Für Eltern: Ihr Wegweiser bei Autismus in der Familie

Wenn Ihr Kind die Diagnose Autismus erhält, verändert sich vieles. Plötzlich stehen Fragen im Raum, die vorher keine Rolle spielten: Welche Förderung braucht mein Kind? Welche Rechte haben wir? Wie sichern wir die Zukunft unserer Familie? Die Diagnose kann verunsichern, aber sie ist auch ein Anfang: der Anfang eines klareren Weges mit den richtigen Unterstützungen.

Die Autismus-Stiftung ist kein Therapieanbieter. Wir sind Ihr Partner für alles, was über den Alltag hinausgeht: rechtliche Absicherung, finanzielle Vorsorge und ein verlässliches Netzwerk. Seit 2015 begleiten wir Familien in ganz Deutschland, von der ersten Orientierung nach der Diagnose bis zur langfristigen Nachlassplanung.

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen, die Eltern von Kindern im Autismus-Spektrum beschäftigen. Egal ob Ihr Kind gerade erst diagnostiziert wurde oder ob Sie seit Jahren nach den richtigen Antworten suchen.

Was Eltern von autistischen Kindern beschäftigt

In unserer Beratung erleben wir, dass die Sorgen von Eltern sich über die Jahre verändern, aber nie aufhören. Die Fragen werden anders, nicht weniger. Hier die Themen, die uns am häufigsten begegnen:

Zukunftssicherheit

Die drängendste Frage vieler Eltern: Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Wie stelle ich sicher, dass es versorgt ist, betreut wird und von meinem Vermögen profitiert, ohne Sozialleistungen zu verlieren?

Rechtliche Klarheit

Was ist ein Behindertentestament? Wie schütze ich das Erbe vor dem Sozialamt? Welche Vollmachten brauche ich? Die rechtlichen Grundlagen sind komplex, aber essentiell. Zum Behindertentestament

Finanzielle Vorsorge

Welche Möglichkeiten gibt es, Geld langfristig und zweckgebunden für mein Kind zurückzulegen? Eine Zustiftung ab 2.500 Euro wächst dauerhaft im Stiftungsvermögen und arbeitet für Ihr Kind. Zur Zustiftung

Vernetzung

Wie finde ich andere betroffene Familien, kompetente Therapeuten und verlässliche Unterstützer? Unser Verzeichnis mit über 6.400 Einrichtungen hilft bei der Suche. Zum Verzeichnis

Die ersten Schritte nach der Diagnose

Eine Autismus-Diagnose öffnet Türen zu Leistungen und Hilfen, die ohne Diagnose nicht zugänglich sind. Die folgenden Schritte können Sie sofort einleiten. Lassen Sie sich dabei nicht von der Bürokratie entmutigen: Die meisten dieser Anträge laufen parallel, und Beratungsstellen wie der Integrationsfachdienst oder die Autismus-Stiftung unterstützen Sie dabei.

Frühförderung beantragen

Für Kinder bis 6 Jahre: Die interdisziplinäre Frühförderung umfasst Sprach-, Ergotherapie und heilpädagogische Förderung. Sie wird von Krankenkassen und Sozialhilfeträgern gemeinsam finanziert. Antrag über Kinderarzt oder Sozialpädiatrisches Zentrum. Wichtig: Je früher desto besser. Ab Diagnose sofort beantragen.

Pflegegrad beantragen

Auch bei Autismus ohne körperliche Beeinträchtigung besteht oft Anspruch auf Pflegegrad 1 bis 3, in schweren Fällen höher. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst beurteilt. Antrag bei der Pflegekasse. Mögliche Leistungen: Pflegegeld bis zu 901 Euro pro Monat (Pflegegrad 5), Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Beim zuständigen Versorgungsamt (Antrag online oder persönlich möglich). Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Vorteile: steuerlicher Pauschbetrag, Fahrkostenerstattung, Nachteilsausgleiche in der Schule und bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst für das betreuende Elternteil.

Schulbegleitung beantragen

Eine Schulbegleitung (Inklusionshelfer) unterstützt Ihr Kind individuell im Unterricht. Rechtsgrundlage: Paragraf 35a SGB VIII (unter 18) oder Paragraf 112 SGB IX (ab 18). Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt. Vorherige Beratung durch die Autismus-Ambulanz oder eine Beratungsstelle ist empfehlenswert.

Überfordert von der Bürokratie? Wir helfen Ihnen durch den Antragsdschungel.

