Der DACH-Vergleich, den niemand führen will

> Wenn die Mittel fehlen, erhalten Kinder einen Sonderschulstatus, um mehr Unterstützung zu bekommen. > — Myriam Ziegler, Bildungsdirektion Zürich

Auf den Punkt

Worum es geht und warum es Familien angeht

  • DACH-Inklusionskrise synchron — Deutschland, Österreich und die Schweiz bewegen sich alle drei zurück zur Separation, trotz unterschiedlicher Gesetzeslage und identischer UN-BRK-Verpflichtung.
  • Österreich erst seit 2023 diskriminierungsfrei — Persönliche Assistenz für autistische Kinder an Bundesschulen wurde erst nach einer Verbandsklage erstritten. Die scheinbare Vorbildwirkung ist juristisch jung und politisch fragil.
  • Schweizer Kostentransparenz entlarvt deutsche Kürzungslogik — Bei 86.000 CHF pro Sonderschulplatz und Jahr versus 18.000 CHF Regelschulplatz zerfällt das fiskalische Hauptargument der Kürzungsbefürworter.
55,9 %
DE: Förderschulquote 2023/24
Mehr als die Hälfte aller Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht in Deutschland weiterhin eine Förderschule. Die Inklusionsquote stagniert bei 44,1 Prozent, fast 17 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK.
63 %
AT: Inklusionsquote 2022/23
Österreich steht laut Statistik Austria auf dem Papier besser da als Deutschland. Der Rechnungshof attestiert dem Land aber eine schleichende Re-Segregation: neue Sonderschulen werden eröffnet.
50 + 30
Neue Sonder- und Förderschulen 2024/25
Kanton Bern eröffnete 50 neue Sonderschulklassen, NRW baut 30 neue Förderschulen. Drei DACH-Länder bewegen sich gleichzeitig gegen die UN-BRK, mit derselben Begründung Ressourcenmangel.
4,8×
Kostenfaktor Sonderschule vs. Regelschule
Im Kanton Bern kostet eine separierte Sonderschule 86.000 CHF pro Schüler:in und Jahr, ein Regelschulplatz nur 18.000 CHF. Inklusion ist deutlich günstiger als Separation, das stärkste Gegenargument zur Kürzungsdebatte.

Auf den Punkt:

  • DACH-Inklusionskrise synchron — Deutschland, Österreich und die Schweiz bewegen sich alle drei zurück zur Separation, trotz unterschiedlicher Gesetzeslage und identischer UN-BRK-Verpflichtung.
  • Österreich erst seit 2023 diskriminierungsfrei — Persönliche Assistenz für autistische Kinder an Bundesschulen wurde erst nach einer Verbandsklage erstritten. Die scheinbare Vorbildwirkung ist juristisch jung und politisch fragil.
  • Schweizer Kostentransparenz entlarvt deutsche Kürzungslogik — Bei 86.000 CHF pro Sonderschulplatz und Jahr versus 18.000 CHF Regelschulplatz zerfällt das fiskalische Hauptargument der Kürzungsbefürworter.

Stat-Highlights:

  • 55,9 % | DE: Förderschulquote 2023/24 | Mehr als die Hälfte aller Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht in Deutschland weiterhin eine Förderschule. Die Inklusionsquote stagniert bei 44,1 Prozent, fast 17 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK.
  • 63 % | AT: Inklusionsquote 2022/23 | Österreich steht laut Statistik Austria auf dem Papier besser da als Deutschland. Der Rechnungshof attestiert dem Land aber eine schleichende Re-Segregation: neue Sonderschulen werden eröffnet.
  • 50 + 30 | Neue Sonder- und Förderschulen 2024/25 | Kanton Bern eröffnete 50 neue Sonderschulklassen, NRW baut 30 neue Förderschulen. Drei DACH-Länder bewegen sich gleichzeitig gegen die UN-BRK, mit derselben Begründung Ressourcenmangel.
  • 4,8× | Kostenfaktor Sonderschule vs. Regelschule | Im Kanton Bern kostet eine separierte Sonderschule 86.000 CHF pro Schüler:in und Jahr, ein Regelschulplatz nur 18.000 CHF. Inklusion ist deutlich günstiger als Separation, das stärkste Gegenargument zur Kürzungsdebatte.

