Wie wir das Stiftungsvermögen verantwortungsvoll, sicher und nachhaltig anlegen, damit die Förderung von Menschen mit Autismus dauerhaft möglich bleibt. Aktuelle Fassung: Dezember 2021, beschlossen durch den Vorstand.
Die Autismus-Stiftung dient der Vorsorge für die Zukunft von Menschen mit Autismus. Gemäß der Satzung ist das Vermögen der Stiftung grundsätzlich in seinem Bestand langfristig ungeschmälert zu erhalten. Bei der Auswahl der Anlageformen berücksichtigen wir neben der Rendite auch die ökologische, soziale und kulturelle Verträglichkeit mit dem Stiftungszweck.
Ziel ist es, möglichst hohe Erträge zur Finanzierung der Stiftungsausgaben zu erwirtschaften und die reale Substanz des Vermögens zu erhalten. Wir wählen minimale Kostenstrukturen, achten auf ein angemessenes Verhältnis von Ertrag und Risiko und verfolgen grundsätzlich eine passive Anlagestrategie. Die Liquidität ist jederzeit sicherzustellen. Für den Kauf von Wertpapieren werden keine Kredite eingesetzt, außer bei kurzfristigen Überschneidungen aus Liquiditätsflüssen.
Nachhaltigkeit: Wir schließen Anlagen in Unternehmen aus, deren Geschäftsfokus in der Waffen- und Rüstungsindustrie, der Kohle- und Erdölindustrie, der Alkohol- oder Tabakindustrie oder der Pornographie liegt.
Primär achten wir auf Sicherheit, um das Stiftungskapital zu erhalten, streben aber mindestens eine inflations- und kostenbereinigte Anlage an. Der Vorstand legt die folgende Struktur fest; die höchste Risikoklasse ist ausgeschlossen.
| Risikoklasse | Anteil | Anlageformen (Beispiele) |
|---|---|---|
| Sehr geringes Risiko / sicherheitsorientiert | 0–40 % | Tagesgeld, Festgeld, Termingeld, Sparbücher, Sparbriefe, Bausparverträge, Pfandbriefe, europäische Geldmarktfonds, Genossenschaftsanteile |
| Geringes Risiko / konservativ | 0–70 % | Festverzinsliche Wertpapiere, Renten- und Mischfonds, Immobilienfonds, Staatsanleihen, Papiere mit Rating mind. A3 (Moody's) bzw. A- (S&P), Zertifikate |
| Mittleres Risiko / renditeorientiert | 0–50 % | Aktien und Aktienfonds, Zertifikate, Renten- und Mischfonds, Anleihen mit Rating mind. B3 (Moody's) bzw. B- (S&P) |
| Hohes Risiko / risikobewusst | 0–10 % | Aktien, Aktien- und Mischfonds, Genussrechte, Währungsanleihen, Gesellschaftsanteile, Kredite an Unternehmen |
| (Hoch) spekulativ | ausgeschlossen | Hochspekulative Anleihen, ausländische Nebenwerte, Optionsscheine, Futures, Optionen |
| Anlageklasse | Quote |
|---|---|
| Kasse | 0–100 % |
| Renten / Geldmarkt | 0–75 % |
| Aktien | 0–50 % |
| Immobilienfonds | 0–25 % |
| Rohstoffe (inkl. Edelmetalle) | 0–10 % |
| Alternative Anlagen | 0–20 % |
Überschreitungen der Bandbreiten sind zeitweise möglich, aber bis zum nächsten Quartalsbericht wieder auszugleichen.
Alle Anlagen erfolgen in Euro; Fremdwährungsrisiken werden weitgehend ausgeschlossen. Devisenspekulationen sowie direkte Waren- und Börsentermingeschäfte sind unzulässig. Das Höchstengagement in einer einzelnen Emission ist auf 5 % des Stiftungsvermögens begrenzt. Thesaurierende Fonds sind nur bedingt geeignet, da keine jährliche Ausschüttung erfolgt.
Die Bewirtschaftung kann in Eigen- oder Fremdverwaltung erfolgen. Entscheidungen über Geldanlagen trifft der Vorstand allein bzw. mit dem Stiftungsrat im Rahmen dieser Richtlinie und dokumentiert sie in einem ausführlichen Protokoll. Der Vorstand berichtet jährlich auf der Stiftungsratssitzung über die Ergebnisse. Als Benchmark dienen 50 % RexP-Index und 50 % MSCI World.
Abweichungen von der Anlagerichtlinie bedürfen der vorherigen Genehmigung des Stiftungsgremiums. Die Richtlinie ist zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten und wird jährlich auf Basis von Vorschlägen des Vorstands überprüft.
Sicherheitsorientiert, kostenbewusst und grundsätzlich passiv. Der Kapitalerhalt steht an erster Stelle, gleichzeitig soll eine planbare Ausschüttung erzielt werden. Die höchste, spekulative Risikoklasse ist vollständig ausgeschlossen.
Ja. Wir schließen Anlagen in Unternehmen aus den Bereichen Waffen und Rüstung, Kohle und Erdöl, Alkohol, Tabak sowie Pornographie aus und achten auf ökonomische, ökologische und soziale Kriterien.
Der Vorstand entscheidet allein oder gemeinsam mit dem Stiftungsrat im Rahmen dieser Richtlinie. Alle Entscheidungen werden protokolliert, und der Vorstand berichtet jährlich auf der Stiftungsratssitzung.
Durch feste Quoten je Anlageklasse, eine Obergrenze von 5 % je einzelner Emission, den Ausschluss von Fremdwährungs- und Termingeschäften sowie einen Vergleich mit einer Benchmark aus 50 % RexP-Index und 50 % MSCI World.
Einmal jährlich auf Basis von Vorschlägen des Vorstands.
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