Während in Deutschland jeden Tag rund 300.000 Kinder mit Behinderung — darunter Zehntausende autistische Kinder — auf ihre Schulbegleitung angewiesen sind, arbeitet eine Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe still daran, genau diesen Rechtsanspruch abzuschaffen.

Auf den Punkt

Worum es geht und warum es Familien angeht

  • Während in Deutschland jeden Tag rund 300.000 Kinder mit Behinderung — darunter Zehntausende autistische Kinder — auf ihre Schulbegleitung angewiesen sind, arbeitet eine Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe still daran, genau diesen Rechtsanspruch abzuschaffen.
  • Ein internes 108-seitiges Arbeitspapier, das der Paritätische Gesamtverband am 16.
  • April 2026 öffentlich gemacht hat, lässt kaum Zweifel an der Richtung: Die individuelle Schulbegleitung soll weg — ersetzt durch ein pauschales Bildungsassistenz-Modell, das die Schulen „aus eigenen Mitteln“ finanzieren sollen.
25. Mai 2026
Petitions-Stichtag
30.000
Unterschriften nötig
21.000
Stand 19. April

Kategorie: Gesellschaft & Recht

Während in Deutschland jeden Tag rund 300.000 Kinder mit Behinderung — darunter Zehntausende autistische Kinder — auf ihre Schulbegleitung angewiesen sind, arbeitet eine Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe still daran, genau diesen Rechtsanspruch abzuschaffen. Ein internes 108-seitiges Arbeitspapier, das der Paritätische Gesamtverband am 16. April 2026 öffentlich gemacht hat, lässt kaum Zweifel an der Richtung: Die individuelle Schulbegleitung soll weg — ersetzt durch ein pauschales Bildungsassistenz-Modell, das die Schulen „aus eigenen Mitteln“ finanzieren sollen. Für Familien autistischer Kinder wäre das eine Katastrophe.

Was das Kürzungspapier konkret vorschlägt

Das Arbeitspapier (datiert 25. März 2026) stammt aus einer Arbeitsgruppe, die Bundeskanzler Friedrich Merz am 4. Dezember 2025 eingesetzt hat — mit dem erklärten Ziel, die Sozialausgaben von Bund, Ländern und Kommunen zu senken. Das Ergebnis ist ein Katalog mit über 70 Einzelvorschlägen, der 8,6 Milliarden Euro Einsparungen bringen soll. Der größte Einzelposten: die Schulbegleitung mit einem Einsparziel von drei Milliarden Euro.

Der Kernvorschlag ist juristisch radikal: Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung — derzeit verankert in SGB IX § 78 und SGB VIII § 35a — soll vollständig gestrichen werden. Stattdessen sollen Schulen allgemeine „Bildungsassistenz“ anbieten, finanziert aus ihren ohnehin knappen Etats. Als Kompromissmodell wird massiv ausgeweitetes Pooling vorgeschlagen: Ein Schulbegleiter für mehrere Kinder gleichzeitig.

Für autistische Kinder ist das Pooling-Modell fachlich nicht geeignet. Schulbegleitung bei Autismus ist eine Einzelmaßnahme, die auf die spezifischen sensorischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse des jeweiligen Kindes abgestimmt wird. Ein geteilter Schulbegleiter, der gleichzeitig mehrere Kinder mit unterschiedlichen Bedarfen betreut, kann diese individualisierte Unterstützung nicht leisten — das ist kein politisches Argument, sondern Fachliteratur.

Bemerkenswert ist, wer bei der Erarbeitung des Papiers nicht eingebunden war: Betroffenenverbände, Elternorganisationen und Selbstvertretungsgruppen saßen nicht mit am Tisch. Das Papier spricht von „Haushaltskonsolidierung“ — nicht von den Menschen, deren Leben es betrifft.

Zwei parallele Prozesse, ein Ziel

Wichtig für Familien: Das Kürzungspapier ist nicht das einzige Reformvorhaben, das auf dem Tisch liegt. Parallel hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) Ende März 2026 einen Referentenentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (1. KJHSRG) vorgelegt. Dieser Entwurf verfolgt dasselbe Ziel mit einem anderen Instrument: Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung soll in ein „infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz“ umgewandelt werden. Einsparziel laut Ministerium: 200 Millionen Euro pro Jahr ab 2028, langfristig 2,7 Milliarden Euro jährlich ab 2038.

Der Kabinettsbeschluss zu Priens Referentenentwurf ist für Mai 2026 geplant. Wenn er das Kabinett passiert, beginnt das parlamentarische Verfahren — mit geplantem Inkrafttreten zum 1. Januar 2028. Das ist der konkretere und nähere der beiden Zeitpläne. Das Bund-Länder-Kürzungspapier hingegen ist noch kein Gesetzentwurf; die Arbeitsgruppe soll ihre Ergebnisse laut Kanzleramt bis „Sommer 2026“ vorlegen.

Für Familien bedeutet das: Es gibt nicht eine Gefahr, sondern zwei, die sich gegenseitig verstärken. Selbst wenn das Bund-Länder-Papier scheitert, könnte Priens 1. KJHSRG den individuellen Anspruch abschaffen.