Pull-Quote:

> Wenn die Mittel fehlen, erhalten Kinder einen Sonderschulstatus, um mehr Unterstützung zu bekommen. > — Myriam Ziegler, Bildungsdirektion Zürich

Wenn deutsche Verbände über schulische Inklusion sprechen, blicken sie reflexhaft auf Skandinavien, die Niederlande oder Italien — Länder, in denen der Anteil von Kindern in Förderschulen unter zehn Prozent liegt. Der ehrlichere Vergleich wäre allerdings ein anderer. Denn direkt nebenan, in Österreich und der Schweiz, ringen zwei Länder mit fast identischer Schulstruktur, identischer UN-BRK-Verpflichtung und identischem Lehrkräftemangel um die gleiche Frage — und alle drei verlieren simultan. Wer den DACH-Vergleich nüchtern führt, erkennt: Die deutsche Inklusionskrise ist kein deutsches Sonderproblem, sondern ein deutschsprachiges Strukturproblem. Und sie ist tiefer, als die Zahlen aus Berlin oder Bonn nahelegen.

Die Ausgangsdaten sind ernüchternd. In Deutschland besuchten im Schuljahr 2023/24 laut KMK-Statistik 55,9 Prozent aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule — die Inklusionsquote stagniert bei 44,1 Prozent. In Österreich liegt die Inklusionsquote nach Statistik Austria im Schuljahr 2022/23 bei 63 Prozent, womit Österreich auf den ersten Blick deutlich besser dasteht. In der Schweiz wiederum sind nach Daten der EDK etwa 50 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelklassen integriert. Doch unter dieser oberflächlichen Rangfolge — AT vor CH vor DE — verbirgt sich eine viel beunruhigendere Beobachtung: Die Re-Segregation beschleunigt sich in allen drei Ländern gleichzeitig.

Im Kanton Bern wurden im Schuljahr 2024/25 fünfzig neue Sonderschulklassen eröffnet. In Nordrhein-Westfalen werden, wie die Stiftung im April berichtete, zeitgleich rund 30 neue Förderschulen gebaut. In Österreich attestiert der Rechnungshof eine „Tendenz zu wieder mehr Sonderschulen“. Drei Länder, drei föderale Systeme, identische Bewegungsrichtung — gegen die UN-BRK, gegen das eigene Versprechen. Selbst in Basel-Stadt, einem der progressivsten Schweizer Schulkantone, in dem die Integrationsquote über zehn Jahre von 27 auf 61 Prozent stieg, fordern Lehrkräfte und Politik von links wie rechts inzwischen die „Aufhebung des Kleinklassenverbots“. Übersetzt: zurück zur Separation, weil die Mittel fehlen.

Besonders aufschlussreich ist Österreich. Bis März 2023 schloss ein Erlass des Bildungsministeriums Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen explizit von Persönlicher Assistenz an Schulen aus. Es brauchte eine Verbandsklage des Klagsverbands und ein Urteil des Wiener Handelsgerichts, um diese Diskriminierung formal zu beenden. Erst seit September 2023 — also seit knapp zweieinhalb Jahren — haben autistische Schülerinnen und Schüler an österreichischen Bundesschulen Anspruch auf eine „Schulassistenz“ mit pädagogischem Profil (bis zu 40 Euro netto pro Stunde, einschließlich Schulweg, Schulveranstaltungen und Pflichtpraktika). Was Österreich auf dem Papier inklusiver wirken lässt, ist also juristisch erst seit Kurzem überhaupt erkämpft. Und der Unabhängige Monitoringausschuss zur UN-BRK formuliert weiterhin unmissverständlich: Echte Inklusion erfordert die Auflösung des Sonderschulsystems — die in Österreich nicht stattfindet.

In der Schweiz wiederum offenbart sich ein kostenstrukturelles Paradox, das deutsche Kommunalpolitiker hellhörig machen sollte. Der Kanton Bern beziffert die Kosten pro Schüler in einer separierten Sonderschule auf 86.000 Schweizer Franken pro Jahr, in einer integrativen Sonderschule auf 45.000 Franken, im Regelschulunterricht auf 18.000 Franken. Inklusion ist dort, anders als in der deutschen Debatte um die Schulbegleitungs-Kürzungen suggeriert, nicht teurer — sie ist deutlich günstiger. Zugleich räumt die Zürcher Bildungsdirektorin Myriam Ziegler offen ein, dass Kinder häufig einen Sonderschulstatus bekommen, „weil die Mittel fehlen“, nicht weil sie ihn benötigen. Damit ist die Diagnose Sonderschulbedürftigkeit in der Schweiz strukturell oft eine Ressourcenentscheidung — kein pädagogisches Urteil.

