Langfristige Vorsorge bei Autismus: Damit Ihr Kind auch morgen gut versorgt ist

Die schwierigste Frage von Eltern eines Kindes im Autismus-Spektrum: Was passiert, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Seite gibt einen vollständigen Überblick über die Instrumente, die darauf eine belastbare Antwort geben.

Ohne Vorsorge

Sozialamt kann das Erbe heranziehen. Ein fremder Betreuer entscheidet. Vermögen wird aufgebraucht, ohne nachhaltigen Vorteil für Ihr Kind.

Mit Vorsorge

Erbe geschützt, Sozialleistungen gesichert. Vertrauensperson Ihrer Wahl entscheidet. Wirkung über das ganze Leben.

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Kostenlose, vertrauliche Beratung zu jedem Instrument. Beginnt mit einem Gespräch, endet mit einem Plan, der trägt.

Wenn Sie genau wissen wollen, was Sie regeln

Langfristige Vorsorge bei Autismus stützt sich auf vier Bausteine. Hier finden Sie zu jedem die ausführliche Erklärung, mit konkreten Zahlen, Rechtsprechung und Vorlagen.

Behindertentestament

Wie Sie Ihr Kind absichern, ohne seine Sozialleistungen zu gefährden. BGH-Linie seit 1993, höchstrichterlich anerkannt.

Testamentsvollstrecker

Vier häufige Fehlerquellen, Notarkosten nach GNotKG, BGH XII ZB 560/18. Wer kommt infrage, worauf achten Sie?

Zustiftung als Nacherbin

Stiftung als Nacherbin im Behindertentestament. Vier Pflicht-Klauseln, § 13 ErbStG mit 100 Prozent Steuerbefreiung.

Nachlassplanung gesamt

Die Zahlen, die zählen. Vermögensgrenzen 2026, Erbvolumen-Hebel, gesellschaftlicher Kontext.

Warum Vorsorge bei Autismus besonders wichtig ist

Sozialrecht und Erbrecht greifen ineinander. Wer das nicht kennt, kann seinem Kind mit dem Erbe ungewollt schaden.

Wichtig zu wissen: Bezieht Ihr Kind Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe, werden die Leistungen gekürzt, sobald das eigene Vermögen über dem Schonbetrag liegt. Erst wenn das Erbe aufgebraucht ist, greifen sie wieder.

10.000 € Schonbetrag Grundsicherung 2026

Vermögen darüber wird verrechnet.

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Ohne Schutz statt nachhaltiger Wirkung.

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Ein korrekt aufgesetztes Behindertentestament verhindert genau das. Es schützt das Erbe und stellt sicher, dass Ihr Kind weiterhin staatliche Leistungen erhält und zusätzlich davon profitiert. Daneben gibt es weitere Bausteine, die wir auf dieser Seite vorstellen.

Für Johanna (55 bis 75)

Ihr erwachsenes Kind lebt in einer betreuten Wohnform und bezieht Eingliederungshilfe. Ohne Behindertentestament könnte das Erbe vollständig an den Sozialhilfeträger fließen. Die Autismus-Stiftung berät Sie kostenlos zu den ersten Schritten.

Persönliches Infogespräch vereinbaren

Für Lisa (30 bis 50)

Ihr Kind wurde gerade erst diagnostiziert. Vorsorge klingt weit weg, aber gerade jetzt haben Sie die meisten Optionen. Eine Zustiftung ab 2.500 Euro können Sie schon heute einrichten, und sie wächst langfristig im Stiftungsvermögen.

Mehr zur Zustiftung

Für Peter (60 bis 80)

Ihr Enkelkind liegt Ihnen am Herzen. Durch eine testamentarische Verfügung oder eine Zustiftung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nachhaltig wirkt und steuerlich optimal eingesetzt wird.

Stiften per Testament

Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie nicht mehr können?

Eine Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Dokument, das Sie als Elternteil eines Kindes im Autismus-Spektrum aufsetzen sollten. Sie regelt, wer für Ihr Kind Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind: bei Krankheit, Unfall oder im Alter.

