Es ist die vielleicht größte Sorge von Eltern, die ein autistisches Kind mit hohem Unterstützungsbedarf begleiten: Was wird aus meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Wer sorgt dafür, dass es ihm gut geht, dass es sicher ist und seine Lebensqualität erhalten bleibt?
Worum es geht und warum es Familien angeht
- Es ist die vielleicht größte Sorge von Eltern, die ein autistisches Kind mit hohem Unterstützungsbedarf begleiten: Was wird aus meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin?
- Wer sorgt dafür, dass es ihm gut geht, dass es sicher ist und seine Lebensqualität erhalten bleibt?
- Diese zutiefst menschliche Frage hat eine harte rechtliche und finanzielle Realität.
Das deutsche Sozialrecht ist eindeutig: Wer über nennenswertes Vermögen verfügt, ist nicht „bedürftig“ und hat somit keinen oder nur einen reduzierten Anspruch auf staatliche Leistungen wie die Eingliederungshilfe oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Erbt ein autistischer Erwachsener also direkt das Haus oder das Ersparte seiner Eltern, muss er dieses Vermögen bis auf einen kleinen Freibetrag (das „Schonvermögen“) erst vollständig aufbrauchen, bevor der Staat wieder einspringt. Das über Jahrzehnte angesparte Familienvermögen wird so für grundlegende Lebenshaltungs- und Pflegekosten verwendet, die ansonsten die Solidargemeinschaft tragen würde. Am Ende ist das Erbe aufgebraucht und die Situation ist dieselbe wie zuvor, nur ohne das zusätzliche finanzielle Polster.
Um genau diese verheerende Konsequenz zu vermeiden, hat die Rechtsprechung ein spezielles Instrument anerkannt: das Behindertentestament. Es ist eine juristisch komplexe, aber hochwirksame Konstruktion, die es Eltern erlaubt, ihrem Kind Vermögen zu hinterlassen, ohne dessen staatliche Leistungsansprüche zu gefährden. Das Prinzip dahinter ist genial einfach: Das Kind wird nicht zum Vollerben, sondern nur zum „Vorerben“. Das Erbe wird zu einem Sondervermögen, das vom restlichen Vermögen des Kindes getrennt ist und auf das der Staat nicht zugreifen kann.
Der entscheidende Mechanismus ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Diese Vertrauensperson oder Institution verwaltet das Erbe treuhänderisch für das Kind. Ihre Aufgabe ist es, aus den Erträgen des Vermögens (Zinsen, Mieteinnahmen etc.) ausschließlich Dinge zu finanzieren, die die Lebensqualität des Kindes über die staatliche Grundversorgung hinaus verbessern. Das können Urlaube sein, Hobbys, Therapien, die die Kasse nicht zahlt, ein schöneres Zimmer in einer Wohneinrichtung oder ein technisches Hilfsmittel. Der Kapitalstamm des Erbes bleibt unangetastet und gesichert. Nach dem Tod des Kindes geht das verbleibende Vermögen an einen sogenannten „Nacherben“, zum Beispiel an Geschwister, andere Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation.
Die Erstellung eines solchen Testaments ist keine Aufgabe für den Küchentisch. Die Formulierungen müssen juristisch absolut wasserdicht sein, um der Überprüfung durch Sozialämter standzuhalten. Der Gang zu einem auf Erb- und Sozialrecht spezialisierten Fachanwalt oder Notar ist unerlässlich. Die Kosten dafür sind eine Investition, die im Ernstfall das Hundertfache an gesicherten Leistungen und Vermögen wert ist. Eltern sollten sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen, um in Ruhe die besten Entscheidungen für die Zukunft ihres Kindes treffen zu können.
Für Familien mit autistischen Angehörigen ist eine durchdachte Nachlassplanung ein zentraler Baustein der Vorsorge. Wer sich hierzu umfassend informieren möchte, findet bei der Autismus-Stiftung eine erste Anlaufstelle. Die Stiftung berät auch zu den Möglichkeiten einer Zustiftung oder eines Nachlasses und stellt auf ihrer Webseite weiterführende Informationen zum Behindertentestament zur Verfügung. So kann sichergestellt werden, dass das eigene Lebenswerk auch in Zukunft autistischen Menschen zugutekommt.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit ist schwer, doch sie ist ein Akt tiefster Fürsorge. Ein korrekt aufgesetztes Behindertentestament ist mehr als nur ein juristisches Dokument. Es ist das beruhigende Wissen, alles Menschenmögliche getan zu haben, um das eigene Kind über den eigenen Tod hinaus zu schützen und ihm ein gutes Leben zu ermöglichen.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag informiert über rechtliche Grundlagen und typische Gestaltungen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Prüfung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Sozialrecht beziehungsweise Erbrecht, an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Ihrer Region oder an einen Autismus-Regionalverband. Die Beratungshilfe nach § 1 BerHG steht einkommensschwachen Familien offen.
Verifizierte Belege
Strukturen mittragen
Damit langfristig solide Strukturen für autistische Menschen entstehen, baut die Autismus-Stiftung Kapital für die Zukunft auf.
Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 6. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.