Für Eltern autistischer Kinder ist die Schulbegleitung oft das Einzige, was eine Beschulung überhaupt erst möglich macht. Die ausgebildete Fachkraft neben dem Kind — sie erklärt, beruhigt, übersetzt die Schulwelt in eine erträgliche Sprache — ist für viele Familien der Unterschied zwischen einem Schulalltag und einem Schulausschluss. Genau dieses Recht steht jetzt auf dem Spiel. Am 16. April 2026, zwei Tage vor diesem Recherche-Run, veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband ein internes 108-seitiges Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe. Der Inhalt ist ein Schock: Mehr als 70 Vorschläge zur Kürzung der Eingliederungshilfe, darunter die vollständige Streichung des individuellen Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung. Einsparpotenzial allein bei der Schulbegleitung: drei Milliarden Euro.

Das Papier ist kein Randphänomen. Es kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Kosten für Schulbegleitung bereits explodiert sind — von 861 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 3,24 Milliarden Euro im Jahr 2024, eine Steigerung von 276 Prozent in acht Jahren. Aus Sicht der Kommunen und Länder ist das eine Kostenexplosion, die sie nicht mehr stemmen können. NRW, das bevölkerungsreichste Bundesland, hat 2024 allein 671 Millionen Euro für Bildungsteilhabe ausgegeben — ein Plus von 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die NRW-Landesregierung hat inzwischen eine Bundesratsinitiative gestartet und fordert, dass der Bund seinen Anteil an der Eingliederungshilfe von derzeit 5 Milliarden Euro auf mindestens 10 Milliarden Euro verdoppelt. Der Bund sieht das anders.

Hinter dieser Kostendebatte verbirgt sich eine Realität, die für Familien schon heute unerträglich ist: Die Schulbegleitung funktioniert in Deutschland als regionales Lotteriespiel. Es gibt keine Bundesstatistik darüber, wie viele Kinder eine Schulbegleitung beantragen, wie viele bewilligt werden und wie lange die Wartezeit ist. Die Zuständigkeit liegt je nach Bundesland, je nach Behinderungsart und je nach Wohnort bei unterschiedlichen Behörden — Jugendamt, Sozialamt oder in Bayern beim Bezirk. Ein Kind mit Autismus-Diagnose in München hat andere Chancen auf eine Schulbegleitung als dasselbe Kind in Berlin-Neukölln oder in einem Landkreis in Sachsen-Anhalt. Rechtlich gibt es zwar in den meisten Bundesländern einen einklagbaren Einzelfallanspruch — aber ob er auch umgesetzt wird, hängt von Sachbearbeitern, Haushaltslage und kommunaler Kultur ab.

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Was die Bundesländer-Unterschiede konkret bedeuten:

Was die Bundesländer-Unterschiede konkret bedeuten:

  • Berlin ist die sichtbarste Krisenzone. Eine Verwaltungsumfrage von Mai 2024 ergab, dass mindestens 2.300 bis 2.800 Schülerinnen und Schüler verkürzt, unregelmäßig oder kaum beschult werden. Autistische Kinder gelten laut Senatsverwaltung als „besonders vulnerabel.“ Verbände schätzen, dass 400 bis 500 autistische Kinder in Berlin nahezu gar keine Beschulung erhalten. Ein Runder Tisch zur „Nichtbeschulung“, den die Bildungssenatorin angekündigt hatte, ist bis Frühjahr 2026 kein einziges Mal zusammengekommen.
  • Bayern hat als erstes Bundesland eine Autismusstrategie (Februar 2023) — und trotzdem fehlt es am Nötigsten. Von den über 16.000 autistischen Schulkindern in Bayern werden nach Schätzungen mehrere Tausend über längere Zeiträume vom Schulbesuch ausgeschlossen. Jeder fünfte Betroffene in einer Landtags-Anhörung hatte bereits einen Schulausschluss erlebt, im Schnitt über zehn Monate lang. Im März 2025 vereinbarten Staatsministerin Stolz und der Bayerische Bezirketag gemeinsame Empfehlungen zum sogenannten „Pooling“ — Schulbegleiter sollen künftig mehrere Kinder gleichzeitig betreuen. Die Bezirke gaben 2021/22 rund 112 Millionen Euro für 5.000 Schulbegleiter aus; das Pooling soll Kosten senken.
  • NRW meldet drastisch steigende Schulausschlüsse (Lebenshilfe NRW). Die Kommunen tragen 74,8 Prozent der Eingliederungshilfe-Ausgaben selbst. Über 3.000 Sonderpädagogen-Stellen sind unbesetzt. Im Schuljahr 2025/26 haben 8,2 Prozent aller NRW-Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf — plus 47,4 Prozent in 20 Jahren.
  • Schleswig-Holstein gilt als bundesweites Vorbild. Das Land setzt auf ein Doppelmodell: individuelle Schulbegleitung über Eingliederungshilfe (126 Millionen Euro Budget 2025) und zusätzliche systemische Schulassistenz, die das Land mit 18 Millionen Euro direkt finanziert. Im Februar 2025 präsentierte die Bildungsministerin im Landtag einen grundlegenden Reformplan. Die Zahl der Kinder mit Schulbegleitung ist von 2.700 (2014) auf 7.000 (2022) gestiegen — das Land hat diesen Anstieg bisher mitfinanziert statt abzuwürgen.
  • Sachsen-Anhalt hat ein strukturell anderes Modell eingeführt: Bei leichteren Unterstützungsbedarfen erhalten Schulen pauschal Budgetmittel statt dass für jedes Kind ein Einzelantrag gestellt wird. Das klingt pragmatisch — bedeutet aber, dass Kinder mit gleichem Bedarf je nach Schulbudget mehr oder weniger Unterstützung erhalten, ohne einklagbaren individuellen Anspruch. Die höchste sonderpädagogische Förderquote bundesweit (9,9 Prozent) bei gleichzeitig explizit fehlenden Qualifikationsstandards für Schulbegleiter macht die Situation besonders prekär.