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Berufsbetreuer sein, der Ihre Familie nicht kennt und der möglicherweise Dutzende weitere Betreuungen führt. Die Qualität der Betreuung hängt dann vom Zufall ab. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer diese Aufgabe übernimmt: ein anderes Familienmitglied, eine Vertrauensperson oder ein professioneller Betreuer Ihrer Wahl. Sie können auch Ersatzpersonen benennen, falls die erste Wahl ausfällt.

Was die Vorsorgevollmacht regelt

  • Gesundheitssorge: Wer entscheidet über medizinische Behandlungen, Therapien und Krankenhausaufenthalte?
  • Aufenthaltsbestimmung: Wer entscheidet, wo Ihr Kind lebt (Wohnform, Umzug)?
  • Vermögenssorge: Wer verwaltet Geld, Konten und Verträge?
  • Behördenangelegenheiten: Wer stellt Anträge, führt Widersprüche, vertritt bei Ämtern?
  • Post und Kommunikation: Wer darf Briefe öffnen und Verträge unterzeichnen?

Wichtige Hinweise

Die Vorsorgevollmacht muss notariell beurkundet werden, um für alle Rechtsgeschäfte gültig zu sein. Einfache schriftliche Vollmachten werden von Banken und Behörden oft nicht anerkannt.

Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 gilt der Grundsatz: Unterstützung vor Vertretung. Das Gericht prüft zunächst, ob Ihr Kind mit Assistenz eigene Entscheidungen treffen kann. Erst wenn das nicht möglich ist, wird ein Betreuer bestellt.

Die Autismus-Stiftung berät Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung. Beratung anfragen

Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht? Wir prüfen Ihren aktuellen Stand.

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Betreuungsverfügung: Ihren Wunschbetreuer festlegen

Eine Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht. Während die Vollmacht regelt, wer handeln darf, richtet sich die Betreuungsverfügung an das Betreuungsgericht und legt fest, wen Sie sich als gesetzlichen Betreuer für Ihr Kind wünschen, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Das Gericht ist an Ihren Wunsch in der Regel gebunden, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Sie können in der Verfügung auch festhalten, welche Wohnform Sie sich für Ihr Kind wünschen, welche Therapieansätze fortgeführt werden sollen und welche Personen keinesfalls als Betreuer in Frage kommen.

Besonders wichtig ist die Betreuungsverfügung in drei Situationen:

Wenn Ihr Kind volljährig wird

Mit dem 18. Geburtstag endet Ihre elterliche Sorge automatisch. Wenn Ihr erwachsenes Kind nicht alle Angelegenheiten selbst regeln kann, braucht es eine rechtliche Betreuung. Ohne Betreuungsverfügung entscheidet das Gericht allein, wer das übernimmt.

Wenn Sie als Betreuer ausfallen

Wenn Sie selbst zum gesetzlichen Betreuer Ihres Kindes bestellt wurden und durch Krankheit oder Tod ausfallen, bestimmt das Gericht einen Nachfolger. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon jetzt regeln, wer das sein soll.

Wenn Ihr Kind eigene Wünsche hat

Auch Ihr Kind selbst kann eine Betreuungsverfügung aufsetzen, wenn es in der Lage ist, einen Willen zu äußern. Die Reform des Betreuungsrechts 2023 stärkt ausdrücklich die Selbstbestimmung der betreuten Person.

Die Betreuungsverfügung ist formfrei (handschriftlich genügt), sollte aber klar und eindeutig formuliert sein. Die Autismus-Stiftung stellt Ihnen auf Anfrage Musterformulierungen zur Verfügung.

Finanzielle Absicherung: Welche Instrumente gibt es?

Die finanzielle Vorsorge für ein Kind im Autismus-Spektrum erfordert besondere Sorgfalt, weil viele klassische Spar- und Anlageprodukte mit Sozialleistungen kollidieren. Wenn Ihr Kind Grundsicherung bezieht, gilt ein Schonbetrag von aktuell 10.000 Euro. Alles darüber wird auf die Leistungen angerechnet. Das bedeutet: Ein Sparkonto auf den Namen Ihres Kindes kann genau das Gegenteil von dem bewirken, was Sie beabsichtigen. Auch Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds, die auf den Namen Ihres Kindes laufen, werden als Vermögen angerechnet.

