Noch hat kein Bundesgesetz das Recht autistischer Kinder auf eine individuelle Schulbegleitung formell abgeschafft. Aber ein konkreter Gesetzentwurf liegt seit dem 23. März 2026 auf dem Tisch — und die Bundesregierung könnte ihn noch im Mai 2026 im Kabinett beschließen.
Worum es geht und warum es Familien angeht
- Noch hat kein Bundesgesetz das Recht autistischer Kinder auf eine individuelle Schulbegleitung formell abgeschafft.
- Aber ein konkreter Gesetzentwurf liegt seit dem 23.
- März 2026 auf dem Tisch — und die Bundesregierung könnte ihn noch im Mai 2026 im Kabinett beschließen.
Für Familien autistischer Kinder könnte das bedeuten: kein individuelles Recht mehr auf die Person, die jeden Morgen in der Klasse sitzt, ihrem Kind durch den Schulalltag hilft, sensorische Überforderung abpuffert, zwischen Lehrern und Kind vermittelt. Stattdessen ein Poolgespräch mit anderen Kindern mit anderen Bedarfen — oder gar kein Angebot. Was Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) als „Bildungsassistenz“ vermarktet, klingt nach Fortschritt. Für Familien bedeutet es: von einem Rechtsanspruch zu einer Infrastrukturleistung — und dieser Unterschied ist gewaltig.
Was der Referentenentwurf konkret vorsieht
Das Bundesfamilienministerium legte am 23. März 2026 den Referentenentwurf des 1. KJHSRG vor. Verbände hatten bis zum 16. April 2026 Zeit, Stellung zu nehmen — eine für ein solches Gesetz ungewöhnlich kurze Konsultationsfrist. Der Kernpunkt: Das Gesetz soll den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung aus der Eingliederungshilfe herauslösen und in eine „Bildungsassistenz“ umwandeln, die als „infrastrukturelle Leistung“ gedacht ist. Im Klartext: Nicht mehr der einzelne Schüler hat einen einklagbaren Anspruch — sondern die Schule erhält pauschal Ressourcen, die sie nach eigenem Ermessen einsetzt.
Das ist kein kleiner Systemumbau. Heute können Eltern, wenn ihr autistisches Kind eine Schulbegleitung braucht, einen Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt stellen, die Entscheidung anfechten, klagen — und gewinnen. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat immer wieder bestätigt: Schulbegleitung ist eine Pflichtleistung, die sich nach dem individuellen Bedarf richtet, nicht nach dem Budget der Gemeinde. Dieses Prinzip soll mit dem 1. KJHSRG aufgehoben werden.
Die Einsparungen sind im Referentenentwurf explizit beziffert: 200 Millionen Euro ab 2028, wenn das Gesetz zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Ab 2038 sollen es jährlich 2,7 Milliarden Euro sein. Dass diese Ziele auf Kosten der Kinder mit dem höchsten Förderbedarf erreicht werden sollen, bleibt im Ministeriumsdokument unausgesprochen.
Das Kürzungspapier im Hintergrund: noch radikaler
Parallel zum 1. KJHSRG kursiert ein weiteres Dokument, das die Dimension der Sparabsichten unterstreicht: Ein 108-seitiges internes Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe (datiert 25. März 2026, veröffentlicht vom Paritätischen Gesamtverband am 16. April 2026) schlägt vor, Schulbegleitung vollständig aus der Eingliederungshilfe zu streichen. Einsparpotenzial allein hier: drei Milliarden Euro. Das Gesamtvolumen aller 70 Vorschläge in dem Papier liegt bei mindestens 8,6 Milliarden Euro — und da etwa zwei Drittel der Vorschläge keine Kostenschätzung enthalten, liegt die tatsächliche Zahl vermutlich deutlich höher.
Pikant: Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Betroffenenverbände, also Menschen mit Behinderungen und ihre Familien, waren explizit nicht eingebunden. Dr. Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband nannte dies einen Verstoß gegen Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Beteiligung Betroffener an Gesetzgebungsprozessen ausdrücklich vorschreibt.
Warum Pooling für autistische Kinder besonders problematisch ist
Eines der Gegenargumente der Reformbefürworter lautet: Statt individueller Begleitung könne eine Schulassistenzperson mehrere Kinder betreuen — effizienter, günstiger. Fachleute aus der Autismustherapie und Sonderpädagogik widersprechen dem entschieden. Für autistische Kinder ist eine verlässliche, bekannte Bezugsperson ein wesentlicher Faktor für Stabilität im Schulalltag. Sensorische Überreizung, unvorhergesehene Situationen, Kommunikationsbarrieren — das alles erfordert eine Person, die das Kind kennt, seine Signale versteht und schnell reagieren kann. Eine Schulassistenz, die gleichzeitig für drei Kinder mit unterschiedlichen Bedarfen zuständig ist, kann das strukturell nicht leisten.
