Wenn der Schulbegleiter keine Ausbildung hat

Wer ein autistisches Kind in Deutschland zur Schule schickt, vertraut den Schultag oft einer Person an, deren berufliche Qualifikation niemand verlässlich kennt. Die Eltern wissen vielleicht, ob die Schulbegleiterin freundlich ist, ob sie das Pausenbrot mitdenkt, ob sie das eigene Kind nach drei Wochen am Stimmungsumsc…

Auf den Punkt

Worum es geht und warum es Familien angeht

  • Wer ein autistisches Kind in Deutschland zur Schule schickt, vertraut den Schultag oft einer Person an, deren berufliche Qualifikation niemand verlässlich kennt.
  • Die Eltern wissen vielleicht, ob die Schulbegleiterin freundlich ist, ob sie das Pausenbrot mitdenkt, ob sie das eigene Kind nach drei Wochen am Stimmungsumschwung erkennt.
  • Was sie selten wissen: welche Ausbildung diese Person hat, ob sie autismus-spezifisch geschult wurde, ob sie weiß, was Social Stories oder TEACCH-Methoden sind.
>1/3
Schulbegleiter ohne pädagogische Qualifikation
Die Hogrefe-Studie 2025 (N=329) zeigt, dass mehr als ein Drittel aller befragten Schulbegleiter:innen für autistische Kinder über keinerlei pädagogische Qualifikation verfügt. Eingestellt werden Quereinsteiger:innen, weil bundesweit keine einheitliche Ausbildungsordnung existiert und die Eingliederungshilfe-Träger der Länder nur Mindestmerkmale vertraglich regeln.
329
Stichprobe Hogrefe-Studie 2025
Die erste systematische bundesweite Erhebung zur Schulbegleitung autistischer Kinder befragte 329 Begleiter:innen aus Nord (52), West (58), Ost (48) und Süd (170) Deutschlands, Durchschnittsalter 44 Jahre. Das ist die belastbarste Datenbasis, die der politische Diskurs derzeit hat, und macht Forderungen nach bundeseinheitlichen Standards erstmals beweisfähig.
0
Bundeseinheitliche Ausbildungsordnung
Schulbegleitung ist in Deutschland keine staatlich anerkannte Ausbildung, weder im Berufsbildungsgesetz noch im Pflegeberufegesetz geregelt. Weder Kultusministerkonferenz noch Eingliederungshilfe-Träger fordern eine spezifische Berufsqualifikation, sodass Familien regional sehr unterschiedliche Anforderungen erleben.
4 Seminartage + 2
ASS ST Schulbegleiter:innentraining Uni Köln
Das einzige autismus-spezifische, evaluierte Trainingsprogramm der Universität zu Köln (Schottel, Hanisch et al., QfI 2/2024) umfasst vier Seminartage plus zwei Supervisionssitzungen mit Modulen zu Störungsbild, TEACCH und Social Stories, sozialer Kompetenz und Rechtsgrundlagen. Eine bundesweite Ausrollung scheitert an fehlender Regelfinanzierung.

Was die Hogrefe-Studie sichtbar macht. Die Forschungsgruppe befragte 329 Schulbegleiter:innen aus allen vier Großregionen Deutschlands, die täglich autistische Schüler:innen begleiten. Die Stichprobe ist robust: Nord 52, West 58, Ost 48 und Süd 170, Durchschnittsalter 44 Jahre, breite Verteilung über Grundschule, Förderschule und weiterführende Schule. Das Kernergebnis ist die erste belastbare Zahl, die der bundesweite Diskurs bisher umkreist hatte: Mehr als ein Drittel aller befragten Schulbegleiter:innen verfügt über keinerlei pädagogische Qualifikation. Die Studie dokumentiert weiter, dass die Wege in den Beruf unsystematisch sind — vom pflegerischen Vorberuf über Bundesfreiwilligendienst bis hin zu Quereinstiegen ohne formales Vortraining. Evidenzbasierte Unterstützungsmethoden werden ausdrücklich positiv bewertet — sind aber den Befragten selbst kaum bekannt und werden noch seltener angewendet. Die Empfehlung am Ende ist nüchtern: Eine Standardisierung der Qualifikation, mit besonderer Berücksichtigung evidenzbasierter Methoden, sei dringend wünschenswert.

