dem Küchentisch liegt ein Stapel Notizen — Ratgeber der Lebenshilfe, ein BVKM-PDF, ein Ausdruck der Bundesnotarkammer-Webseite — und die Frage, ob das Behindertentestament wirklich nötig ist, hat sich längst geklärt.
Worum es geht und warum es Familien angeht
- Die maßgebliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt seit dem 1.
- Januar 47.460 € im Jahr; der Eingliederungshilfe-Freibetrag — die magische Grenze, ab der das eigene Vermögen autistischer Erwachsener vom Sozialamt nicht mehr eingezogen werden darf — liegt damit 2026 bei 71.190 €.
- Eine Erbschaft, die über dieser Grenze liegt und nicht durch ein Behindertentestament abgesichert ist, kann innerhalb weniger Monate vollständig auf das Schonvermögen heruntergerechnet werden.
Die kostenrechtliche Wahrheit steht in der Anlage 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Sie ist nüchtern, bundeseinheitlich und kostet keinen Cent mehr in München als in Greifswald. Eine sogenannte 1,0-Gebühr nach GNotKG-Tabelle B beträgt bei einem Geschäftswert von 50.000 € exakt 165 €, bei 100.000 € 273 €, bei 200.000 € 435 €, bei 250.000 € 535 €, bei 500.000 € 935 € und bei 1.000.000 € 1.735 €. Für jedes weitere Geschäftswert-Intervall von 50.000 € steigt die Gebühr um rund 165 €. Diese 1,0-Gebühr ist das, was ein Einzeltestament nach Kostenverzeichnis Nummer 21200 kostet — also wenn nur ein Elternteil testiert. Sobald Eltern ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen — was bei verheirateten Eltern in der Regel sinnvoll ist, weil beide das autistische Kind absichern wollen — greift Kostenverzeichnis Nummer 21100, und der Multiplikator liegt bei 2,0. Bei 250.000 € Nachlasswert sind das also nicht 535 €, sondern 1.070 € netto. Plus 19 % Umsatzsteuer. Plus rund 75 € Hinterlegungsgebühr, wenn das Testament im amtlichen Verwahr beim Nachlassgericht bleiben soll. Plus überschaubare Auslagen (Postpauschalen, Schreibauslagen). Eine vollständige notarielle Beurkundung eines Ehegatten-Behindertentestaments bei mittlerem Vermögen — sagen wir, ein abbezahltes Reihenhaus für 350.000 € und 50.000 € Sparvermögen — landet 2026 also bei rund 1.640 € Gebühr (2,0-Faktor auf den 635-€-Wert für 400.000 €) plus rund 312 € Umsatzsteuer plus 75 € Hinterlegung — in Summe etwa 2.030 € brutto. Das ist weniger, als die meisten Eltern erwartet haben.
Die zweite Frage lautet: Notar oder Anwalt? Beide Wege sind möglich und beide haben einen anderen Schwerpunkt. Der Notar beurkundet — und beurkundet nach Tabelle B, also nach festen Sätzen, ohne Spielraum nach oben oder unten. Was er nicht macht, ist die strategische Vorberatung im Detail: Welche Klauseln passen zu unserer Familienkonstellation? Was wenn unser autistisches Kind ein Geschwister hat, das nicht behindert ist? Was wenn das Vermögen aus einem Familienunternehmen besteht? Hier kommt der Fachanwalt für Erbrecht ins Spiel. Eine anwaltliche Erstberatung ist seit 2006 in § 34 RVG für Verbraucher auf maximal 190 € netto plus Umsatzsteuer gedeckelt — das sind 226,10 € brutto. Für eine vollständige Gestaltung des Behindertentestaments läuft die Vergütung über ein Pauschalhonorar, das nach § 3a RVG in Textform vereinbart werden muss. Fachanwaltskanzleien nennen aktuell Stundensätze ab 360 € netto; die typische Komplettgestaltung „Behindertentestament“ — von der Erstberatung über die Klauselgestaltung bis zur fertigen Reinschrift, die später zum Notar getragen wird — liegt 2026 in der Spannweite 1.500 € bis 3.000 € brutto. Für besonders komplexe Konstellationen (mehrere autistische Kinder, internationales Vermögen, Familienunternehmen, gemeinnützige Nacherbeneinsetzung) sind 3.500 bis 5.000 € realistisch. Der Anwalt schreibt den Text, der Notar beurkundet ihn anschließend — und beide Gebühren fallen an, wenn man beide Wege geht. Für die meisten Familien autistischer Kinder ist genau diese Kombination der saubere Weg: Anwalt für die Strategie, Notar für die Beurkundung. Die zusätzlichen Anwaltskosten lohnen sich, weil das Behindertentestament eine extrem klauselsensible Konstruktion ist — die drei Säulen „nicht-befreite Vorerbschaft“, „Dauertestamentsvollstreckung auf Lebenszeit“ und „Nacherbeneinsetzung“ müssen aufeinander abgestimmt sein, und kleinste Formulierungsabweichungen können dazu führen, dass das Sozialamt am Ende doch Zugriff auf den Erbteil nehmen kann.
