Was die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe für autistische Familien bedeutet

Das Bundesministerium fuer Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 23. Maerz 2026 einen Referentenentwurf fuer das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) vorgelegt. Die Fachverbaende bewerten den Entwurf ueberwiegend kritisch. Autismus Deutschland hat am 16. April 2026 eine ausfuehrliche Stellungnahme eingereicht und lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Der Paritaetische Gesamtverband hat einen Appell gegen die geplanten Einsparungen in der Jugendhilfe gestartet.

Auf dieser Seite ordnen wir ein, was die Reform fuer autistische Kinder, Jugendliche und ihre Familien konkret bedeuten koennte und wo Sie sich weiter informieren und beteiligen koennen.

Worum es geht

Der Entwurf

Ein reines Spargesetz mit Aenderungen am SGB VIII. Der Begriff Inklusion ist im Titel entfallen. Die Verbaende sprechen von Einsparungen, nicht von Strukturverbesserung.

Warum es uns angeht

Autistische Kinder und Jugendliche stehen an der Schnittstelle SGB VIII und SGB IX. Wenn Ansprueche verwaessert werden, trifft das unsere Zielgruppe besonders hart.

Wer sich einbringt

Autismus Deutschland als Fachverband und der Paritaetische Gesamtverband als Sozialverband haben Stellung bezogen. Die Ministerpraesidentenkonferenz hat viele Kuerzungen abgeschwaecht, die Grundrichtung bleibt.

Fuenf Punkte, die fuer autistische Familien besonders wichtig sind

Aus der Stellungnahme von Autismus Deutschland (16. April 2026) haben wir die fuer unsere Zielgruppe relevanten Punkte herausgezogen und in verstaendliche Sprache uebersetzt.

1. Ansprueche werden verschmolzen

Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe sollen kuenftig in einem gemeinsamen Bescheid zusammengefasst werden. Wer nur gegen die Ablehnung der Eingliederungshilfe Widerspruch einlegen will, muss die Teil-Beschwer selbst ermitteln. Das setzt juristisches Fachwissen voraus, das die meisten Familien nicht haben.

2. Vorrang von infrastrukturellen Angeboten

Anleitung und Begleitung in Kita, Schule oder Hochschule sollen kuenftig ueber allgemeine infrastrukturelle Angebote laufen. Der individuelle Anspruch auf Einzelfallhilfe wird nachrangig. Fuer viele autistische Kinder ist gerade die individuelle Begleitung aber unverzichtbar.

3. Wunsch- und Wahlrecht bleibt schwach

Im SGB IX muessen angemessene Wuensche beruecksichtigt werden. Im neuen SGB VIII bleibt der Wortlaut eine Soll-Vorschrift. Das ist mit dem Selbstbestimmungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention schwer vereinbar.

4. Verfahrenslotsen ohne echte Unabhaengigkeit

Die geplanten Verfahrenslotsen sollen bei den Jugendaemtern angesiedelt sein. Damit sind sie nicht unabhaengig von dem Amt, das ueber die Hilfen entscheidet. Familien brauchen eine Beratung, die ausschliesslich in ihrem Interesse handelt.

5. Unsicherheit fuer Autismus-Therapie-Zentren

Autismus-Therapie-Zentren erbringen komplexe ambulante Leistungen, oft mit mehr als 10 Mitarbeitenden. Der Entwurf sieht fuer sie ab 2033 keine passenden Leistungsvereinbarungen mehr vor. Das kann die Versorgung mit autismus-spezifischer Therapie langfristig gefaehrden.

Der uebergeordnete Punkt

Kosteneinsparungen bei der Eingliederungshilfe stehen den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen. Teilhabe ist ein Menschenrecht. Genau daran haelt Autismus Deutschland in der Stellungnahme fest.

Drei konkrete Wege, sich einzubringen

Die Fachstellungnahme lesen und teilen

Die vollstaendige Stellungnahme von Autismus Deutschland ist oeffentlich. Sie erklaert im Detail, welche Regelungen problematisch sind und was Fachverbaende stattdessen fordern.

