> Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen. > — Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender KBV
Worum es geht und warum es Familien angeht
- Honorarkürzung April 2026 — GKV-Kassen senken Psychotherapeuten-Honorare um 4,5%, obwohl schon heute 142 Tage Durchschnittswartedauer bis zum Therapiebeginn bestehen.
- Autisten besonders gefährdet — Autismus-Therapie erfordert spezialisiertes Fachwissen und mehr Zeitaufwand; wirtschaftlicher Druck treibt Therapeuten weg von komplexen Fällen.
- KBV klagt — Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht; Urteil bis Sommer 2026 erwartet — bis dahin ist die Kürzung Realität.
Auf den Punkt:
- Honorarkürzung April 2026 — GKV-Kassen senken Psychotherapeuten-Honorare um 4,5%, obwohl schon heute 142 Tage Durchschnittswartedauer bis zum Therapiebeginn bestehen.
- Autisten besonders gefährdet — Autismus-Therapie erfordert spezialisiertes Fachwissen und mehr Zeitaufwand; wirtschaftlicher Druck treibt Therapeuten weg von komplexen Fällen.
- KBV klagt — Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht; Urteil bis Sommer 2026 erwartet — bis dahin ist die Kürzung Realität.
Stat-Highlights:
- 142 Tage | Durchschnittliche Wartezeit GKV | So lange warten gesetzlich Versicherte heute zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn. Für autistische Menschen liegt die reale Wartedauer noch deutlich höher, weil spezialisierte Praxen rar sind.
- −4,5 % | Honorarkürzung seit 1. April 2026 | Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung niedergelassener Psychotherapeut:innen gesenkt, gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Selbst mit Strukturzuschlag bleiben rund 2,8 Prozent netto Minus pro Praxis.
- < 3 % | Annahmequote Spezialambulanz | Die Berliner Autismus-Spezialambulanz erhält über 1.300 Anfragen pro Monat und kann 35 bis 40 davon übernehmen. Viele andere Spezialambulanzen haben ihre Wartelisten ganz geschlossen.
- 9-fach | Erhöhtes Suizidrisiko | Autistische Erwachsene tragen laut Psychotherapeutenjournal ein bis zu neunfach erhöhtes Suizidrisiko gegenüber anderen psychiatrischen Patientengruppen. Therapeutische Begleitung ist hier nicht Komfort, sondern Schutzfaktor.
Pull-Quote:
> Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen. > — Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender KBV
Seit dem 1. April 2026 verdienen niedergelassene Psychotherapeut:innen in Deutschland 4,5 Prozent weniger für ihre Arbeit. Der Erweiterte Bewertungsausschuss — das Gremium, das GKV-Leistungspreise festsetzt — hat die Kürzung am 12. März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen. Was auf dem Papier wie eine buchhalterische Anpassung klingt, hat für Menschen mit Autismus konkrete, unmittelbare Folgen: In einem Versorgungssystem, das schon jetzt an seinen Grenzen arbeitet, droht sich die Warteschleife weiter zu verlängern — und der Zugang zur spezialisierten Therapie, der für viele Autisten ohnehin kaum erreichbar ist, noch schwieriger zu werden.
Warum die Autismus-Gemeinschaft besonders betroffen ist
Das Kernproblem liegt in der Struktur der ambulanten Psychotherapie. Laut einer Befragung niedergelassener Therapeut:innen, die im Psychotherapeutenjournal 1/2026 veröffentlicht wurde, schätzen über 80 Prozent jener Therapeuten ohne spezialisiertes Autismus-Angebot ihr Fachwissen als unzureichend ein — und nennen das als Hauptgrund, warum sie autistische Patient:innen ablehnen. Spezialisierte Diagnostik und Behandlung bei Autismus erfordert nicht nur Fachwissen über differentielle Diagnoseverfahren, sondern auch sensibel angepasste Kommunikation, sensorische Rücksichtnahme und deutlich längere Erstgespräche. Das kostet Zeit — und genau diese Zeit wird unter dem bestehenden Abrechnungssystem schlecht vergütet.
Die Honorarkürzung verschärft diesen Mechanismus: Was bereits wirtschaftlich unattraktiv war, wird noch unattraktiver. Aus Sicht einer niedergelassenen Praxis bedeutet das ein noch stärkeres Incentive, unkomplizierte Fälle zu bevorzugen und komplexe, zeitintensive Patientengruppen — wie autistische Menschen — abzuweisen. Wohnzimmer Neurodivers e.V., ein Selbsthilfeverband mit über 4.000 Mitgliedern, benennt das direkt in seiner Pressemitteilung: Die Honorarkürzung treffe ADHS und Autismus besonders hart, weil „spezifische Expertise, differenzierte diagnostische Verfahren sowie individuell angepasste Behandlungsansätze“ erforderlich seien, die im aktuellen Vergütungsrahmen schon jetzt kaum kostendeckend seien.