Regierung schweigt — oder macht weiter

Eine offizielle Stellungnahme des Bundesfamilienministeriums oder des Bundesarbeitsministeriums zum geleakten Kürzungspapier gibt es nicht — beide Ministerien haben laut taz-Berichten Stellungnahmen verweigert. Das ist kein Zufall: Prien verfolgt mit ihrem eigenen Gesetzentwurf dieselbe Stoßrichtung. Sich öffentlich gegen das Kürzungspapier auszusprechen würde die eigene Politik untergraben.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich vorsichtig positioniert: Sie lehne „pauschale Leistungskürzungen“ ab, und Sozialpolitikerin Heike Heubach nahm am Parlamentarischen Abend der Lebenshilfe teil. Ein klares Nein zum Kürzungspapier oder zu Priens Referentenentwurf gibt es von der SPD jedoch nicht. Beobachter kritisieren das Schweigen der Sozialdemokraten explizit — sie sind Teil der Regierungskoalition, die diesen Kurs mitträgt.

Der Bundesverband Autismus Deutschland e.V. hat am 16. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des 1. KJHSRG eingereicht — als direkte Reaktion auf eine Aufforderung des Ministeriums. Eine eigenständige öffentliche Pressemitteilung zum geleakten Bund-Länder-Kürzungspapier ist bisher nicht auffindbar.

Zivilgesellschaft schlägt Alarm

Die Reaktion der Wohlfahrts- und Behindertenverbände ist eindeutig. Der Paritätische Gesamtverband, der das Papier als erster öffentlich machte, sprach von einem „drohenden Kahlschlag bei Alltagshilfen“. Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt — selbst frühere Bundesgesundheitsministerin — warnte: „Ohne diese Leistung keine Teilhabe.“ Die AWO nannte den Vorschlag „sozial zutiefst verantwortungslos“. Der ASB sieht eine „Demontage des Sozialstaates“. Im Bundestag protestieren Grüne und Linke — aber sie sitzen in der Opposition.

Die Lebenshilfe hat eine Petition gestartet, die im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt werden muss, wenn sie 30.000 Unterschriften erreicht. Stand 19. April 2026: über 21.000 Unterschriften — und noch gut fünf Wochen Zeit bis zur Deadline am 25. Mai 2026.

Was verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention?

Mehrere Verbände, darunter der Paritätische, sehen in der geplanten Streichung des individuellen Schulbegleitungsanspruchs einen Verstoß gegen Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der das Recht auf inklusive Bildung garantiert, sowie gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), die offizielle Monitoring-Stelle der UN-BRK in Deutschland, hat sich 2026 zu inklusiver Bildung generell geäußert — ein förmliches Gutachten speziell zur Vereinbarkeit der geplanten Schulbegleitungs-Streichung mit Artikel 24 UN-BRK steht jedoch noch aus. Diese Lücke ist bedeutsam: Ein solches Gutachten könnte im parlamentarischen Verfahren zu Priens 1. KJHSRG entscheidend sein.

Gewerkschaft DGB und Sozialverband SoVD haben ebenfalls klar Position bezogen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel wies auf einen wichtigen Sachverhalt hin: 90 Prozent der Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe gehen auf steigende Klientenzahlen und Inflation zurück — nicht auf einen Leistungsausbau. Zu kürzen, weil mehr Menschen Hilfe brauchen, ist keine Konsolidierung, sondern eine Versorgungslücke per Gesetz.

Was Familien jetzt tun können

Die nächsten Wochen sind entscheidend. Konkrete Handlungsmöglichkeiten:

  • Petition unterzeichnen: Die Lebenshilfe-Petition (Bundestag-Petitionsnummer 195716) läuft bis zum 25. Mai 2026. Jede Unterschrift zählt für die Anhörungspflicht. Erreichbar über www.teilhabeistmenschenrecht.de.
  • Abgeordnete kontaktieren: Der Referentenentwurf des 1. KJHSRG geht in den nächsten Wochen ins Kabinett und dann ins Parlament. Direkte Schreiben an Bundestagsabgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis — besonders aus SPD und CDU — können Wirkung haben.
  • Stellungnahmen lesen: Die Stellungnahme von Autismus Deutschland e.V. zum 1. KJHSRG (16.04.2026) ist auf autismus.de/recht-und-gesellschaft/stellungnahmen verfügbar und erklärt die spezifischen Probleme für autistische Kinder.
  • Schulbegleitung nicht gefährden: Wer einen laufenden Schulbegleitungsbescheid hat, sollte keine Stundenreduzierung freiwillig akzeptieren, bevor eine rechtliche Beratung stattgefunden hat — das VG Hannover-Urteil vom April 2026 hat gezeigt, dass Entwicklungsfortschritte als Kürzungsargument verwendet werden können.

Was bleibt zu beobachten

Die nächsten sechs Wochen sind politisch bedeutsam: Erreicht die Lebenshilfe-Petition die 30.000-Marke? Kommt der Kabinettsbeschluss zu Priens 1. KJHSRG tatsächlich im Mai? Und wird das Deutsche Institut für Menschenrechte ein förmliches Rechtsgutachten zur UN-BRK-Vereinbarkeit veröffentlichen — rechtzeitig, bevor das Gesetz ins Parlament geht? Das sind die drei Schlüsselfragen für die weitere Entwicklung.

Für autistische Kinder und ihre Familien steht viel auf dem Spiel. Die Schulbegleitung ist für viele von ihnen keine „Zusatzleistung“ — sie ist die Voraussetzung dafür, dass Schule überhaupt möglich ist.

Jetzt aktiv werden

Petition unterzeichnen

Aktive Petition — Frist bis 25. Mai 2026.

Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 23. April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.

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