Wie eine gemeinnützige Stiftung wirkt, kontrolliert wird und langfristig trägt. Konkret und verständlich erklärt.
Die Autismus-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unter Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel. Drei Merkmale machen sie aus: dauerhafte Existenz, klare Zweckbindung und transparente Mittelverwendung.
Eine Stiftung existiert auf Dauer angelegt. Sie kann nicht durch Mitgliederentscheid aufgelöst werden wie ein Verein. Das macht sie zum verlässlichen Vehikel für Vorsorge und Vermächtnis.
Unser Stiftungszweck ist die Förderung von Menschen im Autismus-Spektrum. Alle Mittel fließen ausschließlich in diesen Zweck. Jährliche Wirtschaftsprüfung sichert die Zweckverwendung.
Stiftungsaufsicht, Wirtschaftsprüfer und öffentlicher Jahresbericht machen unsere Arbeit nachvollziehbar. Jeder Cent ist dokumentiert und einsehbar.
Viele Menschen fragen, warum die Autismus-Stiftung als Stiftung und nicht als Verein organisiert ist. Drei zentrale Unterschiede erklären die Wahl.
Eine Stiftung hat keine Mitglieder, sondern einen Vorstand mit klarem Auftrag. Das macht Entscheidungen schneller und unabhängiger, aber auch verbindlicher.
Das Stiftungs-Grundstockvermögen darf nicht verbraucht werden. Nur die Erträge fließen in die Arbeit. Das schützt vor kurzfristigem Mittelverbrauch.
Zustiftungen sind nach Paragraf 10b EStG bis 1 Million Euro über 10 Jahre absetzbar. Vermächtnisse an die Stiftung sind nach Paragraf 13 ErbStG komplett steuerfrei.
Eine Stiftung steht unter mehrfacher Aufsicht. Das ist gewollt und schützt vor Missbrauch.
Das Regierungspräsidium Kassel prüft jährlich unsere Geschäftsführung und die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Bei Verstößen kann die Aufsicht eingreifen.
Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert. Das Testat ist öffentlich einsehbar und Voraussetzung für die Stiftungsaufsicht.
Vorstand und Stiftungsrat folgen internen Compliance-Regeln, dokumentierten Entscheidungsprozessen und einem transparenten Vergütungs-Modell.
Wer einen größeren Beitrag leisten möchte und einen eigenen Namen oder Schwerpunkt setzen will, kann eine Treuhandstiftung unter unserem Dach einrichten.
Untergrenze für Treuhandstiftung. Sie behalten den Stiftungsnamen Ihrer Wahl und definieren den Zweck im Rahmen unserer satzungsgemäßen Themen.
Die rechtliche und steuerliche Verwaltung übernehmen wir. Sie haben Einfluss auf Vergaben und erhalten regelmäßige Berichte über die Wirkung.
Eine eigene rechtsfähige Stiftung hat hohe Setup- und Verwaltungskosten. Eine Treuhandstiftung erreicht ähnliche Wirkung deutlich günstiger.
Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbständigtes Vermögen für einen dauerhaften gemeinnützigen Zweck. Im Gegensatz zum Verein gibt es keine Mitglieder, sondern einen Stiftungsvorstand. Das Vermögen muss erhalten bleiben, nur die Erträge fließen in die Arbeit.
Die Autismus-Stiftung untersteht der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Sie prüft jährlich die Geschäftsführung und Mittelverwendung. Zusätzlich wird unser Jahresabschluss von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.
Das Grundstockvermögen bleibt erhalten und darf nicht angegriffen werden. Nur die Erträge werden zweckgebunden verwendet. Wir investieren konservativ und nachhaltig, mit dokumentierter Anlagestrategie.
Ja. Wir bieten unter unserem Dach Treuhandstiftungen ab 50.000 Euro. Sie behalten den eigenen Stiftungsnamen und die Zweckbestimmung im Rahmen unserer Satzung, profitieren aber von unserer Verwaltung.
Die Stiftung wurde 2005 von Pfarrer i. R. Walter Wagner gegründet, dessen Sohn im Autismus-Spektrum lebte. Walter Wagner ist 2025 verstorben, sein Stiftungs-Werk trägt seine Werte und Vision weiter.
Dauerhaft wirken und steuerlich klug. Mehr erfahren →
Werte über das Testament weitergeben. Mehr erfahren →
Regelmäßig fördern. Mehr erfahren →
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