Es gibt allerdings Instrumente, die dieses Problem elegant lösen. Richtig eingesetzt, ermöglichen sie es, Vermögen zu erhalten und gleichzeitig den Sozialleistungsanspruch Ihres Kindes nicht zu gefährden. Die Autismus-Stiftung berät Sie zu den folgenden Optionen:

Behindertentestament

Das zentrale Instrument zum Schutz des Erbes. Durch eine Kombination aus Vor- und Nacherbschaft sowie Dauertestamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr Kind vom Erbe profitiert, ohne Sozialleistungen zu verlieren. Das Sozialamt kann das Erbe nicht heranziehen, weil Ihr Kind nicht frei über das Vermögen verfügen kann. Ausführliche Informationen zum Behindertentestament

Zustiftung

Eine Einzahlung in das Grundstockvermögen der Autismus-Stiftung ab 2.500 Euro. Das Kapital bleibt dauerhaft erhalten, nur die Erträge werden für Förderprojekte verwendet. Steuerlich absetzbar bis zu 1 Million Euro über 10 Jahre (Paragraf 10b Abs. 1a EStG). Eine Zustiftung ist unabhängig vom Sozialleistungsbezug Ihres Kindes, weil das Vermögen der Stiftung gehört, nicht Ihrem Kind. Mehr zur Zustiftung

Testamentarische Verfügung

Durch ein Vermächtnis zugunsten der Autismus-Stiftung können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken. Ihr Nachlass fließt in das Stiftungsvermögen und unterstützt dauerhaft Menschen im Autismus-Spektrum. Das kann auch in Kombination mit einem Behindertentestament sinnvoll sein: Ihr Kind erbt geschützt, und ein Teil des Nachlasses geht an die Stiftung. Stiften per Testament

Schenkung zu Lebzeiten

Wenn Sie zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten, ist besondere Vorsicht geboten. Direkte Schenkungen an Ihr Kind werden auf Sozialleistungen angerechnet. Besser: Schenkungen an die Autismus-Stiftung als Zustiftung. Diese sind steuerlich absetzbar und wirken langfristig, ohne den Leistungsanspruch Ihres Kindes zu gefährden. Erbschaft und Autismus

Patientenverfügung

Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen Ihr Kind in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt: Beatmung, Reanimation, schmerzlindernde Maßnahmen. Für autistische Menschen oft auch mit sensorischen Besonderheiten kombiniert.

Was sie leistet

  • Wünsche werden respektiert, auch wenn Ihr Kind sie im Moment nicht selbst äußern kann
  • Selbstbestimmung für autistische Erwachsene mit Entscheidungsfähigkeit
  • In Kombination mit der Vorsorgevollmacht bei höherem Unterstützungsbedarf

Was Sie beachten müssen

  • Schriftform ist Pflicht, jederzeit widerrufbar
  • Alle zwei Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen
  • Sinnvoll: Ergänzung mit Beschreibung, wie Ihr Kind Schmerz oder Unbehagen zeigt
  • Sensorische Hinweise für Krankenhaus (Licht, Geräusche, Berührung)

Wir berät zu autismus-spezifischen Besonderheiten und stellen Musterformulierungen zur Verfügung. Beratung anfragen

Ihre persönliche Vorsorge-Checkliste

Die folgenden Schritte empfehlen wir jeder Familie mit einem Kind im Autismus-Spektrum, unabhängig vom Alter des Kindes und von der Höhe des Vermögens. Die Reihenfolge richtet sich nach Dringlichkeit. Wenn Sie unsicher sind, wo Sie anfangen sollen: Rufen Sie uns an. Unser Erstgespräch ist kostenlos und gibt Ihnen Klarheit über die nächsten Schritte.

Sofort (innerhalb von 3 Monaten)

  • Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen
  • Betreuungsverfügung aufsetzen (handschriftlich genügt)
  • Patientenverfügung erstellen oder aktualisieren
  • Kostenloses Erstgespräch mit der Autismus-Stiftung führen

Mittelfristig (innerhalb von 12 Monaten)

  • Behindertentestament bei spezialisiertem Notar aufsetzen
  • Finanzielle Vorsorge klären (Zustiftung, Schenkung, Sparen)
  • Wohnform und Betreuungsarrangement langfristig planen
  • Vertrauenspersonen informieren und Dokumente hinterlegen

Checkliste: Eltern-Vorsorge

Wenn Ihrem erwachsenen Kind im Autismus-Spektrum etwas fehlt, und Ihnen auch. Vorsorgen heißt für Eltern doppelt vorsorgen: erst für sich selbst, dann für Ihr Kind. Diese 5-stufige Checkliste führt Sie durch beide Ebenen.

