Für Tausende Familien autistischer Kinder ist die Schulbegleitung kein Nice-to-have, sondern die Bedingung dafür, dass ihr Kind überhaupt zur Schule gehen kann. Ein autistisches Kind, das in einer vollen Klasse von sensorischen Reizen überwältigt wird, das bei Übergängen zwischen Stunden Orientierung braucht, das Kommu…

Auf den Punkt

Worum es geht und warum es Familien angeht

  • Für Tausende Familien autistischer Kinder ist die Schulbegleitung kein Nice-to-have, sondern die Bedingung dafür, dass ihr Kind überhaupt zur Schule gehen kann.
  • Genau dieses individuelle Recht auf Begleitung soll nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden.
  • Was das konkret bedeutet — und was Familien jetzt tun können.
200 Mio. €
Sparvolumen ab 2028
2,7 Mrd. €
Sparvolumen ab 2038
1. Januar 2028
Inkrafttreten

Kategorie: Gesellschaft & Recht

Für Tausende Familien autistischer Kinder ist die Schulbegleitung kein Nice-to-have, sondern die Bedingung dafür, dass ihr Kind überhaupt zur Schule gehen kann. Ein autistisches Kind, das in einer vollen Klasse von sensorischen Reizen überwältigt wird, das bei Übergängen zwischen Stunden Orientierung braucht, das Kommunikationshilfen benötigt — dieses Kind kann an Schule und Lernen nur teilnehmen, wenn eine vertraute Bezugsperson es dabei begleitet. Genau dieses individuelle Recht auf Begleitung soll nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden. Was das konkret bedeutet — und was Familien jetzt tun können.

Was geplant ist: das 1. KJHSRG

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat am 23. März 2026 den Referentenentwurf für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) vorgelegt. Das Kabinett soll voraussichtlich noch im Mai 2026 darüber beschließen; in Kraft treten würde das Gesetz am 1. Januar 2028. Der Kern der Reform: Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung, der heute jedem einzelnen Kind mit Behinderung zusteht, soll in ein „infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz“ umgewandelt werden. Das bedeutet: Statt eines einklagbaren persönlichen Anspruchs gibt es künftig ein schulisches Angebot — das die Schule selbst finanzieren und organisieren soll. Das Einsparziel laut Ministerium: 200 Millionen Euro jährlich ab 2028, 2,7 Milliarden Euro jährlich ab dem Jahr 2038.

Parallel veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband am 16. April 2026 ein internes Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe, das noch weiter geht: Darin werden insgesamt mehr als 70 Sparvorschläge mit einem Einsparpotenzial von 8,6 Milliarden Euro aufgelistet — allein durch die Streichung der Schulbegleitung sollen 3 Milliarden Euro eingespart werden. Betroffen wären rund 300.000 Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Deutschland. Dieses Papier ist noch kein Gesetzentwurf — doch der 1. KJHSRG von Ministerin Prien verfolgt dieselbe Richtung mit konkretem parlamentarischem Fahrplan.

Warum Pooling für autistische Kinder nicht funktioniert

Die Reform sieht als Alternative ein ausgeweitetes Pooling-Modell vor: Eine Schulbegleitperson betreut mehrere Kinder gleichzeitig. Was nach einer effizienten Lösung klingt, widerspricht dem, was Fachleute über Autismus wissen.

Autistische Kinder brauchen Vorhersehbarkeit und Kontinuität. Die Beziehung zu einer vertrauten Bezugsperson ist kein Komfort — sie ist die Grundlage, auf der schulisches Lernen überhaupt möglich wird. Eine Schulbegleitperson, die gleichzeitig drei Kinder betreut, kann nicht die konsistente, individuelle Begleitung bieten, die ein autistisches Kind braucht. Hinzu kommt: Autistische Kinder reagieren oft sehr sensibel auf Veränderungen und unstrukturierte Situationen — genau die entstehen, wenn eine Begleitperson zwischen mehreren Kindern wechseln muss.

Einer Studie in der Zeitschrift für Pädagogische Psychologie (Hogrefe, 2025, N=329) zufolge setzt bereits heute mehr als ein Drittel aller Schulbegleiter in Deutschland evidenzbasierte Maßnahmen selten oder nie um — weil sie ohne pädagogische Qualifikation eingesetzt werden. Das zeigt: Das Problem ist nicht, dass es zu viele Schulbegleiter gibt, sondern dass die Qualität zu niedrig ist. Die Antwort auf schlechte Qualität kann nicht weniger Begleitung sein.

Was autismus Deutschland fordert

Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. hat am 16. April 2026 eine offizielle Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht — auf Aufforderung des Ministeriums im Rahmen des Konsultationsverfahrens. Die Stellungnahme ist öffentlich zugänglich (PDF auf autismus.de). Der Verband hat sich bereits 2025 und 2024 dezidiert gegen jede Abschwächung des individuellen Rechtsanspruchs ausgesprochen. Gleichzeitig fordert autismus Deutschland seit Jahren Qualitätsstandards für Schulbegleiter — eine Forderung, die durch die Hogrefe-Studie 2025 mit Daten untermauert wird.

