Was unser Anwälte-Netzwerk leistet

Bei rechtlichen Fragen rund um Autismus geht es oft um existenzielle Themen: Behindertentestament, Sozialleistungen, Sorgerecht. Unser Netzwerk vermittelt spezialisierte Fachanwälte mit nachgewiesener Erfahrung.

Vermittlung kostenfrei

Der Erstkontakt über die Stiftung und die Vermittlung an einen Fachanwalt sind kostenfrei. Anwaltliche und notarielle Beratung selbst nach gesetzlichen Gebührensätzen.

Drei Rechtsgebiete

Erbrecht mit Schwerpunkt Behindertentestament, Sozialrecht für Eingliederungshilfe und Schwerbehinderten-Status, Familienrecht bei autistischem Kind.

Auf Wunsch begleitend

Sie können sich von uns auch begleiten lassen: zum ersten Anwaltstermin, mit Vorbereitungs-Material und mit Nachklärung, wenn nötig.

Worauf unsere Anwälte spezialisiert sind

Unsere Empfehlung läuft ausschließlich über Kanzleien mit nachgewiesener Erfahrung in den drei genannten Schwerpunkten.

Erbrecht und Behindertentestament

Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Pflichtteilsfragen. BGH-Linie seit 1993 etabliert. Behindertentestament →

Sozialrecht

Eingliederungshilfe nach SGB IX, Pflegegrad, Schwerbehinderten-Status, Antrags-Beratung. Wichtig: Sozialrecht ändert sich oft, aktuelle Beratung zählt.

Familienrecht bei behindertem Kind

Sorgerecht, Betreuung nach Volljährigkeit, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wichtig bei Trennung mit autistischem Kind.

So läuft die Vermittlung

Vom ersten Kontakt zur passenden Kanzlei in vier Schritten.

1. Erstgespräch

Kostenfreies Gespräch mit der Stiftung über Ihre Situation. 30 bis 45 Minuten, vertraulich, ohne Verkaufsdruck.

2. Empfehlung

Wir nennen Ihnen ein oder zwei Kanzleien mit dem passenden Fachgebiet und in passender Region. Sie entscheiden frei.

3. Erstkontakt

Sie nehmen direkt Kontakt zur Kanzlei auf. Wir kündigen Sie auf Wunsch an und stellen Vorbereitungs-Material zur Verfügung.

4. Nachklärung

Wenn nach dem Anwaltstermin Fragen offen sind, sprechen wir gern noch einmal mit Ihnen. Auch hier kostenfrei.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Was kostet die Vermittlung eines Fachanwalts?

Die Vermittlung durch die Autismus-Stiftung ist komplett kostenfrei. Für die anwaltliche oder notarielle Beratung selbst gelten die gesetzlichen Gebührensätze. Diese werden im Voraus transparent erläutert.

Welche Rechtsgebiete deckt das Netzwerk ab?

Schwerpunkte sind Erbrecht (Behindertentestament, Vor- und Nacherbschaft, Pflichtteilsklauseln), Sozialrecht (Eingliederungshilfe, Pflegegrad, Schwerbehinderten-Antrag) und Familienrecht bei autistischem Kind (Sorgerecht, Betreuung).

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Erstgespräche bei der Stiftung sind innerhalb von 1 bis 2 Wochen möglich. Anwaltliche Folgeberatungen liegen je nach Kanzlei und Region zwischen 2 und 6 Wochen Vorlauf.

Sind die Anwälte spezialisiert auf Autismus?

Ja. Wir empfehlen ausschließlich Kanzleien mit nachgewiesener Erfahrung im Behindertentestament und im Sozialrecht für autistische Kinder. Diese Spezialisierung ist entscheidend, weil Standard-Anwälte oft nicht alle Konstellationen kennen.

Was bringe ich zum Erstgespräch mit?

Vermögensübersicht, Familienverhältnisse (auch Pflichtteil-Berechtigte), bestehende Verfügungen (Testament, Vollmacht), und gegebenenfalls die Diagnose Ihres Kindes als formale Grundlage. Je strukturierter Sie kommen, desto effektiver das Gespräch.

Vertiefung

Behindertentestament

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