Das Bund-Länder-Papier schlägt als Alternative zur Komplettabschaffung ein massiv ausgeweitetes Pooling-Modell vor — Schulbegleiter für mehrere Kinder gleichzeitig. Für Verbände und Fachleute ist das eine rote Linie: Für Kinder mit Autismus ist das Pooling-Modell in aller Regel nicht geeignet. Sie brauchen eine konstante Bezugsperson, die ihr spezifisches Profil kennt. Wechselnde Schulbegleiter oder das gleichzeitige Betreuen mehrerer Kinder durch eine Person führt bei vielen autistischen Kindern zu Überforderung, Rückzug und letztlich Schulabbruch.

Erschwerend kommt hinzu, was eine empirische Studie der Zeitschrift für Pädagogische Psychologie (2025, N=329 Schulbegleitungen) gezeigt hat: Mehr als ein Drittel aller Schulbegleiter hatte keine pädagogische Qualifikation. Evidenzbasierte Fördermaßnahmen waren zwar bekannt, wurden aber selten umgesetzt. Es gibt bis heute keine verbindlichen bundesweiten Qualifikationsstandards für Schulbegleiter — Sachsen-Anhalt bestätigte das in einer parlamentarischen Anfrage explizit: „Es sind keine formalen Voraussetzungen oder Qualifikationsanforderungen festgelegt.“

Für Familien, die heute einen Antrag stellen, sieht die Praxis so aus: Das Gesetz schreibt eine Zwei-Wochen-Frist zur Zuständigkeitsprüfung vor. In der Praxis dauert die Bearbeitung mehrere Monate. Ein Kölner Schuldirektor schilderte gegenüber Correctiv (März 2026): An seiner Grundschule lagen 18 Anträge auf Schulbegleitung vor, aber nur 6 waren tatsächlich besetzt — mit einer Wartezeit von bis zu anderthalb Jahren vom Antrag bis zur Umsetzung.

Die Reaktionen auf das geleakte Bund-Länder-Papier sind eindeutig. Der Paritätische sieht einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. AWO-Präsident Michael Groß sagte: „Wer Kindern Chancen nimmt und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sparen will, handelt sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos.“ Grüne und Linke nennen es einen „Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte.“

Was bleibt zu beobachten: Das Arbeitspapier ist bisher ein internes Dokument — es ist noch kein beschlossenes Gesetz. Aber es zeigt die Richtung. Familien, die heute um Schulbegleitung kämpfen, sollten wissen: Es könnte das letzte Jahr sein, in dem dieser Rechtsanspruch noch in seiner heutigen Form existiert. Ab 2028 soll das Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) in Kraft treten und zumindest die Zuständigkeit vereinheitlichen — aber Niedersachsen hat im Dezember 2024 im Bundesrat bereits Änderungen durchgesetzt, die das Pooling rechtlich erleichtern. Der Druck wird größer.

Quellen:Paritätischer Gesamtverband / gegen-hartz.de: Internes Kürzungspapier (April 2026)correctiv.org: Zahl der Schüler mit Autismus steigt stark an (März 2026)Lebenshilfe Berlin: Welt-Autismus-Tag 2026IT.NRW: Ausgaben Eingliederungshilfe NRW 2024Bayerische Staatszeitung: Schulbegleiter-Pooling an FörderschulenHogrefe: Empirische Studie Schulbegleitung Autismus 2025Schleswig-Holstein CDU-Fraktion: Reform Schulbegleitung 2025Destatis: 1.029.000 Personen Eingliederungshilfe 2024taz.de: Kürzungen bei Menschen mit Behinderung

Quellen

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Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 21. April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.

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