Checkliste als PDF laden PDF, ca. 120 KB · Vorbereitung für Anwalt-/Notargespräch

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Warum Familien uns ihre wichtigsten Entscheidungen anvertrauen, vier Zahlen, die jederzeit nachprüfbar sind.

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Häufige Fragen zur Vorsorge

Ab welchem Alter meines Kindes sollte ich mit der Vorsorge beginnen?

Je früher, desto besser. Die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sollten spätestens vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes stehen, weil dann die elterliche Sorge endet. Das Behindertentestament kann jederzeit aufgesetzt werden. Eine Zustiftung ist ab 2.500 Euro möglich und wächst langfristig. Die Autismus-Stiftung berät Sie kostenlos, unabhängig vom Alter Ihres Kindes.

Was kostet die Vorsorge?

Die Beratung durch die Autismus-Stiftung ist kostenlos. Für die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht fallen Notargebühren an (abhängig vom Vermögenswert, in der Regel einige hundert Euro). Das Behindertentestament erfordert einen spezialisierten Notar oder Rechtsanwalt. Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab und sind ein Bruchteil des Vermögens, das ohne Schutz an den Sozialhilfeträger fließen könnte.

Kann ich als Großelternteil vorsorgen?

Ja, unbedingt. Großeltern können sowohl ein Behindertentestament aufsetzen (damit das Erbe für das Enkelkind geschützt ist) als auch eine Zustiftung an die Autismus-Stiftung leisten. Beides ist steuerlich absetzbar. Die Autismus-Stiftung berät Großeltern ebenso umfassend wie Eltern. Persönliches Gespräch vereinbaren

Was passiert, wenn ich keine Vorsorge treffe?

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der Ihre Familie möglicherweise nicht kennt. Ohne Behindertentestament kann das Sozialamt das Erbe Ihres Kindes zur Deckung von Sozialleistungen heranziehen. Ohne Betreuungsverfügung entscheidet das Gericht allein, wer Ihr Kind betreut. Die Vorsorge verhindert, dass fremde Personen und Behörden über das Leben Ihres Kindes entscheiden. Das ist keine Angstmacherei: Es ist die Realität, die wir in der Beratung leider regelmäßig sehen.

Berät die Autismus-Stiftung auch zu steuerlichen Fragen?

Wir informieren Sie über die steuerlichen Rahmenbedingungen von Zustiftungen und Spenden (Sonderausgabenabzug, erhöhter Abzug nach Paragraf 10b EStG). Für individuelle Steuerberatung empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater, den wir bei Bedarf vermitteln. Steuerliche Vorteile

Was bedeutet Familienvorsorge bei Autismus konkret?

Familienvorsorge bei Autismus umfasst rechtliche, finanzielle und organisatorische Absicherung: Behindertentestament, Vorsorgevollmacht, Sondervermögen über eine Stiftung und ein klares Betreuungskonzept. Ziel ist, dass autistische Kinder und Erwachsene nach dem Ableben der Eltern weiterhin gut versorgt sind, ohne Sozialleistungen zu verlieren.

Wie funktioniert die Absicherung nach dem Ableben eines Elternteils?

Nach dem Ableben eines Elternteils greifen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und das Behindertentestament. Wichtig ist eine vorausschauende Nachlassregelung: Vor- und Nacherbschaft sichern das Erbe, ohne Eingliederungshilfe oder Grundsicherung des autistischen Kindes zu gefährden.

Welche Vorteile bietet eine Stiftung bei der Vorsorge für Autismus?

Eine Stiftung als Nacherbin oder Empfängerin eines Vermächtnisses kann das Vermögen dauerhaft im Sinne autistischer Menschen verwalten. Sie ist neutral, unabhängig von Familienmitgliedern und mündelsicher. Die Autismus-Stiftung übernimmt diese Rolle auf Wunsch ohne zusätzliche Kosten für die Familie.

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