Warum das jedes Kind betrifft, das eine Begleitung bekommt. Die Schulbegleitung ist seit der BTHG-Reform die mit Abstand größte Säule der Eingliederungshilfe für autistische Kinder im Schulalltag. Bundesweit erhalten nach Schätzungen der Diakonie rund 80.000 Kinder mit Behinderungen Schulbegleitung, die Gesamtausgaben überschreiten 3,24 Milliarden Euro pro Jahr und sind allein zwischen 2018 und 2024 in Bayern von 48,5 Millionen Euro auf über 133,5 Millionen Euro gestiegen. Die Begleitung erfolgt eins zu eins, in Pool-Modellen oder, häufig, in Mischformen — fast immer aber von Menschen, die für ihre konkrete Tätigkeit weder ein staatlich anerkanntes Ausbildungssystem durchlaufen mussten noch ein verbindliches Fortbildungspaket nachweisen müssen. Das wäre überall problematisch; bei einer Tätigkeit, die regelmäßig Affektregulation, Reizmanagement und Krisenkommunikation für autistische Kinder leisten muss, ist es eine strukturelle Risikolage.

Was der TVöD heute zahlt — und was er nicht abbildet. Die Vergütung folgt im öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsfeld dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). Ein Schulbegleiter ohne pädagogische Ausbildung wird typischerweise in der Entgeltgruppe S 2 oder S 3 eingruppiert; in S 2 Stufe 1 liegt der Bruttostundenlohn inklusive Zulagen bei rund 18,63 Euro, in S 3 monatlich zwischen 3.120 und 3.849 Euro brutto. Das klingt zunächst auskömmlich — bezieht sich aber auf Vollzeit, während viele Schulbegleitungs-Stellen Teilzeit-, Springer- oder Stundenlohn-Konstrukte sind, die genau das, was Hogrefe als „unsystematische Kompetenzaneignung“ beschreibt, nicht in Bezahlung übersetzen. Eine spezifisch autismusbezogene Fortbildung führt im aktuellen Tarif weder zu einer höheren Eingruppierung noch zu einer Lohnzulage. Wer das ASS-ST-Training der Uni Köln durchläuft, ist anschließend besser ausgebildet — wird aber nicht zwingend besser bezahlt.

Was eine systematische Schulung leisten kann. Das von Marie Schottel und Charlotte Hanisch evaluierte Schulbegleiter:innentraining ASS ST (Uni Köln, KiJu-Klinik, autismus Köln/Bonn e.V.) ist bisher das einzige autismus-spezifische, wissenschaftlich evaluierte Trainingsprogramm in Deutschland. Vier Seminartage, zwei Supervisionssitzungen, dazu eine modular aufgebaute Wissensbasis: Tag 1 zum Störungsbild und zur Diagnostik, Tag 2 zu evidenzbasierten Methoden (TEACCH, Social Stories, Verstärkerpläne), Tag 3 zu sozialen Kompetenzen, Problemverhalten und Mobbing, Tag 4 zu Rechtsgrundlagen und Rollenklärung. Die im QfI 2/2024 veröffentlichte Evaluation berichtet hohe Teilnahmezufriedenheit, klare Anwendbarkeit im Schulalltag und wahrgenommene Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Therapeut:innen. Lebenshilfe NRW, das Berufsfortbildungswerk und einzelne Volkshochschulen bieten ebenfalls Zertifikatskurse an — eine bundesweite Anerkennung gibt es nicht.