Für autistische Kinder und Jugendliche im DACH-Raum bedeutet das alles drei harte Erkenntnisse. Erstens: Die Zahl autistischer Schüler hat sich in der Schweiz laut Berichten aus den Basler Kantonen in den vergangenen fünf Jahren verdreifacht — eine Zahl, die mit deutschen Trends kompatibel ist (Verdopplung in zehn Jahren laut Correctiv). Zweitens: Der Förderschwerpunkt „Autismus“ existiert in den meisten deutschen Bundesländern nicht als eigene Kategorie, in Österreich erst seit September 2023 in Form der Schulassistenz, in der Schweiz uneinheitlich nach Kanton. Wer keine Kategorie hat, kann nicht steuern. Drittens: In allen drei Ländern wächst der politische Druck, Schulbegleitung zu poolen, zu kürzen oder durch Sonderbeschulung zu ersetzen — in Deutschland im 1. KJHSRG, in Österreich durch die schleichende Wiederbelebung von Sonderschulen, in der Schweiz durch die Eröffnung neuer Sonderschulklassen.

Was bedeutet das für Eltern autistischer Kinder konkret? Zunächst: Der Vergleichsblick ins Nachbarland hilft pragmatisch nur begrenzt — keines der drei DACH-Länder bietet ein Vorbildmodell, das einfach übertragbar wäre. Aber er hilft argumentativ. Wenn das österreichische Bildungsministerium gerichtlich gezwungen werden musste, autistische Kinder von Diskriminierung auszunehmen, dann zeigt das, dass der Klageweg auch im DACH-Raum funktionieren kann. Wenn ein Schweizer Kanton — Basel-Stadt — die Integrationsquote in zehn Jahren mehr als verdoppelte, dann zeigt das, dass das deutsche Argument „Inklusion ist nicht machbar“ widerlegbar ist. Und wenn die Schweizer Zahlen belegen, dass integrative Schulung weniger als ein Viertel der Kosten einer Sonderschule verursacht, dann zerfällt das stärkste fiskalische Argument der deutschen Kürzungsbefürworter.

Lösungsansätze für den DACH-Raum existieren — sie werden nur nicht zusammengedacht. Österreichs Schulassistenz-Modell könnte als Vorbild für eine in Deutschland fehlende, autismus-spezifische Förderkategorie dienen. Die Schweizer Kostentransparenz könnte deutschen Kommunen einen ehrlichen Vergleich erlauben. Und das deutsche Pooling-Verbot in einigen Bundesländern könnte umgekehrt zeigen, was Österreich und die Schweiz nicht haben: einen Rechtsanspruch auf individuelle Bezugsperson. Die Forderung müsste eine DACH-weite Inklusionsallianz sein — getragen von Autismus Deutschland, Autistenhilfe Österreich, autismus schweiz. Sie existiert nicht.

Bleibt zu beobachten, ob die deutsche Stiftung, der österreichische Behindertenrat und autismus schweiz die offensichtliche Gelegenheit ergreifen: nicht jeder für sich gegen das eigene Gesetzespaket zu kämpfen, sondern gemeinsam einen DACH-Standard für autismus-spezifische Schulbegleitung zu fordern. Der Zeitpunkt wäre günstig. In Deutschland steht der Kabinettsbeschluss zum 1. KJHSRG an, in Österreich die nächste Evaluierung der Schulassistenz, in der Schweiz die Konkordat-Reform. Drei Reformfenster, drei Länder, dieselbe Frage. Wer sie zuerst öffnet, prägt die nächsten zehn Jahre.

Wenn die Mittel fehlen, erhalten Kinder einen Sonderschulstatus, um mehr Unterstützung zu bekommen.— Myriam Ziegler, Bildungsdirektion Zürich

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Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 8. Mai 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.

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