Was das Pool-Modell für autistische Kinder ändert

Für viele Eltern eines autistischen Kindes beginnt das Schuljahr mit einer Akte. Jedes Jahr neu wird der Antrag auf Schulbegleitung gestellt, jedes Jahr neu prüft der Eingliederungshilfe-Träger den Bedarf, jedes Jahr neu warten die Familien auf den Bescheid — manchmal Monate, oft bis nach den Sommerferien.

Auf den Punkt

Worum es geht und warum es Familien angeht

  • Für viele Eltern eines autistischen Kindes beginnt das Schuljahr mit einer Akte.
  • Jedes Jahr neu wird der Antrag auf Schulbegleitung gestellt, jedes Jahr neu prüft der Eingliederungshilfe-Träger den Bedarf, jedes Jahr neu warten die Familien auf den Bescheid — manchmal Monate, oft bis nach den Sommerferien.
  • Die Schulbegleitung in Deutschland ist eine individuelle, an die einzelne Person geknüpfte Leistung — und genau diese Bindung an die einzelne Person macht sie strukturell verletzlich.
2.700 → 7.000
SCHULBEGLEITUNGEN SH 2014-2022
Die Zahl der individuellen Schulbegleitungen in Schleswig-Holstein hat sich in acht Jahren um 159 Prozent erhöht. Parallel wachsen Diagnosen autismus-spektrum-bezogener seelischer Behinderungen und Erwartungen an inklusive Schulen ohne Strukturanpassung der Schule selbst.
126 Mio €
JAHRESKOSTEN KREISE FÜR EH-BEGLEITUNG
So viel zahlen die elf Kreise und vier kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins für individuelle Schulbegleitung pro Jahr. Der Finanzierungsdruck ist das zentrale Motiv hinter der Reform, weil die Eingliederungshilfe-Träger bundesweit an Belastungsgrenzen stoßen.
18 Mio € / 670 Stellen
LAND SCHULASSISTENZ 2025
Mit diesem Budget finanziert das Land Schleswig-Holstein die systemische Schulische Assistenz an Grundschulen seit dem Schuljahr 2015/16. Die Assistenz entlastet die Klassen-Situation und damit auch autistische Kinder, ohne dass sie als Bedarfs-Kinder etikettiert werden müssen.
7 Schulen → kreisweit bis 2027
POOL-MODELL OSTHOLSTEIN
Sieben Schulstandorte starteten im November 2020 die Pool-Erprobung, die das DISW über drei Jahre evaluierte. Der Kreistag hat die kreisweite Verstetigung bis 2027 beschlossen, was Ostholstein zum ersten Flächenland-Vorbild für strukturierte Pool-Modelle macht.

Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das diese Verletzlichkeit auf zwei Wegen gleichzeitig angeht. Auf der einen Ebene gibt es die individuelle Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII (bei seelischer Behinderung, was die häufigste Rechtsgrundlage für autistische Kinder mit guter Intelligenz ist) oder nach § 112 SGB IX (bei körperlicher oder geistiger Behinderung). Sie wird von den Kreisen und kreisfreien Städten finanziert, kostet das Bundesland nach Ministeriumsangaben rund 126 Mio. € pro Jahr und ist von 2.700 Begleitungen im Jahr 2014 auf rund 7.000 im Jahr 2022 angewachsen — ein Plus von 159 Prozent in acht Jahren. Parallel zu dieser individuellen Ebene betreibt das Land seit dem Schuljahr 2015/16 die Schulische Assistenz, eine systemische Unterstützung, die nicht an ein einzelnes Kind, sondern an die Schule selbst gebunden ist. Im Haushalt 2025 sind dafür rund 18 Mio. € eingestellt, mit denen etwa 670 Assistenz-Kräfte an 394 öffentlichen Grundschulen, 71 Grundschulteilen, 31 Privatschulen und 38 Schulen der dänischen Minderheit arbeiten. Die Schulische Assistenz unterstützt Lehrkräfte im sozial-emotionalen Bereich, hilft bei der Durchsetzung von Regeln, ist bei Konflikten dabei und entlastet so genau die Lernsituation, die autistische Kinder typischerweise überfordert.

Das eigentlich Innovative spielt sich aber im Kreis Ostholstein ab, wo seit November 2020 unter wissenschaftlicher Begleitung des Deutschen Instituts für Sozialwirtschaft (DISW) an sieben Schulstandorten das Pool-Modell erprobt wird. In einem Pool-Modell wird die Schulbegleitung nicht mehr 1:1 an ein einzelnes Kind gebunden, sondern ein Team von Schulbegleiter:innen wird gemeinsam für alle berechtigten Kinder einer Schule zuständig. Praktisch heißt das: Wenn ein Kind morgens einen guten Tag hat und keine direkte Unterstützung braucht, ist die Begleitung für ein anderes Kind verfügbar. Wenn eine Begleiterin krank wird, übernimmt eine Kollegin aus dem Pool, ohne dass die Eltern erneut beim Sozialamt anrufen müssen. Wenn die Schule eine Klassenfahrt plant, fährt der Pool mit — das einzelne Kind ist nicht mehr Anker und nicht mehr Bremse. Die DISW-Evaluation, die in einem 211-seitigen Bericht im November 2023 vorgelegt wurde, dokumentiert nach Interviews mit Eltern, Kindern, Lehrkräften, Schulbegleiter:innen und Sozialarbeit eine hohe Akzeptanz — und vor allem: Der jährliche Einzelantrag entfällt für Eltern in den Pool-Schulen. Der Kreis Ostholstein hat nach der Evaluation entschieden, das Modell stufenweise auf alle Schulstandorte des Kreises auszuweiten — vollständige Umsetzung bis 2027.