Warum der Standard nicht kommt. Schulbegleitung ist in Deutschland eine sogenannte „infrastrukturelle Tätigkeit der Eingliederungshilfe“ — sie ist weder ein anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz noch im Pflegeberufegesetz geregelt. Die Kultusministerkonferenz hat sich bis heute nicht auf einen verbindlichen Qualifikationsrahmen verständigt, die Eingliederungshilfe-Träger der Länder regeln Anforderungen vertraglich mit ihren Trägern — und genau dort entstehen die Unterschiede, die Familien als regionalen Zufall erleben. In Nordrhein-Westfalen bieten Lebenshilfe und Caritas zertifizierte Weiterbildungen, in Bayern existiert eine Autismusstrategie ohne durchgreifende Qualifikationspflicht, in Sachsen-Anhalt verzichten die Landkreise mit dem Schulbudget-Modell explizit auf Qualifikationsstandards. Der Bundesfachverband Schulbegleitung kämpft seit 2016 für eine bundeseinheitliche Regelung; die Hogrefe-Studie liefert ihm jetzt die erste systematische Datengrundlage, auf die er sich berufen kann.

Was Eltern heute praktisch tun können. Familien können bei der Antragstellung explizit eine fachliche Qualifikation einfordern. Das geht über drei Hebel. Erstens: Im Antrag bei der Eingliederungshilfe (SGB IX § 78 bzw. SGB VIII § 35a) lässt sich eine autismus-spezifische Schulung als Bedarfsmerkmal benennen; je konkreter das Fachgutachten dies untermauert (etwa „TEACCH-Strukturierung notwendig, da das Kind ohne visuelles Ablaufsystem im Klassenraum nicht handlungsfähig bleibt“), desto schwerer fällt der Behörde eine Pauschalantwort. Zweitens: Vor Vertragsabschluss mit dem Träger eine konkrete Qualifikations-Übersicht der eingesetzten Begleiter:in anfordern — der Bundesverband Autismus Deutschland empfiehlt, ASS-ST-, TEACCH- oder Bundesfachverband-Zertifikate aktiv abzufragen. Drittens: Bei Trägerwechsel oder Kürzung schriftlich auf die Hogrefe-Befunde verweisen — die Studie ist seit Mai 2025 öffentlich, in der OpenMind-CC-BY-Lizenz frei zitierbar und wird inzwischen von Sozialgerichten in Begründungen referenziert.

Die Autismus-Stiftung trägt diese Lücke auf zwei Wegen mit. Familien, die sofort vor einer konkreten Schulbegleitungs-Frage stehen, finden auf der Stiftungsseite unter Hilfe finden Anlaufstellen und Beratungsstellen nach Bundesland. Strukturell unterstützen lässt sich der Aufbau qualifizierter Schulbegleitung über die Stiftung — gerade weil autismus-spezifische Trainings wie ASS ST bisher fast vollständig auf Drittmittel angewiesen sind und die geplante Reform des 1. KJHSRG die Trägerlandschaft eher verdünnt als professionalisiert.

Was bleibt zu beobachten? Drei Punkte. Erstens, ob das Bundesfamilienministerium die Hogrefe-Befunde in den Referentenentwurf des 1. KJHSRG aufnimmt — bisher schweigt das Papier zum Thema Qualifikation und beschränkt sich auf die Frage, ob individuelle oder gepoolte Schulbegleitung erbracht wird. Zweitens, ob die Kultusministerkonferenz auf den Vorstoß des Bundesfachverbands reagiert, ein Mindeststandard-Curriculum in die Lehrkräfteausbildung aufzunehmen. Drittens, ob die Hogrefe-Studie eine zweite Welle (etwa zur Wirksamkeit unterschiedlicher Qualifikationsniveaus auf das Wohlbefinden autistischer Schüler:innen) erhält — das wäre der nächste, harte Wirksamkeitsnachweis, ohne den die Standardisierung politisch verhandelbar bleibt.

Jetzt aktiv werden

Inklusion stärken

Die Autismus-Stiftung unterstützt Modellprojekte für gelingende schulische Inklusion.

Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 28. Mai 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.