Am 25. Mai 2026 läuft die Bundestag-Petition gegen das geplante Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz ab. Der Kabinettsbeschluss kann jederzeit im Mai kommen. Das Zeitfenster, in dem Familien noch politisch etwas bewirken können, ist real — und es schließt sich gerade.
Worum es geht und warum es Familien angeht
- Mai 2026 läuft die Bundestag-Petition gegen das geplante Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz ab.
- Der Kabinettsbeschluss kann jederzeit im Mai kommen.
- Das Zeitfenster, in dem Familien noch politisch etwas bewirken können, ist real — und es schließt sich gerade.
Das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG), vorgelegt von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am 23. März 2026, ist auf den ersten Blick eine technische Verwaltungsreform: Statt zwei Kostenträgern — Jugendamt und Sozialamt — soll künftig nur noch das Jugendamt (SGB VIII) für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig sein. Doch hinter dieser scheinbaren Vereinfachung verbirgt sich eine fundamentale Verschiebung: Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung soll abgeschafft und durch ein kollektives Infrastrukturangebot ersetzt werden. Für autistische Kinder ist genau dieser Unterschied existenziell.
Was die Verbändeanhörung am 27. April 2026 zeigte
Ende April 2026 hörte das Bundesfamilienministerium Verbandsvertreterinnen und -vertreter zum Referentenentwurf an. Das Ergebnis war eindeutig: Beinahe keine der eingeladenen Organisationen trug Zustimmung vor. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nannte den Gesetzentwurf einen „Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“. Der Paritätische Gesamtverband sieht in den geplanten Änderungen einen „Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind“. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Kinderschutzbund reichten eigene Stellungnahmen ein und betonten übereinstimmend: Die Umstellung von individuellen Ansprüchen auf Pauschalleistungen verstoße gegen Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, der das Recht auf individuelle Unterstützung im Bildungssystem ausdrücklich schützt.
Autismus Deutschland e.V. hat am 16. April 2026 eine formale Stellungnahme beim BMBFSFJ eingereicht. Der Dachverband lehnt die Reform in der vorliegenden Form ab und fordert, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zwingend erhalten bleibt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) warnte in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Einsatz von Schulbegleitung aus Poolangeboten für Kinder, bei denen individuelle und verlässliche Beziehung therapeutisch unverzichtbar ist — das betrifft eine Mehrheit der Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.
Warum Pooling für Autismus fachlich ungeeignet ist
Das im KJHSRG vorgesehene Modell der „Bildungsassistenz“ sieht vor, dass eine Fachkraft mehrere Kinder gleichzeitig begleitet. Was für manche Kinder ein akzeptabler Kompromiss sein kann, kollidiert bei Autismus mit zentralen Bedürfnissen: Kinder im Spektrum benötigen in der Regel Vorhersehbarkeit, bekannte Gesichter und klare Routinen. Eine Schulbegleiterin, die gleichzeitig auf drei Kinder mit unterschiedlichen Profilen reagiert, kann diese Anforderungen strukturell nicht erfüllen. Kommt es zum Wechsel der Begleitperson — durch Kündigung, Urlaub oder Trägerwechsel —, reagieren viele autistische Kinder mit massivem Stress, Rückzug oder Verhaltenseskalationen.
Die Stuttgarter Krise vom 4. Februar 2026 hat das in der Praxis gezeigt: Als die Stadt Stuttgart den ASB-Schulbegleitungsvertrag per Fax fristlos beendete, standen 144 Kinder ohne ihre vertraute Begleitung da. Viele dieser Kinder haben eine Autismus-Spektrum-Störung. Eltern berichteten, ihre Kinder seien schlicht nicht in die Schule gegangen — nicht aus Trotz, sondern weil der Wegfall der vertrauten Person für sie nicht kompensierbar war. Das KJHSRG würde solche Situationen nicht verhindern, sondern strukturell verankern: Wenn der Träger wegfällt, gibt es keinen Individualanspruch mehr, auf den Familien klagen könnten.
Der Zeitplan: Wann entscheidet wer?
Der Referentenentwurf wurde am 23. März 2026 vorgelegt. Die Stellungnahmefrist der Verbände endete am 16. April 2026. Die Anhörung im Ministerium fand am 27. April statt. Der Kabinettsbeschluss steht noch aus — war laut Zeitplanung „für Mai 2026“ vorgesehen. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt die Einbringung in den Bundestag, Ausschussberatungen und voraussichtlich ein Abstimmungstermin im Herbst 2026. Inkrafttreten: geplant 1. Januar 2028. Es gibt noch kein parlamentarisches Beschlussdatum — aber auch noch keine inhaltliche Änderung am Entwurf.
Die Lebenshilfe-Petition #195716 „Teilhabe ist Menschenrecht“ läuft bis zum 25. Mai 2026. Mit über 70.000 Unterschriften hat sie das Quorum von 30.000 mehr als verdoppelt. Eine öffentliche Anhörung im Bundestag-Petitionsausschuss ist damit garantiert. Ein Termin für diese Anhörung steht allerdings noch nicht fest — und ob sie vor oder nach dem Kabinettsbeschluss stattfindet, ist offen.