Gegenüber dem Bund-Länder-Kürzungspapier hat der DGB ein Sachargument vorgebracht, das die Kostendebatte in die richtige Perspektive rückt: Die Ausgaben für Eingliederungshilfe sind gestiegen — aber zu 90 Prozent deshalb, weil mehr Kinder Unterstützung brauchen und weil Inflation die Kosten treibt, nicht weil die Leistungen ausgebaut wurden. Zu sparen, indem man Kindern Leistungen kürzt, ist keine Antwort auf dieses strukturelle Problem.

Die Petition: Quorum bereits erreicht

Seit dem 13. April 2026 sammelt die Bundesvereinigung Lebenshilfe unter der Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ Unterschriften für die Bundestag-Petition #195716 mit dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“. Das Ziel: 30.000 Unterschriften bis zum 25. Mai 2026 — die Schwelle, ab der der Petitionsausschuss des Bundestages eine öffentliche Sitzung abhalten muss.

Dieses Ziel ist bereits erreicht. Das Quorum von 30.000 Unterschriften wurde nach eigenen Angaben der Lebenshilfe bereits innerhalb der ersten Woche überschritten. Das bedeutet: Eine öffentliche Anhörung im Bundestag ist garantiert, unabhängig davon, wie viele Unterschriften bis zum 25. Mai noch hinzukommen. Weitere Unterschriften erhöhen den politischen Druck.

Hauptpetentin ist Ulla Schmidt — Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. Ihre Positionierung ist eine bewusste Entscheidung: Eine ehemalige Ministerin, die eine Bundestag-Petition einreicht, sendet ein klares Signal an die aktuelle Koalition.

Was Familien autistischer Kinder jetzt tun können

Für Familien, die ein Kind mit Autismus betreuen, ergeben sich aus der aktuellen Situation konkrete Handlungsoptionen:

  • Petition unterzeichnen: Die Petition #195716 ist bis zum 25. Mai 2026 offen. Jede weitere Unterschrift stärkt die Position bei der öffentlichen Anhörung. Unterzeichnen kann man digital auf der Website des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags oder über www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht.
  • Bestehende Bescheide sichern: Wer jetzt einen gültigen Schulbegleitungsbescheid hat, sollte diesen sorgfältig aufbewahren. Das Gesetz würde frühestens 2028 gelten — aktuelle Ansprüche bestehen weiterhin.
  • Bewilligung nicht als selbstverständlich betrachten: Das VG Hannover hat im April 2026 entschieden (Az. 3 B 731/26), dass Entwicklungsfortschritte eines Kindes als Argument für Stundenkürzungen herangezogen werden können. Familien sollten positive Entwicklung nicht schweigend hinnehmen, ohne gleichzeitig den Bedarf weiterhin zu dokumentieren.
  • Stellungnahmen lesen: Die Stellungnahme von autismus Deutschland e.V. vom 16. April 2026 zum 1. KJHSRG ist öffentlich auf autismus.de/recht-und-gesellschaft/stellungnahmen.html zugänglich. Sie liefert konkrete rechtliche Argumente, die Familien in Widerspruchs- und Klageverfahren nutzen können.

Wie es weitergeht

Der Kabinettsbeschluss zum 1. KJHSRG soll laut Zeitplan noch im Mai 2026 kommen — also unmittelbar bevorstehend. Danach würde das parlamentarische Verfahren beginnen, in dem Verbände, Fachleute und Betroffene erneut Gelegenheit zur Stellungnahme hätten. Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu Petition #195716 müsste vor dem Abschluss des Petitionszeitraums (25. Mai 2026) oder danach terminiert werden.

Offen bleibt: Reagiert die Koalition auf den gesellschaftlichen Druck und ändert den Entwurf, oder hält sie an der Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs fest? Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), die unabhängige Monitoring-Stelle für die UN-Behindertenrechtskonvention, hat sich bislang noch nicht mit einem förmlichen Gutachten zur UN-BRK-Vereinbarkeit des 1. KJHSRG geäußert — ein solches Gutachten könnte im Parlamentsverfahren entscheidend sein, da mehrere Vorschläge aus dem Kürzungspaket gegen Artikel 24 der UN-BRK (Recht auf inklusive Bildung) verstoßen.

Für die rund 300.000 betroffenen Kinder — darunter sehr viele autistische Kinder, für die Schulbegleitung keine Ergänzung ist, sondern die Voraussetzung für Schulbesuch überhaupt — steht bei dieser Gesetzgebung mehr auf dem Spiel als ein Verwaltungsdetail. Es geht darum, ob inklusive Bildung in Deutschland ein einklagbares Recht bleibt oder ein freundliches Versprechen wird.

Jetzt aktiv werden

Petition unterzeichnen

Aktive Petition — Frist bis 25. Mai 2026.

Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 24. April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.

Kommentare

  • Keine Kommentare vorhanden.
  • Kommentar erstellen