Fur Rechtsanwalte im Erbrecht, Sozialrecht oder Familienrecht
Die Autismus-Stiftung Kassel ist eine gemeinnützige Stiftung, die autistische Menschen und ihre Familien unterstützt. Zu unseren Interessenten und Unterstützern gehören viele Eltern und Großeltern, die sich mit dem Thema Nachlassplanung und Behindertentestament befassen. Für diese Menschen suchen wir qualifizierte rechtliche Ansprechpersonen, die wir empfehlen können.
Wir bieten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Erbrecht, Sozialrecht oder Familienrecht tätig sind, eine einfache, unkomplizierte Kooperation. Kein Vertrag, kein Aufwand. Kollegiale Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Behindertentestament | Nachlassplanung bei Autismus | Zustiftung | Direkt Kontakt aufnehmen
Ein 20-minütiges Gespräch reicht. Kein Vertrag, keine Verpflichtung.
Autismus betrifft rund ein Prozent der Bevölkerung. In Ihrer Praxis haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Mandantinnen und Mandanten, die ein autistisches Kind oder Enkelkind haben.
Ein ungestaltetes Erbe wird beim Sozialamt als Vermögen angerechnet und führt zum Wegfall von Grundsicherung und Eingliederungshilfe. Das Behindertentestament ist die Lösung.
Unsere Website erreicht jährlich über 80.000 Personen, viele davon Eltern und Großeltern, die aktiv nach Informationen zu Behindertentestament und Nachlassplanung suchen.
Die Autismus-Stiftung ist seit 2005 als gemeinnützige Stiftung anerkannt und steht unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel. Freistellungsbescheid liegt vor.
Wir bieten unterschiedliche Tiefen der Kooperation. Sie entscheiden, was zu Ihrer Kanzlei und Ihrer Mandantenstruktur passt. Alle Modelle sind freiwillig und können jederzeit beendet werden.
Sie empfehlen die Autismus-Stiftung Ihren Mandantinnen und Mandanten, die nach einem gemeinnützigen Nacherben für ein Behindertentestament suchen. Wir nennen Sie auf dieser Seite als qualifizierten Ansprechpartner für Erbrecht und Behindertentestament im Raum Kassel.
Aufwand: keiner. Kein Vertrag, keine Vergütung, reine gegenseitige Empfehlung.
Wir organisieren gemeinsam eine Informationsveranstaltung für Familien mit autistischen Angehörigen: „Behindertentestament und Nachlassplanung bei Autismus“. Sie übernehmen den Rechtsteil (ca. 45 min), wir erläutern den Autismus-Kontext und laden unsere Community ein. Format: Abendveranstaltung in Kassel oder Online-Webinar.
Zielgruppe: Eltern und Großeltern autistischer Kinder. Direkter Mandantenkontakt.
Für Erblasser, die die Autismus-Stiftung als Nacherben einsetzen und einen professionellen Testamentsvollstrecker benötigen, können wir Sie als empfohlenen TV benennen. Die Vergütung richtet sich nach der üblichen TV-Vergütungstabelle und wird aus dem Nachlass erbracht. Voraussetzung ist ein kurzes Kennenlerngespräch und gegenseitiges Vertrauen.
Tiefste Kooperationsstufe, mit schriftlicher Vereinbarung.
Gemeinsame Informationsabende zu Behindertentestament und Nachlassplanung kommen bei Betroffenen-Familien sehr gut an. Sprechen Sie uns an.
Eine Kooperation mit der Autismus-Stiftung bietet konkreten Mehrwert für Ihre Kanzlei und Ihre Mandantinnen und Mandanten.
Wir erklären Ihren Mandantinnen und Mandanten, was Autismus bedeutet, welche Unterstützungsformen es gibt und warum die Absicherung des autistischen Kindes im Testament so wichtig ist. Das nimmt Ihnen ein Erklärungsvolumen ab und schafft Vertrauen in der Beratung.
Wir nennen Sie auf unserer Website unter /fuer-anwaelte/ mit Kontaktdaten. Unsere Seite wird von Familien besucht, die aktiv nach Erbrechts-Beratung im Autismus-Kontext suchen. Das ist eine Zielgruppe, die in der Regel hochmotiviert und entscheidungsbereit ist.
