Stifter werden: So wird aus Ihrem Wunsch konkrete Wirkung

Sie haben entschieden, die Autismus-Stiftung dauerhaft zu unterstützen? Dann stehen Ihnen verschiedene Wege offen, Stifterin oder Stifter zu werden. Ob Sie einen Betrag zu Lebzeiten einbringen, die Stiftung in Ihrem Testament bedenken oder eine eigene Namenszustiftung gründen möchten, entscheidet sich nach Ihren persönlichen Zielen und Ihrer Lebenssituation. Diese Seite führt Sie durch die praktischen Schritte und zeigt, wie der Beratungsprozess abläuft.

Jeder Weg beginnt mit einem Gespräch. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Situation zu verstehen, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam herauszufinden, welche Form der Zuwendung am besten zu Ihnen passt. Die Beratung ist kostenlos, unverbindlich und vertraulich. Wenn Sie zunächst wissen möchten, warum sich Menschen überhaupt für eine Stiftung entscheiden, lesen Sie unsere Seite Warum Menschen stiften.

Drei Wege, Stifter zu werden

Die Autismus-Stiftung bietet drei Hauptwege, um dauerhaft Wirkung zu entfalten. Alle drei sind erbschaft- und schenkungsteuerfrei, steuerlich absetzbar und langfristig auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Sie lassen sich miteinander kombinieren und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.

Zustiftung zu Lebzeiten

Sie bringen ab 2.500 Euro einen Betrag in das dauerhafte Stiftungsvermögen ein. Nur die Erträge werden verwendet, das Kapital bleibt erhalten. Ab 50.000 Euro ist eine Namenszustiftung möglich. Ideal für Menschen, die heute Wirkung entfalten und gleichzeitig steuerlich profitieren möchten. Zur Zustiftung

Testamentarisches Vermächtnis

Sie bedenken die Autismus-Stiftung in Ihrem Testament mit einem Geldbetrag, einem Gegenstand oder einem prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Ihr Vermögen bleibt zu Lebzeiten vollständig bei Ihnen, nach dem Erbfall fließt Ihr Vermächtnis in die Stiftungsarbeit. Stiften per Testament

Namenszustiftung

Sie gründen innerhalb der Autismus-Stiftung einen eigenen Namensfonds, zum Beispiel zu Ehren eines Angehörigen oder als Ausdruck Ihres persönlichen Engagements. Der Fonds trägt Ihren Namen oder den Namen einer nahestehenden Person und wird zweckgebunden verwaltet. Zur Namenszustiftung

Noch unsicher, welcher Weg zu Ihnen passt? Wir beraten Sie kostenfrei und vertraulich.

Persönliches Gespräch

So läuft der Beratungsprozess ab

Der Weg zur Stifterin oder zum Stifter ist weniger kompliziert, als viele vermuten. In der Regel genügen drei bis vier persönliche Gespräche, um alle Fragen zu klären und den richtigen Weg für Sie festzulegen. Sie entscheiden das Tempo, nichts geschieht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Die folgenden vier Schritte strukturieren unseren gemeinsamen Weg.

1. Erstgespräch

In einem ersten, unverbindlichen Gespräch (per Telefon, Videocall oder persönlich) lernen wir uns kennen. Sie schildern Ihre Situation und Ihre Überlegungen, wir erklären die verschiedenen Möglichkeiten. Am Ende haben Sie einen klaren Überblick, ohne jede Verpflichtung.

2. Konzeption

Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, das zu Ihrer Lebenssituation passt: die passende Form (Zustiftung, Vermächtnis, Namenszustiftung), die passende Höhe, den passenden Zweck. Wir beziehen auf Wunsch Ihre Familie, Ihren Steuerberater oder Ihren Notar mit ein.

3. Umsetzung

Sobald Sie sich entschieden haben, setzen wir das Konzept um. Bei einer Zustiftung erhalten Sie einen Vertrag und eine Spendenquittung, bei einem Testament vermitteln wir auf Wunsch einen spezialisierten Notar. Alle Formalitäten werden klar und transparent geregelt.

4. Begleitung

Nach der Umsetzung bleiben wir in Kontakt. Sie erhalten jährliche Berichte über die Wirkung Ihres Engagements und werden zu Stifterversammlungen und Veranstaltungen eingeladen. So erleben Sie, was Ihre Zuwendung bewirkt.