Was Familien jetzt konkret tun können
Für Familien mit autistischen Kindern, die aktuell Schulbegleitung haben oder gerade beantragen, gibt es mehrere konkrete Handlungsoptionen — solange das Gesetz noch nicht in Kraft ist:
Wer die Petition noch nicht unterzeichnet hat, kann das auf epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716 bis zum 25. Mai tun. Je mehr Unterschriften die Ausschussanhörung begleiten, desto stärker ist das politische Signal.
Parallel dazu empfiehlt es sich, den zuständigen Bundestagsabgeordneten direkt zu kontaktieren. Die CDU/CSU und SPD — beide Koalitionsparteien — haben sich bisher nicht klar gegen das Gesetz positioniert. Schreiben von betroffenen Familien aus dem eigenen Wahlkreis haben in dieser Phase des parlamentarischen Verfahrens noch Wirkung.
Familien, die aktuell einen Schulbegleitungs-Bescheid haben, sollten darauf achten, dass dieser dokumentiert ist und alle relevanten fachärztlichen Befunde in der Akte liegen. Der laufende Anspruch ist bis zur tatsächlichen Gesetzesänderung (frühestens 2028) rechtlich gesichert. Bei Kürzungsversuchen gilt: innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
Was wäre die Lösung?
Die Verbände sind in ihrer Forderung einig: Ein Systemwechsel zur einheitlichen Jugendhilfe-Zuständigkeit ist fachlich vertretbar — aber nur, wenn der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung im SGB VIII ausdrücklich erhalten bleibt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (Monitoring-Stelle UN-BRK) hat zwar bislang keine förmliche Stellungnahme zum KJHSRG veröffentlicht, aber bereits in früheren Publikationen betont: Artikel 24 UN-BRK schützt das Recht auf angemessene Vorkehrungen im Bildungssystem — und angemessene Vorkehrungen sind per Definition individuell, nicht kollektiv. Eine Reform, die diesen Anspruch durch Infrastrukturleistungen ersetzt, müsste sich einer Vereinbarkeitsüberprüfung mit der UN-Behindertenrechtskonvention stellen.
Die SPD hat angekündigt, „pauschale Leistungskürzungen“ abzulehnen — aber ein klares Nein zum KJHSRG in seiner jetzigen Form fehlt. Und die CDU/CSU trägt den Entwurf ihrer eigenen Ministerin. Ob das parlamentarische Verfahren zu Korrekturen führt, hängt auch davon ab, wie groß der öffentliche und zivilgesellschaftliche Druck in den nächsten Wochen noch wird.
Ausblick: Was offen bleibt
Der Kabinettsbeschluss kann noch in dieser Woche kommen — oder erst im Juni. Sobald er fällt, verlagert sich der Schwerpunkt in den Bundestag, und die Handlungsfenster für Familien verändern sich. Die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses — Termin noch unbekannt — wird ein wichtiger Gradmesser sein, wie ernsthaft der Bundestag die Argumente der Betroffenenverbände nimmt. Für autistische Kinder und ihre Familien bleiben die nächsten Wochen eine Phase, in der politisches Engagement und rechtliche Vorsicht Hand in Hand gehen müssen.
Stat-Highlights:
- 80.000 | Kinder mit Schulbegleitung | So viele Kinder in Deutschland haben derzeit einen individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung nach Eingliederungshilfe. Das 1. KJHSRG wandelt diesen Anspruch ab 2028 in ein kollektives Infrastrukturangebot um, auf das kein Kind mehr individuell klagen kann.
- 70.000+ | Unterschriften gegen das KJHSRG | Die Bundestag-Petition der Lebenshilfe hat bis Ende April mehr als 70.000 Mitzeichnungen gesammelt, mehr als doppelt so viele wie das Quorum von 30.000. Die Frist läuft noch bis zum 25. Mai 2026, die öffentliche Ausschussanhörung ist damit garantiert.
- 25.05.2026 | Letzter Tag der Petition | An diesem Datum endet die Unterzeichnungsfrist für Petition #195716 „Teilhabe ist Menschenrecht“. Danach terminiert der Bundestag-Petitionsausschuss die öffentliche Anhörung, deren genaues Datum noch aussteht.
- 2,7 Mrd. € | Einsparziel des Gesetzes bis 2038 | Das 1. KJHSRG soll ab 2028 jährlich 200 Millionen Euro einsparen, bis 2038 sollen es 2,7 Milliarden Euro jährlich sein. Diese Summen entstehen fast ausschließlich daraus, dass individuelle Begleitungsansprüche durch Pauschalleistungen ersetzt werden.
Verifizierte Belege
- DVJJ: Referentenentwurf 1. KJHSRG (April 2026)
- Lebenshilfe: Reform der Kinder- und Jugendhilfe
- Lebenshilfe: Schon über 70.000 Unterschriften für Petition (29.04.2026)
- Bundestag Petition #195716
- DGKJP: Stellungnahme 1. KJHSRG
- BAGFW: Stellungnahme zum Referentenentwurf KJHSRG (16.04.2026)
- kobinet-nachrichten: Stuttgart — Kinder ohne Schul-Assistenz (Feb. 2026)
Petition unterzeichnen
Aktive Petition — Frist bis 25. Mai 2026.
Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 6. Mai 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.