Die Autismus-Stiftung ist eine anerkannte gemeinnützige Stiftung mit Freistellungsbescheid. Als Nacherbe in einem Behindertentestament tritt die Stiftung nach dem Tod des autistischen Menschen ein. Das verbleibende Vermögen fließt direkt in die Arbeit für autistische Menschen, ein transparenter und gesellschaftlich anerkannter Zweck.
Wir sind eine schlanke Organisation mit kurzem Dienstweg. Wenn ein Mandant uns kontaktiert, meldet sich der Vorstand persönlich. Keine Hotline, keine Weiterleitungen. Das gilt auch für den Austausch zwischen Anwalt und Stiftung.
Das Behindertentestament ist ein etabliertes Instrument im deutschen Erbrecht, das in der breiten Mandantenschaft jedoch noch wenig bekannt ist. Gerade bei Familien mit autistischen Kindern besteht erheblicher Beratungsbedarf.
Autistische Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beziehen häufig Grundsicherung nach SGB XII und Eingliederungshilfe nach SGB IX. Diese Leistungen sind an Einkommensgrenzen und Vermögensobergrenzen geknüpft. Ein unvermitteltes Erbe, auch wenn es noch so gut gemeint ist, kann dazu führen, dass alle Sozialleistungen wegfallen, bis das Erbe bis auf die Freibetragsgrenze (derzeit 5.000 Euro bei der Grundsicherung nach SGB XII) aufgebraucht ist.
Durch die Kombination von Vor-/Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung wird das Erbe dem Direktzugriff des autistischen Menschen entzogen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen und kann es nach eigenem Ermessen für das Wohl des Vorerben einsetzen, ohne dass dieses Vermögen als „verfügbares Einkommen oder Vermögen“ im Sinne des Sozialrechts gilt. Nach dem Tod des autistischen Menschen geht das verbleibende Vermögen an den Nacherben über, etwa ein Geschwisterkind oder eine gemeinnützige Organisation wie die Autismus-Stiftung.
Die Rechtsprechung zum Behindertentestament ist gefestigt (vgl. BGH IV ZB 30/13 sowie BSG B 8 SO 11/15 R). Entscheidend ist eine sorgfältige Gestaltung, insbesondere die Abgrenzung der Befugnisse des Testamentsvollstreckers, um eine Anrechnung zu vermeiden. Für die Stiftung als Nacherbe ist außerdem der gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmen zu beachten.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an. Kein Formular, kein Verfahren.
Nein, beim Empfehlungspartner-Modell nicht. Eine gegenseitige Empfehlung ist keine rechtsverbindliche Vereinbarung. Wir nennen Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten auf dieser Seite, sobald Sie uns grünes Licht geben. Wenn Sie das beenden möchten, informieren Sie uns kurz und wir entfernen den Eintrag. Erst beim TV-Partner-Modell schließen wir auf Wunsch eine schriftliche Vereinbarung ab.
Die TV-Vergütung richtet sich nach der üblichen Vergütungstabelle (z.B. Tabelle des Deutschen Notarvereins oder der Rheinischen Tabelle) und wird aus dem Nachlass erbracht. Für die Stiftung entstehen dadurch keine Kosten. Die Vergütung ist transparent im Testament festzulegen und in der Regel steuerlich als Nachlassverbindlichkeit absetzbar.
Grundsätzlich ja, wir freuen uns über Kooperationspartner in ganz Deutschland. Der regionale Fokus auf Kassel und Nordhessen ergibt sich aus unserem Sitz und unserem Netzwerk. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus anderen Regionen können wir ebenfalls auf unserer Seite nennen und bei Bedarf weiterempfehlen. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir stellen Ihnen auf Anfrage kostenlos Informationsmaterialien zur Verfügung, die Sie in der Mandantenberatung einsetzen können: Informationsblatt „Autismus und Erbrecht“, Überblick über Sozialleistungen und deren Anrechnung, Checkliste Behindertentestament. Außerdem können Sie Mandantinnen und Mandanten direkt an uns verweisen, wir führen kostenlose Erstgespräche zu Themen der Nachlassplanung bei Autismus.
Die Autismus-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt und steht unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel. Der aktuelle Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts liegt vor und wird auf Anfrage gerne zugesandt. Sie können uns unter hallo [at] autismusstiftung [punkt] de kontaktieren oder direkt anrufen.
Johannes Schatt, Vorstand der Autismus-Stiftung, antwortet persönlich.