Hinzu kommt: Viele autistische Kinder brauchen keine dauerhafte Eins-zu-eins-Betreuung, sondern eine situative Unterstützung — in bestimmten Momenten, mit vertrauter Person. Dieses flexible, aber verlässliche Modell wird durch pauschalierte Pooling-Lösungen faktisch verunmöglicht.
Der VBE (Verband Bildung und Erziehung) formulierte es so: „Werden diese Ideen umgesetzt, ist die Inklusion an den Regelschulen zum Scheitern verurteilt und die Förderschulen können dicht machen.“ Das ist kein rhetorischer Überschuss — es ist eine sachliche Beschreibung des Dominoeffekts: Wenn Regelschulen nicht mehr die nötige Unterstützung gewährleisten können, werden mehr Kinder in Förderschulen überwiesen. Damit kehrt Deutschland faktisch zum System vor der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.
Autismus Deutschland und die Verbände reagieren
Autismus Deutschland e.V. hat am 16. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht — einer der wenigen Fachverbände, der die Sichtweise autistischer Kinder und ihrer Familien explizit vertritt. Mehrere Dachverbände der Wohlfahrtspflege haben sich ebenfalls positioniert: Der Paritätische spricht von einem „drohenden Kahlschlag“, die Lebenshilfe warnt, dass ohne Schulbegleitung Teilhabe schlicht nicht möglich sei, die AWO nennt die Pläne „zutiefst verantwortungslos“, der ASB spricht von der „Demontage des Sozialstaates“. Die GEW warnt, dass ohne individuelle Schulbegleitung die Inklusion an Regelschulen strukturell scheitern werde.
Ein besonders wichtiges Argument bringt der DGB (Gewerkschaftsbund) ein: Die Kosten für Schulbegleitung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen — das stimmt. Aber 90 Prozent dieses Anstiegs gehen auf zwei Faktoren zurück: mehr Kinder mit Diagnosen (also mehr Anspruchsberechtigte) und Inflation. Nicht auf einen Leistungsausbau. Wer die Kosten bremsen will, ohne das Recht auf Teilhabe zu brechen, müsste also mehr Fachkräfte ausbilden und die Diagnosezeiten verkürzen — nicht die Ansprüche abschaffen.
Was die Petition bedeutet — und was Familien jetzt tun können
Die Lebenshilfe hat im April 2026 eine Petition an den Bundestag eingereicht (Nummer 195716, Titel: „Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“), geführt von Ulla Schmidt, ehemaliger Bundesgesundheitsministerin. Das Quorum von 30.000 Unterschriften wurde bereits in der ersten Woche nach Start überschritten — damit ist eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages garantiert. Die Petition läuft noch bis zum 25. Mai 2026; weitere Unterschriften erhöhen den politischen Druck. Auf der Website teilhabeistmenschenrecht.de kann die Petition mitgezeichnet werden.
Was können Familien darüber hinaus tun? Erstens: Bestehende Schulbegleitungsanträge sorgfältig dokumentieren und jeden Kürzungsbescheid innerhalb der Monatsfrist anfechten — das aktuelle Recht gilt bis mindestens Ende 2027. Zweitens: Politische Vertreter im Wahlkreis kontaktieren — besonders SPD-Abgeordnete, die sich bisher nicht klar gegen die Reform positioniert haben. Drittens: Die Stellungnahmen der Fachverbände (Autismus Deutschland, Paritätischer, Lebenshilfe) kennen und in eigenen Gesprächen mit Schulen, Jugendämtern und Politikerinnen zitieren.
Der Kabinettsbeschluss zum 1. KJHSRG ist für Mai 2026 geplant. Das parlamentarische Verfahren dauert danach noch Monate. Das Zeitfenster, in dem öffentlicher Druck noch wirken kann, ist offen — aber es schließt sich.
Verifizierte Belege
- Bundesfamilienministerium — Referentenentwurf 1. KJHSRG (23.03.2026)
- Paritätischer Gesamtverband — Drohender Kahlschlag im Sozialen
- Lebenshilfe — Petition #195716 „Teilhabe ist Menschenrecht“
- Autismus Deutschland — Stellungnahme 16.04.2026
- kobinet-nachrichten — Petition über 20.000 Unterstützer (19.04.2026)
- news4teachers — VBE: Inklusion zum Scheitern verurteilt
Petition unterzeichnen
Aktive Petition — Frist bis 16. April 2026.
Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 28. April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.