Sie arbeiten in einem Autismus-Verband, einer Selbsthilfegruppe, einer Diagnostik- oder Beratungsstelle, einer Werkstatt, einem Wohnheim oder einer Therapie-Praxis und möchten Aufklärung zum Thema Autismus an die Menschen tragen, mit denen Sie arbeiten? Wir unterstützen Sie mit Material und Vortrag. Ohne Anmeldung, ohne Aufnahmeprozess, kostenfrei.
Unser Fokus liegt auf einem Bereich, der in der täglichen Begleitung oft zu kurz kommt: die Absicherung von Menschen im Autismus-Spektrum für die Zeit, in der ihre Eltern nicht mehr da sind. Dafür gibt es zwei klare Wege, die sich auch verbinden lassen.
Ein erbrechtliches Instrument. Das Testament ordnet das Erbe so, dass es dem Kind im Autismus-Spektrum zugutekommt, ohne die staatlichen Leistungen zu schmälern. Das Vermögen bleibt geschützt und wird durch eine Testamentsvollstreckung im Sinne der Eltern verwaltet. Die Autismus-Stiftung übernimmt diese Testamentsvollstreckung auf Wunsch.
Ein stiftungsrechtliches Instrument. Vermögen geht in den Kapitalstock der Stiftung über und bleibt dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen fließt ein Drittel ein Leben lang direkt an die abgesicherte Person, etwa für Assistenz, Freizeit oder Therapien. Zwei Drittel kommen ihrem Umfeld zugute, also Wohnen, Betreuung oder Teilhabeprojekten.
Beide Wege lassen sich verbinden, etwa indem ein Behindertentestament die Stiftung als Nacherbin einsetzt.
Der Flyer fasst die Arbeit der Stiftung kompakt zusammen: beide Wege der Absicherung, das 1/3-2/3-Modell der Zustiftung, Geschichte, Bankverbindung und Kontakt. Geeignet zur Auslage in Ihrer Einrichtung oder zur Weitergabe an einzelne Familien.
Sie können den Flyer hier direkt herunterladen. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gedruckte Exemplare zu. Wenn Sie eine konkrete Stückzahl brauchen oder einen anderen Themenwunsch haben, schreiben Sie uns kurz, wir schauen, was sich machen lässt.
Assistenz, Freizeit, Therapien
Wohnen, Betreuung, Teilhabeprojekte
Über das Material hinaus kommt der Vorstand der Stiftung, Johannes Schatt, gerne persönlich. Bei einer Mitgliederversammlung, einem Teamtag, einer Angehörigen-Runde oder einer Fachtagung. Online ebenso wie bei Ihnen vor Ort, kostenfrei für Sie.
Mögliche Themen: Behindertentestament und Testamentsvollstreckung, Zustiftung und das 1/3-2/3-Modell, Vorsorge im Spektrum-Kontext, Diagnostik-Landschaft in Deutschland, AuDHD bei Erwachsenen. Andere Schwerpunkte gerne nach Absprache.
Auch eine kurze telefonische Beratung zu einzelnen Fall-Konstellationen aus Ihrer Praxis ist möglich. Sagen Sie uns, was Sie brauchen.
Nichts. Druck, Versand und Vortrag tragen wir.
Nein. Es gibt keinen Aufnahmeprozess und keine formale Partnerschaft. Eine kurze E-Mail genügt.
Im Moment vor allem unseren Stiftungs-Flyer. Wenn Sie etwas Spezielles brauchen, etwa zu Behindertentestament, Zustiftung oder AuDHD bei Erwachsenen, melden Sie sich. Wir schauen, was sich machen lässt.
Das Behindertentestament ist ein erbrechtliches Instrument: Es schützt das Familienvermögen so, dass es dem Kind zusätzlich zu staatlichen Leistungen zugutekommt. Die Zustiftung ist ein stiftungsrechtliches Instrument: Vermögen geht in den Kapitalstock der Stiftung über und wirkt dauerhaft über die Erträge (ein Drittel direkt an die Person, zwei Drittel an ihr Umfeld). Beide Wege lassen sich verbinden.
Nennen Sie uns eine ungefähre Stückzahl. Kleine Mengen versenden wir sofort. Bei größeren Mengen melden wir uns kurz wegen Versand und Bereitstellung.
Ja, online ist genauso möglich wie vor Ort. Sagen Sie uns Plattform und Rahmen, wir richten uns danach.
Jederzeit. Wenn Sie eine fachliche Frage haben oder eine Fall-Konstellation diskutieren möchten, schreiben Sie uns einfach.
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Geben Sie uns Anschrift und Stückzahl, der Rest geht von uns aus. Versand kostenfrei innerhalb Deutschlands.
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