Der Stand der Versorgung — bevor die Kürzung kam
Schon vor dem 1. April 2026 war die Lage für Autisten ernüchternd. In Deutschland gibt es nach Schätzungen des Psychotherapeutenjournals bundesweit etwa ein Dutzend spezialisierter Ambulanzen für autistische Erwachsene — bei einer Prävalenz von etwa 1–2 Prozent der Bevölkerung. Die Berliner Spezialambulanz erhält monatlich über 1.300 Anfragen und kann davon 35 bis 40 bearbeiten — eine Annahmequote von weniger als drei Prozent. Viele Einrichtungen haben ihre Wartelisten bereits vollständig geschlossen. Wer einen regulären Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten sucht, wartet im GKV-Durchschnitt bereits heute 142 Tage vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn — und das betrifft die Gesamtbevölkerung, nicht autistische Menschen, für die der Weg deutlich länger ist.
Hinzu kommt: Seit März 2026 hat Deutschland keine gültige AWMF-Leitlinie mehr für Autismus-Therapie (028-047, abgelaufen am 23. März 2026). Es gibt damit weder einen aktuellen diagnostischen Standard noch eine verbindliche Empfehlungsgrundlage für Therapeuten — was zusätzlich Unsicherheit schafft und den Rückzug aus der Autismus-Versorgung begünstigt.
Was die Kürzung in Zahlen bedeutet
Technisch gesehen beträgt die Netto-Kürzung nicht zwingend 4,5 Prozent: Gleichzeitig wurden die sogenannten Strukturzuschläge (für Personalkosten) rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,25 Prozent erhöht. Selbst Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, landen aber laut BPtK bei einer Netto-Absenkung von rund 2,8 Prozent. Praxen ohne Anspruch auf Strukturzuschläge tragen die volle 4,5-Prozent-Last.
Zum Kontext: Psychotherapeut:innen verdienen nach Praxiskosten rund 52 Euro Überschuss pro Arbeitsstunde — etwa die Hälfte vergleichbarer Arztgruppen, wie die BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke betont. Die Entscheidung nennt sie „Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“: undifferenziert, ohne Rücksicht auf Versorgungsrealitäten.
Politische Reaktionen und rechtliche Lage
Die KBV hat angekündigt, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage einzureichen. Der Verband der Deutschen Psychotherapeutischen Vereinigung (DPtV) schließt sich an. Laut DPtV-Informationen ist „bis Sommer 2026 Klarheit über die Richtung des Verfahrens“ zu erwarten.
Am 15. April 2026 demonstrierten rund 4.000 Therapeut:innen in Berlin gegen die Kürzung. Weitere Kundgebungen folgen: Hannover (10. Mai 2026) und Deggendorf (16. Mai 2026). Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther sprach von einer Entscheidung, die „die bestehende Schieflage im Gesundheitssystem weiter verschärft“ und Fehlanreize für eine Zweiklassenmedizin schaffe — zulasten GKV-Versicherter.
Das Bundesgesundheitsministerium und die GKV-Spitzenverbände haben sich bisher hinter den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses gestellt.
Was das für autistische Menschen und Familien konkret bedeutet
Für Familien autistischer Kinder und Jugendlicher heißt das: Ambulante Psychotherapie — etwa zur Behandlung von Begleiterkrankungen wie Angststörungen, Depression oder Zwängen, die bei Autismus häufig auftreten — wird noch schwerer zugänglich. Wer auf Eingliederungshilfe (SGB IX/VIII) setzt, findet Spezialisten schwerer; wer privat zahlen kann, hat bessere Chancen.
Besonders alarmierend: Laut Psychotherapeutenjournal haben autistische Erwachsene ein bis zu neunfach erhöhtes Suizidrisiko im Vergleich zu anderen psychiatrischen Patientengruppen. Psychotherapeutische Begleitung ist kein Luxus — sie kann lebenswichtig sein. Eine Versorgungsstruktur, die ökonomische Anreize gegen die Behandlung dieser Gruppe setzt, hat unmittelbare Konsequenzen für Leben und Gesundheit.
Ausblick
Ob die KBV-Klage Erfolg hat, entscheidet sich voraussichtlich bis Sommer 2026. Selbst bei einem Erfolg wäre die Honorarsenkung für Monate rückwirkend zu hinterfragen. In der Zwischenzeit gibt es keine schnelle Lösung: Familien, die jetzt einen Therapieplatz suchen, werden die Auswirkungen spüren, bevor jeder Rechtsbehelf greift.
Was die Situation mittelfristig verbessern könnte: eine neue AWMF-Leitlinie, die Therapeuten klare Empfehlungen gibt; gezielte Finanzierungsanreize für spezialisierte Autismus-Versorgung; und eine Reform der Bedarfsplanung, die die reale Nachfrage — nicht historische Versorgungsquoten — als Maßstab nimmt. All das fehlt. Stattdessen wird gespart.
Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen.— Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender KBV
Verifizierte Belege
- Wohnzimmer Neurodivers e.V.: Pressemitteilung Honorarkürzung
- KBV: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um fast fünf Prozent gekürzt (12.3.2026)
- KBV: Paukenschlag — Klage gegen Honorarkürzung
- BPtK: Absenkung der Honorare inakzeptabel
- DPtV: Honorarkürzung im Fokus
- Psychotherapeutenjournal 1/2026: Psychotherapie bei Erwachsenen mit Autismus
- Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne): Stellungnahme zur Honorarkürzung
- KV Nordrhein: Honorarkürzung gefährdet Versorgung
Förderwege kennen
Die Autismus-Stiftung Deutschland bündelt die wichtigsten Sozialleistungs-Pfade für Familien.
Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 5. Mai 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.