Zu autismus.de

Den Appell des Paritaetischen unterstuetzen

Der Paritaetische Gesamtverband koordiniert einen breiten Appell gegen die Einsparungen in Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss. Auf der Seite des Verbandes finden Sie Materialien und Unterstuetzungsmoeglichkeiten.

Zum Paritaetischen

Politische Ansprechpartner einbinden

Ihr direkter Bundestagsabgeordneter und Ihre Landesregierung sind erreichbar. Eine sachliche Rueckmeldung aus Ihrer persoenlichen Betroffenheit hat Gewicht, gerade weil sie selten kommt. Zu jedem Wahlkreis gibt es Kontaktseiten des Bundestages.

Abgeordnete finden

Wie es weitergeht

Der Referentenentwurf ist noch nicht Gesetz. Nach der Anhoerung der Verbaende wird das Ministerium einen Kabinettsentwurf vorlegen, danach folgen Bundestag und Bundesrat. Das ist die Phase, in der Rueckmeldungen aus der Praxis noch wirken koennen. Bereits im Verfahren vor der Ministerpraesidentenkonferenz am 25. Juni 2026 sind auf breiten Protest hin von den urspruenglich 70 sehr konkreten Einsparvorschlaegen auf 108 Seiten nur vierzehn Seiten mit allgemeineren Zielbestimmungen uebriggeblieben. Der Druck aus der Fachoeffentlichkeit hat also nachweislich Wirkung.

Was Familien jetzt konkret fragen

Aendert sich fuer meine Autismus-Therapie sofort etwas?

Nein. Der Entwurf ist noch nicht Gesetz. Bis zu einer Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat und dem Inkrafttreten wuerden weitere Monate vergehen. Auch danach sind lange Uebergangsfristen vorgesehen. Aktuelle Therapien und Hilfen laufen unveraendert weiter.

Betrifft die Reform auch Erwachsene mit Autismus?

Nur mittelbar. Die Reform betrifft die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Fuer Erwachsene bleibt die Eingliederungshilfe im SGB IX massgeblich. Wichtig ist der Uebergang von Jugendlichen ins Erwachsenensystem, an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX. Genau diese Schnittstelle soll die Reform neu ordnen.

Was ist der Unterschied zwischen SGB VIII und SGB IX?

Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe (Erziehungshilfen, Jugendaemter, Jugendhilfeleistungen). Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, einschliesslich der Eingliederungshilfe fuer Kinder und Erwachsene mit koerperlichen oder geistigen Behinderungen. Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Diagnose fallen je nach Ausformung mal in das eine, mal in das andere System.

Werden Autismus-Therapie-Zentren geschlossen?

Kurzfristig nicht. Autismus Deutschland weist aber darauf hin, dass die im Entwurf vorgesehenen Uebergangsregelungen bis Ende 2032 fuer die Autismus-Therapie-Zentren zu kurz greifen. Ohne eine langfristig sichere Regelung fuer komplexe ambulante Angebote koennte die Versorgungslage sich mittelfristig verschlechtern.

Was ist ein Verfahrenslotse?

Ein Verfahrenslotse soll Familien durch die Antragsverfahren fuer Jugendhilfe- und Eingliederungshilfe-Leistungen begleiten. Die Rolle ist seit 2024 im SGB VIII vorgesehen, wird bisher aber uneinheitlich umgesetzt. Autismus Deutschland fordert, dass Verfahrenslotsen unabhaengig vom Jugendamt agieren muessen, aehnlich den bestehenden Ergaenzenden Unabhaengigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB).

Welche Rolle spielt die Autismus-Stiftung dabei?

Wir sind kein politischer Interessenverband. Als informationsorientierte Stiftung verweisen wir auf die Arbeit der Fachverbaende, die die politische Rolle einnehmen. Autismus Deutschland ist hier der etablierte fachliche Absender. Unsere Aufgabe ist es, Familien, Fachleute und Interessierte verstaendlich zu informieren, damit sie sich eine eigene Meinung bilden und wenn sie moechten aktiv werden koennen.

Bleiben Sie informiert

Wir schreiben in unserem Newsletter, sobald sich am Gesetzentwurf oder in der Fachdebatte Wesentliches bewegt. Ausserdem melden wir uns bei relevanten Beschluessen von Bundestag und Bundesrat.

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