Kostenlose Erstberatung

Wenn Ihr Kind in die Schule kommt

Die Schulzeit ist für viele autistische Kinder die anspruchsvollste Phase. Die sozialen Anforderungen steigen, der Leistungsdruck wächst und die sensorischen Reize in einem Klassenzimmer mit 25 Kindern können überwältigend sein. Gleichzeitig hat das Bildungssystem eine wachsende Palette an Unterstützungsinstrumenten, wenn man weiß, wo man sie beantragen muss. Die folgenden Bereiche sind besonders relevant:

Nachteilsausgleiche

Mehr Zeit bei Prüfungen, ruhigere Prüfungsräume, mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise. Beantragen Sie diese beim Schulsekretariat mit ärztlichem Attest oder Gutachten des SPZ. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Schulform und Inklusion

Regelschule mit Unterstützung, Förderschule oder Schulbegleitung: Welche Schulform am besten passt, hängt vom Kind ab. Das Schulamt berät zur geeigneten Schulform. Die Erfahrung zeigt, dass die individuelle Passung wichtiger ist als das Etikett der Schulform.

Therapie im Schulalter

Soziales Kompetenztraining, Verhaltenstherapie, Ergotherapie: Im Schulalter verschieben sich die Schwerpunkte der Förderung. Die Kassenbewilligung erfolgt über den Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater. Lange Wartezeiten einplanen. Diagnoseweg für Kinder

Autistisches Burnout erkennen

Viele Kinder funktionieren in der Schule durch Masking und brechen zu Hause zusammen. Das ist kein Verhaltensproblem, sondern Erschöpfung durch ständige Anpassung. Schule und Therapeut sollten darüber informiert sein. Anzeichen erkennen

Langfristig denken: Vorsorge für Ihr Kind

Die häufigste Frage, die Eltern uns stellen: Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Frage ist berechtigt, wichtig und verdient eine sorgfältige Antwort. Die gute Nachricht: Es gibt bewährte Instrumente, die Ihr Kind absichern, ohne Sozialleistungen zu gefährden. Je früher Sie sich damit befassen, desto mehr Optionen stehen offen. Die Autismus-Stiftung berät Sie kostenlos und vertraulich zu drei zentralen Vorsorgethemen:

Behindertentestament

Ein speziell gestaltetes Testament, das sicherstellt, dass Ihr Kind vom Erbe profitiert, ohne Sozialleistungen zu verlieren. Ohne ein Behindertentestament kann das Sozialamt das Erbe zur Deckung von Leistungen heranziehen. Mehr erfahren

Nachlassplanung

Vollmachten, Verfügungen, Kontovollmachten: Wer regelt was, wenn Sie nicht mehr da sind? Eine strukturierte Nachlassplanung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Kind auch ohne Sie gut versorgt ist. Mehr erfahren

Zustiftung

Ab 2.500 Euro können Sie Kapital in das Stiftungsvermögen einbringen, das dauerhaft erhalten bleibt. Nur die Erträge werden für Förderprojekte verwendet. Steuerlich absetzbar bis zu 1 Million Euro über 10 Jahre. Mehr erfahren

Auch Großeltern können vorsorgen: Durch eine testamentarische Verfügung oder eine Zustiftung zu Lebzeiten. Die Autismus-Stiftung berät Sie vertraulich und ohne Zeitdruck. Alle Vorsorge-Themen | Persönliche Beratung

Häufige Fragen von Eltern

Mein Kind ist noch klein. Muss ich mich jetzt schon um Vorsorge kümmern?

Ja, nicht aus Angst, sondern weil frühzeitige Planung die meisten Optionen offenhält. Ein Behindertentestament sollte idealerweise aufgesetzt werden, sobald klar ist, dass Ihr Kind langfristig Unterstützung brauchen wird. Die Autismus-Stiftung bietet eine kostenlose Erstberatung, um Ihren individuellen Bedarf einzuschätzen.

Wird das Sozialamt die Erbschaft meines Kindes einziehen?

Ohne Vorsorge: ja, das kann passieren. Wenn Ihr Kind Sozialleistungen bezieht (Grundsicherung, Eingliederungshilfe) und Vermögen über dem Schonbetrag erbt, werden die Leistungen eingestellt. Ihr Kind muss das Erbe aufbrauchen, bevor die Hilfe wieder greift. Ein korrekt aufgesetztes Behindertentestament verhindert genau das. Zum Behindertentestament

Wo finde ich Therapeuten und Einrichtungen in meiner Nähe?

Unser Einrichtungsverzeichnis umfasst über 6.400 Anlaufstellen bundesweit: Sozialpädiatrische Zentren, Autismus-Therapiezentren, Beratungsstellen und Wohneinrichtungen. Filtermöglichkeiten nach Postleitzahl, Bundesland und Einrichtungstyp. Zum Einrichtungsverzeichnis

Gibt es finanzielle Unterstützung für Eltern?

Ja. Neben dem Pflegegeld (bis zu 901 Euro pro Monat) können Sie Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro pro Jahr), Kurzzeitpflege und steuerliche Pauschbeträge in Anspruch nehmen. Der Schwerbehindertenausweis Ihres Kindes kann Ihnen als Elternteil Zusatzurlaub und steuerliche Erleichterungen verschaffen. Die genauen Ansprüche hängen vom Pflegegrad und GdB ab. Alle Ansprüche

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Sie sind nicht allein. Wir begleiten Sie von der Diagnose bis zur Zukunftssicherung.

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