Sie begleiten Ihre Mandanten durch die rechtliche Gestaltung eines Behindertentestaments. Wir sind Ihr Partner, wenn Familien mehr brauchen als einen Anwalt: Orientierung, langfristige Begleitung und einen geprüften Testamentsvollstrecker.
Kooperation anfragenViele Familien kommen zunächst zur Autismus-Stiftung – und wir schicken sie zu Ihnen. Andere kommen zunächst zu Ihnen – und benötigen dann die Begleitung und Netzwerkleistungen, die wir bieten. In beiden Fällen profitieren Ihre Mandanten von einer vollständigen Lösung.
Sie erstellen das Behindertentestament – rechtssicher, sozialrechtskonform und notariell beurkundet. Sie beraten zu Vorerb- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Ausschüttungsregeln und steuerlicher Optimierung. Das ist Ihre Kernkompetenz – und hier sind Sie unersetzlich.
Wir begleiten die Familie, erklären Grundlagen verständlich und reduzieren den Beratungsaufwand für Orientierungsgespräche. Wir empfehlen erfahrene Testamentsvollstrecker aus unserem Netzwerk und stehen als langfristige Anlaufstelle für Familien bereit – auch nach der Beurkundung.
Ihre Mandanten erhalten eine vollständige Lösung: rechtlich einwandfreies Testament, geprüfter Testamentsvollstrecker und langfristige Begleitung durch eine vertrauenswürdige Stiftung. Das entlastet Sie und stärkt das Vertrauen Ihrer Mandanten in den Gesamtprozess.
Wir sind kein Wettbewerber und übernehmen keine Testamentsvollstreckung. Wir sind eine gemeinnützige Stiftung, die Familien begleitet und qualifizierte Experten empfiehlt. Das ist unser Beitrag zur Zusammenarbeit:
Wir kennen Testamentsvollstrecker, die nachweislich Erfahrung mit Behindertentestamenten und der spezifischen Lebenssituation von Menschen mit Autismus haben. Diese Empfehlungen geben wir auf Anfrage weiter – regional und bedarfsgerecht.
Wir sprechen die Sprache der betroffenen Familien. Wir erklären rechtliche Grundlagen ohne Fachjargon und bereiten Mandanten so vor, dass Ihre Beratungsgespräche effizienter werden. Gut vorbereitete Mandanten sparen Ihre und ihre eigene Zeit.
Wir bleiben nach der Beurkundung im Kontakt mit der Familie. Das schafft Raum für rechtlich relevante Folgegespräche, wenn sich Lebensumstände ändern.
Als gemeinnützige Stiftung verfolgen wir keinen Gewinnzweck. Das schafft Vertrauen bei Familien, die oft skeptisch gegenüber kommerziellen Angeboten sind. Unsere Empfehlung für Ihre Dienste ist eine Empfehlung aus Überzeugung.
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