Wie Sie Ihr Engagement steuerlich optimal gestalten und welche Freibeträge gelten.
Wer gemeinnützig stiftet oder spendet, wird vom Staat unterstützt. Zuwendungen an die Autismus-Stiftung sind steuerlich absetzbar, oft bis zu überraschend hohen Beträgen. Die Regeln sind klar geregelt, in der Praxis aber nicht immer bekannt.
Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Grundsätze. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrer Steuerberatung, bei Bedarf ergänzt durch unser Netzwerk.
Steuerlich werden Spenden und Zustiftungen unterschiedlich behandelt. Die wichtigsten Konstellationen im Überblick.
Bis 20 Prozent Ihrer Jahreseinkünfte können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Was darüber liegt, wird automatisch in die Folgejahre vorgetragen.
Zustiftungen in den Kapitalstock einer gemeinnützigen Stiftung können zusätzlich bis zu einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen aus einem Nachlass sind vollständig von Erbschaftsteuer befreit und mindern gegebenenfalls die Steuerlast der übrigen Erben.
Einige Grundregeln erleichtern die Abwicklung und verhindern Rückfragen vom Finanzamt.
Für jede Zuwendung über 300 Euro benötigt das Finanzamt eine offizielle Bestätigung. Wir stellen sie automatisch aus.
Bei Zustiftungen oder zweckgebundenen Spenden bitte den Verwendungszweck klar angeben. So wird die steuerliche Einordnung eindeutig.
Auch Nichtbargeld-Zuwendungen sind absetzbar. Der Wert wird nach klaren Regeln bestimmt. Wir begleiten die Abwicklung.
Sie erhalten sie automatisch nach Eingang der Zuwendung. Für frühere Jahre genügt eine kurze Anfrage per E-Mail.
Spenden wirken unmittelbar in laufenden Projekten. Zustiftungen bleiben im Kapitalstock und erwirtschaften dauerhaft Erträge. Beide Wege ergänzen sich.
Nein. Jede Zuwendung ist willkommen. Für Namenszustiftungen empfehlen wir eine Größenordnung ab 50.000 Euro.
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind vollständig erbschaftsteuerfrei. Details klären wir gerne gemeinsam mit Ihrer Nachlassberatung.
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