Was sich auch lohnt, ist ein Blick in die kostenfreien Referenzwerke. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat 2025 die dritte Auflage der Broschüre „Das Behindertentestament“ herausgebracht (Roglmeier/Demirci, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-83848-4) — 64 Seiten, vergleichsweise günstig, mit Mustertestamenten und Glossar. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen veröffentlicht jährlich den BVKM-Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ (Ausgabe 2025: Kruse/Winkler), der kostenlos als PDF zum Download steht und der seit Jahren das praktische Referenzwerk für Familien ist. Beide Werke ersetzen keine individuelle Beratung, geben aber das Begriffsgerüst, mit dem Familien einen Anwaltstermin überhaupt erst sinnvoll führen können — und sie ersparen manchen Eltern die teure erste halbe Stunde, in der ein Anwalt ohne diese Vorarbeit erst einmal das Grundgerüst erklären muss. Die Lebenshilfe verweist außerdem auf ihre eigene Lebenshilfe-Stiftung Tom Mutters als mögliche Nacherbin — eine Konstellation, die nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. b ErbStG erbschaftsteuerfrei bleibt und damit die wirtschaftlich saubere Lösung ist, falls keine eigenen Geschwister als Nacherben in Frage kommen.
Eine besondere Pointe für Familien, deren autistisches Kind unter rechtlicher Betreuung steht: Die Jahresgebühr im Betreuungsverfahren bemisst sich am Geschäftswert des Vermögens des Betreuten. Ein Behindertentestament, das ordnungsgemäß die Dauertestamentsvollstreckung anordnet, sorgt dafür, dass das vom Testamentsvollstrecker verwaltete Vermögen NICHT in den Geschäftswert für die Betreuer-Jahresgebühr eingeht. Das Landgericht Ravensburg hat im Jahr 2023 in einem viel zitierten Beschluss klargestellt, dass die Forderung eines Bezirksrevisors über 95.308,26 € — basierend auf 30 % Vorerbenanteil am Nachlass — auf rechtskräftige 977,01 € reduziert wurde, weil nur das frei verfügbare Vermögen, nicht aber das testamentsvollstreckungs-gebundene Erbe in die Bemessung einging. Das ist nicht nur ein juristisches Detail, sondern eine handfeste Einsparung im Jahresrhythmus über die gesamte Restlebenszeit der autistischen Person. Wer das Behindertentestament aufsetzt, schützt also nicht nur die Erbschaft selbst, sondern reduziert dauerhaft auch die laufenden Betreuungsgerichts-Kosten.
