Spendenrichtlinie der Autismus-Stiftung

Nach welchen Grundsätzen wir Spenden und Zuwendungen annehmen, prüfen und verwenden, transparent und im Sinne unserer Spenderinnen und Spender. Aktuelle Fassung: Dezember 2020.

Unsere Grundsätze bei der Annahme von Zuwendungen

  1. Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuwendungen liegt im Ermessen der Autismus-Stiftung.
  2. Wir nehmen keine Geschenke an, es sei denn, sie können im Einklang mit Zweck und Mission der Stiftung verwendet werden.
  3. Es werden keine unwiderruflichen Geschenke angenommen, wenn das Geschenk unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
  4. Wir erteilen keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigen Spender, sich von eigenen professionellen Beratern begleiten zu lassen.
  5. Wir nehmen Spenden in Form von Bargeld oder öffentlich gehandelten Wertpapieren entgegen. Sachspenden werden nach Ermessen der Stiftung akzeptiert.
  6. Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge aus intransparenten Quellen werden vor der Annahme geprüft.
  7. Spendern, die die steuerlichen Anforderungen erfüllen, stellen wir eine Zuwendungsbestätigung aus. Für Sachspenden gelten dabei besondere Bewertungsregeln.
  8. Wir respektieren die Absicht des Spenders bei zweckgebundenen und anonymen Zuwendungen. Bei anonymen Spenden beschränken wir die Kenntnis über den Spender auf die notwendigen Personen.
  9. Wir entschädigen keine Dritten durch Provisionen oder Vermittlungsgebühren für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders.

Häufige Fragen zur Spendenrichtlinie

Kann ich anonym spenden?

Ja. Wir respektieren den Wunsch nach Anonymität und beschränken die Kenntnis über den Spender auf die Personen, die dies wissen müssen.

Nehmt ihr auch Sachspenden an?

Sachspenden akzeptieren wir nach Ermessen. Immobilien, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge aus intransparenten Quellen prüfen wir vor der Annahme.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Ja, sofern die steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Für Sachspenden gelten besondere Bewertungsregeln.

Berät die Stiftung zu steuerlichen Fragen?

Nein. Wir erteilen keine steuerliche Beratung und empfehlen, eigene professionelle Berater hinzuzuziehen.

Zahlt die Stiftung Vermittlungsprovisionen?

Nein. Wir vergüten keine Dritten für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders.

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