Für autistische Kinder ist diese Verschiebung ambivalent, aber überwiegend hilfreich. Auf der einen Seite gilt: Autistische Kinder brauchen Vorhersehbarkeit und Bezugspersonen-Konstanz, und ein zu großzügig rotierendes Pool-Modell wäre kontraproduktiv. Auf der anderen Seite — und das wird in der Bundesverband-autismus-Position zu wenig betont — bedeutet das Pool-Modell, dass die Schulbegleitung nicht mehr verschwindet, wenn die einzelne Kraft krank wird, kündigt oder pensioniert. Das ist für autistische Kinder, deren Routinen besonders schwer wieder aufzubauen sind, eine echte Stabilisierung. Die Münchner-Regensburger PoMoS-Studie unter Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Dworschak (Universität Regensburg), die ab 2019/20 in Mittelfranken zwei Pool-Implementierungen über fünf Jahre evaluiert hat, kommt zum gleichen Schluss: hohe Zufriedenheit bei Lehrkräften und Eltern, weniger Stigmatisierung der begleiteten Kinder, bessere Vertretungs-Logik. Was Pool-Modelle nicht lösen, ist die systemische Trennung von Eingliederungshilfe und Schule — wer die Schulbegleitung als das Symptom einer untervernetzten Inklusion versteht, sieht das Pool-Modell zu Recht als Symptomlinderung, nicht als Heilung. Aber Symptomlinderung ist für Familien mit einem autistischen Kind in der ersten Klasse das, was sie am dringendsten brauchen.

Was bedeutet das konkret für Familien in den anderen 15 Bundesländern? Das Pool-Modell ist rechtlich kein Hexenwerk. Es ist in § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII bereits vorgesehen, jeder Eingliederungshilfe-Träger kann es vereinbaren. Was es braucht, sind drei Voraussetzungen: ein Schulträger, der mitzieht (sonst gibt es keinen Vertragspartner für den Pool), eine landesweite Linie wie in Schleswig-Holsteins Optionsmodell mit drei Wegen (Schulträger stellt selbst ein, Schulträger arbeitet mit freiem Träger, Land übernimmt subsidiär), und politischer Wille auf Kreisebene, die jährlichen Einzelanträge zu Gunsten einer Pool-Vereinbarung aufzugeben. In NRW gibt es das Pool-Modell stellenweise — die Lebenshilfe Münster führt etwa eines —, in Bayern erprobt es PoMoS, in den meisten anderen Ländern hängt es am Engagement einzelner Kommunen. Wer als Familie in einer Region lebt, in der das Schulamt oder der Jugendhilfeausschuss noch nicht reagiert hat, kann den Antrag auf Pool-Schulbegleitung trotzdem stellen — der Träger muss begründet entscheiden, und ein abgelehnter Antrag mit Verweis auf bestehende Pool-Erfahrungen aus Schleswig-Holstein und Bayern wäre vor dem Sozialgericht eine bemerkenswert solide Argumentation, gerade wenn die Familie schon einen Personalwechsel oder eine längere Versorgungslücke erlebt hat.

Wer als Familie heute akut vor einer Schulbegleitungs-Lücke steht oder einen Antrag stellen muss, findet auf den Seiten der Autismus-Stiftung unter Förderwege für Familien die wichtigsten Sozialleistungs-Pfade nach Lebenssituation gebündelt, und unter Hilfe finden regionale Anlaufstellen nach Bundesland. Strukturell unterstützen lässt sich der Ausbau von qualifizierten Schulbegleitungs-Strukturen und der politische Druck auf die Bundesländer, die bei der Reform hinterherhinken, über die Stiftung — die Inklusions-Infrastruktur für autistische Kinder ist eines der vernachlässigtsten Strukturthemen der deutschen Bildungspolitik und braucht eine Stimme, die nicht von Trägerinteressen abhängt.

Was als nächstes zu beobachten sein wird: Ob die übrigen elf Kreise Schleswig-Holsteins dem Ostholsteiner Pool-Modell tatsächlich folgen — bisher arbeiten viele in einer Übergangsphase mit Mischformen. Ob die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und das Saarland, die laut Reha-Recht-Analyse 2021 weder ein § 125-SGB-IX-Fachkonzept noch eine vergleichbare Pool-Struktur eingeführt haben, bis 2028 nachziehen — gerade weil die Eingliederungshilfe-Reform 2028 strukturelle Anreize liefert. Und ob das umstrittene 1. KJHSRG, gegen das die Bundestags-Petition #195716 das Quorum längst überschritten hat, das Pool-Modell als bundesweiten Standard verankert oder die individuelle Anspruchs-Logik bewahrt. Solange das nicht entschieden ist, bleibt Schleswig-Holstein das Bundesland, in dem das Pool-Modell vom Modellprojekt zur Regelversorgung wird — und Ostholstein der Kreis, an dem sich Kommunen aus dem Rest Deutschlands orientieren werden, wenn ihre eigene Inklusion in der Sackgasse steckt.

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Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 12. Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.