Die letzte ehrliche Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder kommt: Lohnt sich das überhaupt, wenn unser Vermögen unter dem Eingliederungshilfe-Freibetrag von 71.190 € liegt? Die Antwort ist: ja, schon. Erstens kann sich das Vermögen unerwartet erhöhen — durch eigene Erbschaft (etwa der Großeltern), durch Schmerzensgeld, durch Lebensversicherungs-Auszahlungen. Zweitens bleibt das SGB XII außerhalb der Eingliederungshilfe weiterhin bei einem Schonvermögen von nur 10.000 €, das heißt, wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht, ist auch mit kleineren Erbschaften schon im roten Bereich (vgl. Artikel „Die 10.000-Euro-Falle bei Autismus-Erbschaften“ vom 18.05.2026). Drittens schützt die Dauertestamentsvollstreckung das Kind nicht nur vor Sozialleistungs-Rückgriffen, sondern auch vor finanzieller Übervorteilung durch Dritte — ein Aspekt, der in der Selbsthilfe-Literatur oft erst beim zweiten Lesen Beachtung findet. Die 2.000 € einmalige Beurkundungskosten zahlen sich also nicht nur im Erbfall aus, sondern strukturieren die finanzielle Sicherheit des Kindes lebenslang.
Die Autismus-Stiftung sammelt unter Hilfe finden regionale Anlaufstellen, an denen Familien sich für eine Erstorientierung melden können, bevor sie in die anwaltliche Beratung gehen. Die Seite Testamentsvollstrecker und Behindertentestament bündelt die wichtigsten Hintergrundinformationen zu den drei Säulen Vorerbe / Nacherbe / Dauertestamentsvollstreckung — und macht damit den ersten Anwaltstermin spürbar effizienter. Wer noch weiter denkt: Die Autismus-Stiftung berät auch zu Zustiftung und Nachlass, wo das Kapital langfristig erhalten bleibt und die Erträge dauerhaft autistische Menschen in Deutschland fördern — eine sinnvolle Option für Eltern, die ohne weitere gesetzliche Erben sind und ihr autistisches Kind durch Vorerbschaft absichern, den späteren Nacherben aber gemeinnützig setzen wollen.
Beobachten lässt sich in den nächsten Monaten dreierlei. Erstens, ob die Bundesregierung die seit Jahren diskutierte Angleichung der SGB-XII-Vermögensgrenze (10.000 €) an den Eingliederungshilfe-Freibetrag (71.190 €) angeht — solange diese Schere offen bleibt, sind Behindertentestamente auch bei kleineren Vermögen Pflicht. Zweitens, ob die Bundesnotarkammer 2026/2027 einen aktualisierten Kostenrechner speziell für Behindertentestament-Konstellationen veröffentlicht — die bestehenden Online-Rechner kennen die KV-21100-Doppelgebühr und das Spannungsfeld Anwalt/Notar nur unzureichend ab. Und drittens, ob neue obergerichtliche Urteile die LG-Ravensburg-Linie zum Geschäftswert in Betreuungsverfahren bestätigen. Bis dahin bleibt der praktische Rat unverändert: 250 € für eine anwaltliche Erstberatung, 1.500 bis 3.000 € für die Anwaltsgestaltung, 800 bis 2.000 € für die notarielle Beurkundung — und das Kind ist abgesichert, auch wenn die Eltern nicht mehr da sind.
Verifizierte Belege
- Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG — Gebührentabelle B
- Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG — Kostenverzeichnis (KV 21100, KV 21200)
- Bundesrechtsanwaltskammer — Was kostet das?
- Bundesrechtsanwaltskammer — Rechtsanwaltsvergütung im Überblick
- Rose & Partner — Vergütung im Erbrecht
- Rechtsanwalt & Notar Nils-Jasper Schuler — Testament beim Notar
- Bundesvereinigung Lebenshilfe — Behindertentestament
- Lebenshilfe-Verlag — „Das Behindertentestament“ (3. Auflage 2025, Roglmeier/Demirci)
- BVKM-Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ (Ausgabe 2025)
- notar-drkotz.de — LG Ravensburg zum Geschäftswert in Betreuungsverfahren
- BMAS — Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 278 — SVRechGrV 2026
- betanet — Bezugsgröße 2026
- gegen-hartz.de — Schwerbehinderung: Eingliederungshilfe seit 01.01.2026, höhere Freibeträge
Strukturen mittragen
Damit langfristig solide Strukturen für autistische Menschen entstehen, baut die Autismus-Stiftung Kapital für die Zukunft auf.
Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 9. Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.