Für wen passt welcher Weg?

Die Wahl des richtigen Weges hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Vermögensstruktur, Familiensituation und Ihren langfristigen Zielen. Drei typische Konstellationen zeigen, wie unterschiedlich Stifterinnen und Stifter vorgehen.

Junge Eltern

Lisa, 42, Mutter einer Tochter im Spektrum, bringt jährlich 2.500 Euro als Zustiftung ein und plant, die Summe über die Jahre zu erhöhen. So entsteht Schritt für Schritt ein Stifterprofil, und die jährliche Absetzbarkeit entlastet die Steuerlast.

Angehörige im Ruhestand

Johanna, 68, Mutter eines erwachsenen Sohnes im Spektrum, kombiniert eine Namenszustiftung zu Lebzeiten (50.000 Euro) mit einem testamentarischen Vermächtnis (100.000 Euro). So entsteht eine dauerhafte, sichtbare Zuwendung zu Ehren ihres Sohnes.

Großeltern und Vermächtnisgeber

Peter, 72, Großvater eines Enkelkindes im Spektrum, setzt die Autismus-Stiftung als Miterbin zu 25 Prozent in seinem Testament ein. Die Familie bleibt Haupterbe, ein bedeutender Anteil fließt dauerhaft in die Stiftungsarbeit.

Was Sie für das Erstgespräch mitbringen sollten

Ein strukturiertes Erstgespräch spart Zeit und gibt Ihnen schnell Klarheit. Sie müssen nichts Besonderes vorbereiten, aber folgende Überlegungen helfen uns, Ihre Situation einzuschätzen und passende Vorschläge zu machen. Alle Informationen bleiben vertraulich und werden ausschließlich für die Beratung genutzt.

Persönlicher Hintergrund

Welcher Bezug zum Autismus-Spektrum besteht? Gibt es Angehörige, die betroffen sind? Welche Motivation steht hinter Ihrem Wunsch, die Stiftung zu unterstützen? Diese Fragen helfen uns, den passenden Zweck und die passende Form zu finden. Es gibt keine richtige oder falsche Antwort.

Rahmen der Zuwendung

In welcher Größenordnung denken Sie? Geht es um einen einmaligen Betrag, eine regelmäßige Zustiftung oder ein Vermächtnis? Sind Familie und Angehörige bereits eingebunden? Je klarer Ihre Vorstellungen, desto konkreter können wir beraten. Aber auch offene Gespräche sind möglich und sinnvoll.

Häufige Fragen zum Stifterwerden

Muss ich mich sofort entscheiden?

Nein. Das Erstgespräch ist vollkommen unverbindlich. Viele Stifterinnen und Stifter nehmen sich mehrere Monate Zeit, um in Ruhe zu überlegen, mit der Familie zu sprechen oder die steuerlichen Aspekte mit ihrem Berater zu klären. Wir begleiten Sie in Ihrem Tempo.

Kann ich meine Zustiftung später anpassen?

Ja, eine Zustiftung kann jederzeit durch weitere Beträge erhöht werden. Auch der Verwendungszweck kann in Absprache mit der Stiftung angepasst werden, solange er im Rahmen der Satzung bleibt. Eine einmal eingebrachte Zustiftung kann allerdings nicht zurückgefordert werden, das ist im Stiftungsrecht so geregelt.

Kostet die Beratung etwas?

Nein. Die Beratung durch die Autismus-Stiftung ist kostenlos. Wenn Sie im Laufe des Prozesses externe Beratung benötigen (Notar, Fachanwalt, Steuerberater), entstehen dort jeweils eigene Honorare. Wir empfehlen Fachleute, nehmen aber keine Vermittlungsprovision.

Wie erhalte ich Rückmeldungen zur Wirkung?

Alle Stifterinnen und Stifter erhalten jährlich einen Tätigkeitsbericht mit konkreten Zahlen zu den geförderten Projekten. Zusätzlich laden wir zu Stifterversammlungen und Veranstaltungen ein, bei denen Sie die Arbeit der Stiftung direkt erleben und andere Stifterinnen und Stifter kennenlernen können.

Bereit für den ersten Schritt? Wir freuen uns auf Ihr Gespräch.

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