Gemeinnütziges Testament: Vermögen sinnvoll vererben

Ein gemeinnütziges Testament verbindet private Nachlassplanung mit gesellschaftlicher Wirkung. Sie sichern Ihre Angehörigen ab und lenken zugleich einen Teil Ihres Vermögens in einen Zweck, der Ihnen wichtig ist. Das ist rechtlich klar geregelt und in der Praxis oft unkomplizierter, als es scheint.

Wir beraten diskret und persönlich, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Notarin oder Ihrem Rechtsanwalt. Ziel ist ein Testament, das Ihrer Lebenslage entspricht und keine offenen Fragen hinterlässt.

Drei bewährte Gestaltungswege

Je nach Situation passen unterschiedliche Formen. Diese drei Wege tauchen in unserer Beratung am häufigsten auf.

Vermächtnis

Ein bestimmter Betrag oder Gegenstand geht an die Stiftung, ohne dass Erbinnen und Erben betroffen sind. Der einfachste und häufigste Weg.

Teil-Erbeinsetzung

Die Stiftung wird neben Angehörigen als Miterbin eingesetzt. Sinnvoll bei klaren Quoten und stabilen Familienverhältnissen.

Alleinerbeinsetzung

Besonders bei Menschen ohne direkte Angehörige ein stimmiger Weg. Die Stiftung übernimmt die Abwicklung vollständig.

Sie überlegen, welcher Weg zu Ihrer Lebenslage passt? Wir hören zu.

Erstgespräch vereinbaren

Drei Vorteile, die in der Praxis überzeugen

Neben dem ideellen Wert spielen auch handfeste Überlegungen eine Rolle.

Vollständig steuerbefreit

Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind von Erbschaftsteuer befreit. Ein Teil des Vermögens bleibt vollständig erhalten.

Gestaltbar bis ins Detail

Sie können den Zweck präzise benennen, etwa Beratung, Forschung oder ein konkretes Projekt. Eigene Wünsche werden respektiert.

Entlastung für Erbinnen und Erben

Gut formulierte Regelungen nehmen der Familie Aufgaben ab und vermeiden Unsicherheiten in der Abwicklung.

Häufige Fragen

Benötige ich einen Notar?

Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit, ist aber nicht zwingend. Ein eigenhändiges Testament kann ebenso gültig sein, sollte aber sorgfältig formuliert werden.

Kann ich Angehörige gleichzeitig berücksichtigen?

Ja. Pflichtteile bleiben immer geschützt. Im Rahmen der freien Quote können Sie Ihre Angehörigen und gemeinnützige Zwecke kombinieren.

Wie kann ich das Testament später ändern?

Jederzeit. Ein Testament ist bis zum Lebensende widerrufbar und änderbar. Niemand bindet sich vorzeitig.

Wer kümmert sich um die Abwicklung?

Auf Wunsch setzen Sie eine Testamentsvollstreckung ein. Die Stiftung kann diese Rolle in geeigneten Fällen übernehmen oder vermitteln.

Ein gutes Testament ist eine letzte, sehr persönliche Botschaft. Wir begleiten Sie.

Termin vereinbaren