Wie wir uns von einem Verein unterscheiden

Sie überlegen, ob die Autismus-Stiftung der richtige Partner für Ihre Spende, Ihre Zustiftung oder Ihre Nachlassplanung ist. Diese Seite erklärt das Modell, mit dem wir arbeiten.

Eine Stiftung ist eine eigenständige Rechtsform, die zweckgebunden Vermögen verwaltet. Anders als ein Verein hat sie keine Mitglieder, keine jährlichen Vorstandswahlen und keine fluktuierende Mitgliederzahl. Sie hat einen Stiftungszweck, der in der Satzung festgeschrieben ist und nicht beliebig geändert werden kann. Genau diese Stabilität ist der Kern: Was einmal eingebracht wurde, dient dauerhaft dem festgelegten Zweck.

Wie unser Stiftungs-Modell funktioniert

Vermögen wirken lassen

Zustifter geben Vermögen in den Grundstock. Dieser Grundstock bleibt erhalten und wird angelegt. Die Erträge daraus finanzieren unsere Arbeit. Das ist der Unterschied zur Spende: Eine Spende fließt direkt in die Förderung, eine Zustiftung wirkt jedes Jahr aufs Neue.

Zweck festschreiben

Unser Stiftungszweck steht in der Satzung: Förderung von Menschen im Autismus-Spektrum, Aufklärung, Vorsorge-Strukturen, Forschungsförderung. Daran ist der Vorstand gebunden. Auch zukünftige Vorstände können davon nicht abweichen.

Aufsicht durch das Land

Stiftungen unterliegen der Stiftungsaufsicht des Bundeslandes. Bei uns ist das Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Jährliche Berichte und Rechenschaft sind Pflicht. Das gibt Sicherheit auch für Erblasser, dass die Mittel zweckgemäß verwendet werden.

Spende, Zustiftung oder Erbe

Spende

Eine direkte Hilfe. Ihr Geld fließt zeitnah in die Programme: Aufklärungsarbeit, Beratung, Verzeichnis-Pflege, Stipendien. Steuerlich abzugsfähig.

Zu Spendenoptionen

Zustiftung

Sie geben Vermögen in den Grundstock. Es bleibt erhalten, die Erträge wirken jedes Jahr aufs Neue. Sinnvoll ab 5.000 Euro, ohne Obergrenze. Beim Engagement im Jahresbericht namentlich oder anonym sichtbar.

Zustiftung erklärt

Erbe und Vermächtnis

Sie bedenken die Stiftung in Ihrem Testament, oder Sie setzen sie als Mit-Erbin ein. Wir beraten gemeinsam mit Ihrem Notar oder Ihrer Anwältin, damit alles rechtssicher ist. Auch ein Behindertentestament ist möglich, wenn Sie ein Kind im Autismus-Spektrum absichern möchten.

Im Testament bedenken

Was Ihre Unterstützung bewirkt

2005
gegründet, Wurzeln in 1970
6.000+
Einrichtungen in unserer Datenbank
100 %
jeder Euro fließt in den Zweck

Wir tragen kein eigenes Personal-Großbüro, keine teuren Marketing-Kampagnen, keine Verwaltungsblähung. Stiftungstypisch arbeiten wir schlank und transparent. Unser Jahresbericht zeigt jedes Jahr, wohin die Mittel geflossen sind.

Aktueller Jahresbericht

Wenn Sie Fragen zum Modell haben

Stiftungsentscheidungen sind oft Lebensentscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, ohne Verkaufsdruck.

Vor-Ort-Termin

Sie laden uns zu sich ein, oder Sie kommen nach Kassel. Termine sind kostenfrei und unverbindlich. Bei größeren Überlegungen empfehlen wir, Ihren Notar oder Ihre Anwältin von Anfang an einzubeziehen.

Adresse: Kölnische Straße 43, 34117 Kassel

Telefon und Schriftverkehr

Wir sind im Kontaktformular und postalisch erreichbar. Erstgespräche dauern in der Regel 30 bis 45 Minuten und finden gerne nach 17 Uhr statt, wenn das für Sie besser passt.

Zum Kontaktformular