Familien und Erwachsene im Autismus-Spektrum haben Anspruch auf eine Vielzahl staatlicher Leistungen. Doch das System ist komplex: Unterschiedliche Träger, verschiedene Gesetzbücher und lange Antragsverfahren machen es schwer, den Überblick zu behalten. Diese Seite gibt Ihnen eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Leistungen und zeigt, wie Sie Ansprüche geltend machen.
Ergänzende Informationen finden Sie unter Grundsicherung und Bürgergeld, Recht und Förderung und Schulbegleitung.
Kernleistung für Menschen mit Behinderung. Umfasst Therapien, Assistenz, Hilfsmittel und Wohnunterstützung. Zuständig ist der überöortliche Träger der Sozialhilfe.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 steht Ihnen Pflegegeld zu. Viele autistische Kinder und Erwachsene erfuellen die Voraussetzungen, auch ohne körperliche Einschränkung.
Bei einem GdB ab 50 erhalten Sie steuerliche Vorteile, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und kostenlose Beförderung im ÖPNV. Antrag beim Versorgungsamt.
Eine gesicherte Diagnose (ICD-11 Code 6A02) ist Grundlage für fast alle Leistungen. Wenden Sie sich an eine Autismus-Ambulanz oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum.
Führen Sie ein Tagebuch über Unterstützungsbedarf im Alltag. Arztberichte, Therapiedokumentation und Stellungnahmen stärken Ihren Antrag.
Eingliederungshilfe beim Sozialamt, Pflegegeld bei der Pflegekasse, Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt. Bei Kindern ist das Jugendamt zuständig (§35a SGB VIII).
Wird Ihr Antrag abgelehnt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert.
Vermögensschutz: Wer Grundsicherung bezieht, darf nur begrenzt Vermögen besitzen. Ein Behindertentestament schützt geerbtes Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts.
Kostenfreie Beratung: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist kostenfrei und steht allen Menschen mit Behinderung offen. Beratungsstellen finden Sie über unser Verzeichnis.
Frist beachten: Widerspruchsfristen betragen in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.
Erwachsene Menschen im Autismus-Spektrum haben in Deutschland Anspruch auf eine Reihe gezielter Leistungen. Im Vordergrund stehen die Eingliederungshilfe nach SGB IX, die persönliche Assistenz, ergänzende Leistungen der Krankenkasse und im Bedarfsfall Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung nach SGB XII. Auch bei mittlerem Unterstützungsbedarf lohnt sich der Antrag: viele Leistungen werden auf den ersten Antrag hin abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren bewilligt.
Die wichtigsten Stellschrauben für Erwachsene sind erstens der Grad der Behinderung mit dem Merkzeichen H oder G im Schwerbehindertenausweis, zweitens die Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren (ICF-basiert seit 2020), drittens die Wahl zwischen Sachleistung und persönlichem Budget. Bei autistischer Erschöpfung (autistic burnout) kann zusätzlich eine medizinische Rehabilitation oder eine berufliche Wiedereingliederung beantragt werden.
Statt Sachleistung können Sie ein persönliches Budget beantragen und Ihre Assistenz selbst organisieren. Besonders sinnvoll bei Asperger-Syndrom und hochfunktionalem Autismus, wenn klassische Werkstatt-Angebote nicht passen.
Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung steht eine Rente nach SGB VI zu. Voraussetzung sind in der Regel 5 Jahre Versicherungszeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
Autistische Studierende können Mehrbedarfe im BAföG, Eingliederungshilfe für Studienassistenz und Nachteilsausgleiche beantragen. Beratung über die Inklusionsbeauftragten der Hochschulen.
Familien mit autistischen Kindern können Leistungen aus mindestens vier Töpfen kombinieren: SGB VIII (Jugendhilfe und §35a für seelisch behinderte Kinder), SGB IX (Eingliederungshilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB V (Krankenkasse). Welcher Träger zuständig ist, entscheidet die Frage, ob primär eine seelische, körperliche oder mehrfache Behinderung vorliegt. Bei Autismus läuft die Erstdiagnose meist über das SPZ oder die Autismus-Ambulanz, der Antrag dann beim Jugendamt oder Sozialamt.
Konkret tragen für Familien folgende Leistungen besonders: Integrationshelfer und Schulbegleitung (Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII), Therapie-Übernahme bei Autismus-Therapiezentren (oft Mischfinanzierung GKV plus Eingliederungshilfe), Mehrbedarfszuschlag bei Pflegegeld, Übernahme von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse und Erholungsmaßnahmen. Eltern können bei voll erwerbsgemindertem Kind im erwachsenen Alter auch die Pflege als Beruf anerkennen lassen.
Pflegegrad 2 = 332 Euro, Pflegegrad 3 = 573 Euro, Pflegegrad 4 = 765 Euro, Pflegegrad 5 = 947 Euro pro Monat (Stand 2025). Hinzu kommen Pflegehilfsmittel (40 Euro/Monat), Verhinderungspflege (bis 1.685 Euro/Jahr) und Kurzzeitpflege.
Behindertenpauschbetrag bis 7.400 Euro pro Jahr (ab GdB 100), behinderungsbedingte Fahrtkosten, Pflege-Pauschbetrag bis 1.800 Euro, übertragbarer Pauschbetrag bei pflegenden Eltern. Lohnsteuerermäßigungs-Antrag stellen.
Im Gespräch mit Familien hören wir regelmäßig dieselben Aha-Momente: dass es den Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt, dass die Krankenkasse manche Therapie auf Antrag übernimmt, dass das Persönliche Budget echte Wahlfreiheit schafft. Diese Leistungen werden selten von sich aus angeboten, müssen aber explizit beantragt werden.
Geld statt Sachleistung. Familien organisieren Assistenz oder Therapie selbst. Antrag beim Eingliederungshilfe-Träger.
Familienunterstützender Dienst (FUD), Erholungsmaßnahmen über Jugendamt, Familienbüros der Verbände.
Heilmittel-Höchstmengen pro Quartal überschritten? Außerhalb des Regelfalls beantragen. Genehmigung möglich.
Ja, wenn eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht. Eingliederungshilfe nach SGB IX umfasst Leistungen zur sozialen Teilhabe, Assistenz und therapeutische Unterstützung.
Viele autistische Kinder erhalten Pflegegrad 2 oder 3, bei hohem Betreuungsbedarf auch Pflegegrad 4. Entscheidend ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ja. Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe deckt behinderungsbedingte Bedarfe. Beide Leistungen ergänzen sich.
Hilfsmittel, Therapie, Studium, Wohnen. Mehr erfahren →
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